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PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Dies ist eine Diskussion zu PC ausspioniert weil Frau fremdgeht innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 03:48
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Exclamation PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Hallo Zusammen,

angenommen Herr X hat den PC von Frau Y mit hilfe von Kayloggern und ähnlichem ausspioniert weil er den verdacht hatte das sie fremd geht.
Herr X findet heraus das sie fremdgeht, bleibt bei Frau Y und merkt aber das trotzdem irgendwas nicht stimmt, letztendlich findet er in dem er sich auch über einen Keylogger das Passwort von ihrem Facebook account herausgefunden hat über ihren Facebookaccount herraus das sie immernoch eine Affäre hat, mit welchen straffen muss Herr X rechnen wenn es zur Anzeige kommt?
dazugesagt, es ist alles an ihrem Rechner passiert, kein aufspielen der Software über i-net, auch kein zugriff darauf oder ähnliches...

Ist Herr X vermindert schuldfähig aufgrund seiner situation das er betrogen wurde und lediglich darüber die wahrheit wissen wollte weil Frau Y bzgl. ihrer affäre alles verschwiegen hat
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 13:18
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AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Zitat:
Zitat von Fr3gg3L Beitrag anzeigen
Ist Herr X vermindert schuldfähig aufgrund seiner situation das er betrogen wurde und lediglich darüber die wahrheit wissen wollte weil Frau Y bzgl. ihrer affäre alles verschwiegen hat
Vermutlich nicht.

Denn Herr X hat ja wohlüberlegt und planmäßig gehandelt ( sowohl beim EINRICHTEN des Spionageprogramms, als auch beim ÜBERWINDEN der paßwortgeschützten Zugangssperre zu den jeweiligen eMail- und facebook-Konten.)

Wenn er im Zustand höchster Enttäuschung eines frisch entdeckten Vertrauensmißbrauchs spontan eine unüberlegte strafbare Sachbeschädigung am Eigentum von Frau Y begangen hätte ( z.B. indem er ihren Schminkspiegel zerbrochen hätte o.a.), dann vielleicht könnte man ihm "verminderte Schuldfähigkeit" zu gute halten, wenn anzunehmen wäre, daß er im Augenblick seiner Zertrümmerung kurzzeitig nicht mehr gemäß seiner Einsicht in die Rechtswidrigkeit zu handeln in der Lage war.

Zitat:
mit welchen straffen muss Herr X rechnen wenn es zur Anzeige kommt?
Vielleicht werden die Strafverfolgungsbehörden keinen Anlaß sehen, wegen eines angezeigten Verdachts einer strafbaren Ausspähung von Daten und strafbarer Zugangsverschaffung zu paßwortgeschützten Daten zu ermitteln und Anklage zu erheben?

11
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 16:11
Boardneuling
 
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AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Zitat:
Vielleicht werden die Strafverfolgungsbehörden keinen Anlaß sehen, wegen eines angezeigten Verdachts einer strafbaren Ausspähung von Daten und strafbarer Zugangsverschaffung zu paßwortgeschützten Daten zu ermitteln und Anklage zu erheben?
aus dem satz werd ich nicht ganz schlau, ich lege ihn mir derzeit so aus, da herr X keine kriminellen absichten mit den daten hatte könnte es als "belanglos" gelten?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 16:37
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AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Zitat:
Zitat von Fr3gg3L Beitrag anzeigen
aus dem satz werd ich nicht ganz schlau, ich lege ihn mir derzeit so aus, da herr X keine kriminellen absichten mit den daten hatte könnte es als "belanglos" gelten?
Die kriminelle Absicht beginnt doch schon beim Ausspähen von Passwörtern und sich Zugriff verschaffen! Der Zweck heiligt eben gerade nicht die Mittel!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 22:54
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AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht

Der Mann handelte wohl bei klarem Bewusstsein. Strafmindernd könnten dann nur noch andere Umstände wirken. Siehe Quelle.

Dass der Gatte keine Atompläne ausspionieren wollte, sondern nur die eheliche Treue überprüfen, kann, aber muss kein mildernder Umstand sein. Weil da die "niedrigen Beweggründe" evtl. etwas weniger niedrig ausfallen könnten.

Aber man bedenke: Beim Ausspähen von Atomplänen werden keine Persönlichkeitsrechte berührt, beim Liebesleben schon. Also doch eher eine Strafverschärfung?

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Privat tippe ich auf Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen wie 10 Stunden Sozialarbeit mangels öffentlichen Interesses.
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