Dies ist eine Diskussion zu PC ausspioniert weil Frau fremdgeht innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| angenommen Herr X hat den PC von Frau Y mit hilfe von Kayloggern und ähnlichem ausspioniert weil er den verdacht hatte das sie fremd geht. Herr X findet heraus das sie fremdgeht, bleibt bei Frau Y und merkt aber das trotzdem irgendwas nicht stimmt, letztendlich findet er in dem er sich auch über einen Keylogger das Passwort von ihrem Facebook account herausgefunden hat über ihren Facebookaccount herraus das sie immernoch eine Affäre hat, mit welchen straffen muss Herr X rechnen wenn es zur Anzeige kommt? dazugesagt, es ist alles an ihrem Rechner passiert, kein aufspielen der Software über i-net, auch kein zugriff darauf oder ähnliches... Ist Herr X vermindert schuldfähig aufgrund seiner situation das er betrogen wurde und lediglich darüber die wahrheit wissen wollte weil Frau Y bzgl. ihrer affäre alles verschwiegen hat |
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| AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht Zitat:
Denn Herr X hat ja wohlüberlegt und planmäßig gehandelt ( sowohl beim EINRICHTEN des Spionageprogramms, als auch beim ÜBERWINDEN der paßwortgeschützten Zugangssperre zu den jeweiligen eMail- und facebook-Konten.) Wenn er im Zustand höchster Enttäuschung eines frisch entdeckten Vertrauensmißbrauchs spontan eine unüberlegte strafbare Sachbeschädigung am Eigentum von Frau Y begangen hätte ( z.B. indem er ihren Schminkspiegel zerbrochen hätte o.a.), dann vielleicht könnte man ihm "verminderte Schuldfähigkeit" zu gute halten, wenn anzunehmen wäre, daß er im Augenblick seiner Zertrümmerung kurzzeitig nicht mehr gemäß seiner Einsicht in die Rechtswidrigkeit zu handeln in der Lage war. Zitat:
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| AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht Zitat:
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| AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: PC ausspioniert weil Frau fremdgeht Der Mann handelte wohl bei klarem Bewusstsein. Strafmindernd könnten dann nur noch andere Umstände wirken. Siehe Quelle. Dass der Gatte keine Atompläne ausspionieren wollte, sondern nur die eheliche Treue überprüfen, kann, aber muss kein mildernder Umstand sein. Weil da die "niedrigen Beweggründe" evtl. etwas weniger niedrig ausfallen könnten. Aber man bedenke: Beim Ausspähen von Atomplänen werden keine Persönlichkeitsrechte berührt, beim Liebesleben schon. Also doch eher eine Strafverschärfung? Gruß aus Berlin, Gerd PS. Privat tippe ich auf Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen wie 10 Stunden Sozialarbeit mangels öffentlichen Interesses.
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