Dies ist eine Diskussion zu Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Eine Frau bringt ihren Laptop zu dem Pfandleiher in der Stadt. Er zahlt ihr einen Betrag von 100 Euro. Auf dem Laptop befinden sich unzählige an Bildern, Konzepten, usw. Ja z.b. Auch kinderfotos die nur auf dem Rechner waren. Die Raten werden immer gezahlt. Doch dann passiert es der Pfandleiher löscht die komplette Festplatte, laut seiner Aussage ein interner Fehler bzw eine Fehlkommunikation mit seinen Partner der die Computer herrichtet sprich die Computer wurden entweder vertauscht oder er dachte das die monatliche Zahlung nicht eingegangen ist. So Daten Bilder etc alles weg Kann man dagegen rechtlich vorgehen? Die Frau hat auch die offene 100 Euro von dem Rechner das sie ihn jetzt wieder holen kann aus Vorsicht noch nicht gezahlt. Also wer kann mir helfen kann man auf Entschädigung gehen? Wenn ja wie hoch ca? LG Losi |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Ach ja weiß jetzt nicht ob ich da in der richtigen Abteilung mit computerrecht bin. |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Ich würde den Restbetrag unter Vorbehalt bezahlen und das Gerät mitnehmen. dann würde ich mir seine Erklärung schriftlich geben lassen, warum unberechtigterweise die Datzen trotz vereinbarungsgemäßen Zahlungen gelöscht wurden. Anschließend würde ich das komplette Gerät einem professionellen Datenrettungsunternehmen zur Wiederherstellung der Daten übergeben und dem Pfandleiher die Rechnung unter Androhung einer Schadensersatzklage präsentieren. Vorsicht: Eine professionelle Datenrettung kann auch bei seriösen Anbietern je nach Erfolg mehrere hundert €uronen kosten. Vorher Preise abklären. Falls Du Infos über gute und seriöse Datenretter benötigst, kurz melden... |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Das prob ist wenn er sich schräg stellt hat besagte frau gar kein Geld mehr. Kann man ihn nicht auf 500-1000 Euro Schadensersatz verklagen? |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Ist ja auch wieder ein Riesen Aufwand und vokalem warum soll sie in vorlasse treten |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Aus meiner Sicht kann ein Pfandleiher nur für das Gerät selbst haftbar gemacht werden. Wer so leichtsinnig ist und keine Datensicherung vornimmt, kann nicht die Schuld bei anderen suchen. Glaube kaum, dass im Pfandleihevertrag eine Vereinbarung über Datenerhalt auf der Festplatte getroffen wurde.
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Zitat:
So lange der Kunde des Pfandleihers seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, hat der Pfandleiher keine4rlei Recht, Veränderungen an den Gegenständen vorzunehmen. Beispiel: A gibt ein Auto zum Pfandleiher. Vereinbart wurde eine Dauer von 6 Monaten, in denen die Beiträge vollständig zu entrichten sind. A zahlt vereinbarungsgemäß. Nach zwei Monaten bringt der Pfandleiher das Auto in die Werkstatt und lässt es umlackieren. Darf er das? NEIN. Zitat:
Wären die Rückzahlungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, würde ich auch sagen, Pech gehabt. Aber so lange alles glatt ist, hat der Pfandleiher keinerlei Veränderungen vorzunehmen, das ist imho Sachbeschädigung. Nun mal angenommen, die Kundin hätte eine Datensicherung angefertigt, so bedarf es doch eines gewissen Aufwandes, diese (Daten) wieder auf das Notebook zu übertragen. Wenn man hier nicht die Fachkenntnis aufweist, kann man das auch an einen Fachbetrieb geben, der dies selbstverständlich gegen bezahlung durchführt. Hier hätte der Pfandleiher imho auch die Kosten zu tragen... |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte da scheiden sich eben unsere Geister. Nur mal angenommen, das Gerät würde beim Pfandleiher durch einen Schaden untergehen oder aus welchen Gründen auch immer "abhanden" kommen. Die Haftung beschränkt sich auch dann lediglich auf das Gerät selbst. Für die Sicherung der Daten, auch wenn die Eigentümerin nicht fachkundig sein sollte, ist diese immer noch selbst verantwortlich. Da es sich um einen fiktiven Fall handelt erlaube ich mir eine etwas derbere Aussage: Wer so dämlich ist, Daten nicht zu sichern, ist selbst schuld und kann keinen Anderen dafür verantwortlich machen. Getreu nach Tucholsky Zitat:
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Gefühlsmäßig würde ich mich mknf gern anschließen. Aber selbst wenn die Gesetze so richtig ausgelegt sind und es auch die technische Möglichkeit der Datenrettung gibt, wird es praktisch daraus hinauslaufen, dass charles0308 Recht behält. Die Frau, die ihren Rechner für 100 Euro zum Pfandleiher schafft, wird kaum ein deutlich Mehrfaches dieser Summe in Dattenrettungsversuche und einen eventuellen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang längerfristig investieren können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Pfandleiher löscht zu unrecht Festplatte Also im Prinzip Pech gehabt? Ich sehe es halt so angenommen man bringt ein navi Zu einen Pfandleiher und da wird dann die Software gelöscht Ist das gerät danach unbrauchbar. Aber naja wird man ja wohl nichts machen können |
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| festplatte, gelöscht, pfandleiher |
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