Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Onlinelieferung: reicht link, oder muss der funktionieren?

Dies ist eine Diskussion zu Onlinelieferung: reicht link, oder muss der funktionieren? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 19:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kokodum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Onlinelieferung: reicht link, oder muss der funktionieren?

A kauft ein Onlineticket (für Reise/Transport).
Der Kauf funktioniert, Kreditkarte wird abgebucht.
Er erhält einen Link zum Ausdrucken eines PDF Tickets.

Der Link funtioniert nicht, nachweisbar mit Screenshots.

Nach Abschluss der Reise kann A dem Transportunternehmen einen Ausdruck vorlegen (der Link funktioniert inzwischen).

Das Transportunternehmen fordert 7 EUR Bearbeitungsgebühr und erlässt die Nachzahlung der Reisekosten, da deren Zahlung mit dem PDF-Ausdruck nun ja nachgewiesen wurde.

>> Erfüllt das Transportunternehmen seine Vertragspflicht bereits mit dem Link, oder muss dieser auch funktionieren (vor dem Reiseantritt, der per Uhrzeit im Ticket festgelegt ist)?


>> Streitfall: Server des Transportunternehmens funktioniert nicht oder der PC von A, oder das Internet irgendwo dazwischen: wer muss wem was nachweisen?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wie die Sinnesorgane von Bakterien funktionieren Nachrichten: Wissenschaft 12.01.2009 14:00
Kind muss arbeitsuchend gemeldet sein; Bezug von ALG II reicht nicht aus Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
Wie unsere Sinne funktionieren Nachrichten: Wissenschaft 13.11.2007 11:00
Nachzahlung, muss oder nicht muss? Bürgerliches Recht allgemein 19.08.2007 23:05
Testament notariell oder reicht schriftlich? Erbrecht 25.07.2007 17:34





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN