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Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende

Dies ist eine Diskussion zu Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 28.09.2010, 13:25
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Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende

Guten Tag,

mal angenommen ein Privatmann hat bei einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag abgeschlossen und fristgerecht gekündigt.

Zum Vertragsende berechnet der Anbieter (unter Berufung auf seine AGB) ein SIM-Kartenpfand in Höhe von ca. 25 Euro und verlangt für die Erstattung die Rücksendung der Karte. Der Kunde hat die Karte jedoch bereits entsorgt, weil er die entsprechende (und mitten im Text versteckte) Klausel nicht gelesen hat.

Wäre ein solches "nachträgliches Pfand" gerichtlich durchsetzbar? Müsste nicht ein Pfand zusammen mit der Sache (also zu Vertragsbeginn) erhoben werden?

Danke für eure Meinung zu diesem hypothetischen Fall!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 15:01
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AW: Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende

Zitat:
Zitat von sun37 Beitrag anzeigen
ein Privatmann hat bei einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag abgeschlossen .... Der Anbieter [ berechnet ] unter Berufung auf seine AGB ein [bei Vertragsbeendigung fälliges] SIM-Kartenpfand in Höhe von ca. 25 Euro und verlangt für die Erstattung die Rücksendung der Karte.

Wäre ein solches "nachträgliches Pfand" gerichtlich durchsetzbar?
z.B. findet sich unter der Homepage des Anbieters "Simplytel" ein pdf-Dokument mit folgenden Angaben:

Zitat:
Vertragsende
Kartenpfand .... einmalig .... 29,95

Das SIM-Kartenpfand wird erst bei Vertragsende erhoben und gemäß den AGB bei fristgerechter Rücksendung der SIM-Karte (innerhalb 3 Wochen nach Vertragsende) erstattet. Für Kunden im Tarif simply smart postpaid und prepaid sowie in den Tarifen simply smart L und simply smart XL entfällt das Kartenpfand.
http://www.simplytel.de/download/sim...ice-preise.pdf
In den Simplytel-AGB unter Punkt XII Nr. 7 versteckt findet sich die Regelung:

Zitat:
Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum vom Diensteanbieter. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an den Diensteanbieter zurückzusenden.
1. Vermutlich handelt es sich bei dieser "Pfandregelung" nicht um eine ( den AGB-Kontrollvorschriften ) entzogene "Preisvereinbarung", sondern um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 BGB.

2. Die Ausgestaltung dieser Regelung, wonach bei Beendigung des Vertrags eine Zahlung von 29,95 fällig sein soll, sofern der Nicht-Mehr-Vertragspartner die SIM-Karte nicht innerhalb von 3 Wochen zurücksendet, spricht meines Erachtens gegen eine Qualifikation der Geldzahlung als "Pfand". ( Zudem wäre wohl der korrekte Begriff für eine Sicherheitsleistung in Geld hier "Kaution" )

3. Die Regelung stellt bei lebensnaher Betrachtung vielmehr den Versuch dar, vertraglich eine bei Vertragsende fällige Deaktivierungsgebühr zu vereinbaren, die bei (allerdings nur fristgerechter) Rücksendung der SIM-Karte (und zudem nur bei "einwandfreiem" Zustand) erlassen / zurückerstattet werden wird.

Die Verwendung solcher "Deaktivierungskosten"-Klauseln in Mobilfunk-Verträgen hatte der BGH für unzulässig erklärt. Denn weil das "Deaktivieren" keine im Kundeninteresse liegende Leistung sei, und ausschließlich im Interesse des Mobilfunkanbieters geschehe, wenn damit sichergestellt werden soll, daß ein Kunde das Mobiltelefon trotz fehlender vertraglicher Grundlage nicht weiter benutzt, stehe einer vereinbarten Pflicht zur Leistung einer "Deaktivierungsgebühr" keine Vertragsleistung gegenüber.

BGH - Urteil vom 18.04.2002 - III ZR 199/01
Deaktivierungsgebühr
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020187.htm

Zitat:
Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum vom Diensteanbieter.
Diese Klausel dürfte zu versteckt und zu überraschend sein, um damit wirksam einen Eigentums-Vorbehalt an der dem Kunden überlassenen SIM-Karte vereinbart haben zu können. Ein Mobilfunk-Kunde darf also wohl berechtigterweise davon ausgehen, daß ihm -mangels genügend deutlich vereinbartem Eigentumsvorbehalt- mit der Aushändigung der SIM-Karte das Eigentum an der Karte übertragen werden soll.

....

Es wäre vieleicht zulässig, mit Neukunden zu vereinbaren, daß sie eine "Anschlußgebühr" in Höhe dieser ominösen 29 Euro zu leisten haben sollen. Wenn darauf aus Gründen der Preis-Attraktivität verzichtet wird ... dann führt das nicht zur Zulässigkeit einer Vertragsklausel, die tatsächlich als "Deaktivierungskosten"-Klausel ausgestaltet ist.

Inwiefern es für einen Mobilfunkanbieter zulässig wäre, die Aushändigung einer SIM-Karte von einer vorab zu entrichtenden (nach Kartenrückgabe rückzahlbaren, zu verzinsenden) Sicherheitsleistung ("Kaution") abhängig machen zu dürfen, könnte fraglich sein.

Ich tippe darauf, daß ein Mobilfunk-Anbieter eher von einem Rechtsstreit um die Zulässigkeit des "Abbuchen-(und Behalten-)Dürfens" des als "Pfandgebühr" verschleierten Deaktivierungskosten-Betrags bei Vertragsende Abstand nehmen wird.

So wie es diesem Fall geschehen zu sein scheint:

Zitat:
Simply zog trotz meines Schreibens das SIM-Karten-Pfand von meinem Konto ein. Ich stornierte umgehend die Abbuchung. Nach dreifacher Mahnung und einem erneuten Hinweis meinerseits auf das oben gepostete Schreiben erreichte mich heute folgende, etwas kryptische Mitteilung per E-Mail:

"zu Ihrem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Berechnung der SIM-Karte sowie der Mahnkosten erstellt haben.

Die Gutschrift werden wir intern mit dem gekündigten Kundenkonto verrechnen.

Wir hoffen Ihr Anliegen in Ihrem Sinne erledigt zu haben.

Freundliche Grüße
Ihr simply Team"
http://marktwuerzsaft.blogspot.com/
11

Geändert von once (29.09.2010 um 15:05 Uhr). Grund: ...
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Alt 30.09.2010, 22:30
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AW: Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende

Und wie wäre es (hypotetisch) wenn es auf der Schlussrechnung einfach "Berechnung SIM-Karte" hiesse? Würde das einen Unterschied machen?


Viele Grüsse

sun
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 00:20
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AW: Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende

Zitat:
Zitat von sun37 Beitrag anzeigen
Und wie wäre es (hypotetisch) wenn es auf der Schlussrechnung einfach "Berechnung SIM-Karte" hiesse? Würde das einen Unterschied machen?
Die Formulierung auf der Rechung ist völlig nebensächlich.

Wenn eine Zahlungsforderung nicht aus dem Vertrags heraus begründet ist - dann ändert daran auch die Bezeichnung auf dem Rechnungsformular nichts.

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