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Onlinekauf auf Falschem Namen

Dies ist eine Diskussion zu Onlinekauf auf Falschem Namen innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:14
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Onlinekauf auf Falschem Namen

Person A bekommt eine einladung zum Gerichtsvollzieher um die eine Rechnung zu begleichen.
Person A geht von einer Rechnug aus die Bereits beglichen ist und teil dies dem Gerichtsvollzieher mit.
Der Gerichtsvollzieher reagiert nicht auf das Anschreiben sondern schickte eine Einladung zum Ablegen der Eideststatlichen Erklärung
Beim Besuch wurde Person Amitgeteilt, das jemand auf den namen von Person A ein Online geschäft getätigt hat welches die Kosten veruhrsacht hat

Was sieht die Rechtslage vor?
Wer ist in der Beweispflicht?
Muss Person A zahlen bzw die Eidesstatliche ablegen.

MfG
RM
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:35
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Wenn Person A keinen Vertrag (?) abgeschlossen hat, muss er natürlich auch nicht bezahlen. Beweisen muss den Vertragsabschluss in diesem Fall der Verkäufer.

Person A sollte in jedem Fall eine Anzeige gegen Unbekannt, bzw. gegen die Person, die hinter der Sache steckt, erstatten.

PS: Wurden keine Rechnungen, Mahnungen etc. an A geschickt, die ihn früher hätten stutzig machen müssen?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:47
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Das erste schreiben was Person A bekam war von einem Gerichtsvollzieher - worauf sofort reagiert wurde um nachzufragen, worum es sich handelt und wenn es um die Bekannte Rechnung ging, das diese schon beglichen war.

Problem: Person A ist in der Zeit umgezogen. Wodurch rechnungen ggf nicht zugestellt werden konnten.

Es wurde jedenfalls immer sofort reagiert
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 22:17
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers geht ein Mahnverfahren voraus.
Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass A weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid zugestellt worden sein soll - Umzug hin oder her.
Zitat:
Was sieht die Rechtslage vor?
Wer ist in der Beweispflicht?
Muss Person A zahlen bzw die Eidesstatliche ablegen.
das Kind - so es eines gab - dürfte in den Brunnen gefallen sein .... dem GV liegt ein Vollstreckungsbescheid vor
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 23:15
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Ist das wieder mal eine Geschichte mit dem "unbekannten Dritten", der für alles verantwortlich gemacht wird?

Bei den Ermittlungen kann der A sicherlich nach Kräften beitragen und mitteilen, wie dieser ominöse Betrüger an die Daten gekommen sein könnte.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 09:51
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Person A hat die vermutung, das der Ex-Partner die Bestellung getätigt haben soll.

Alle Schreiben vom Verkäufer wurden daringehend beantwortet, das die Bestellung (wovon Person A ausging) Bereits bezahlt wurde (vor 3 Jahren wurde vom Selben verkäufer schonmal gekauft), worauf keine Reaktionen kam. Auch der GV hat auf ein ist auf ein Schreiben nicht eingegangen.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 09:55
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Zitat:
Zitat von RolandM
Auch der GV hat auf ein ist auf ein Schreiben nicht eingegangen.
muss der GV auch nicht; er hat auftragsgemäß aus einem Titel zu vollstrecken.
Denkbar wäre noch evtl. eine Vollstreckungsabwehrklage
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage
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  #8 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 09:59
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Also "pech" gehabt?

Edit:
Sorry hab dein Edit erst später gesehen...
Genau das meinte ein Freund der Familie
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 10:00
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Zitat:
Zitat von RolandM
Also "pech" gehabt?
habe noch einen Nachtrag eingefügt
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 10:03
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AW: Onlinekauf auf Falschem Namen

Gesehen und Reagiert.

Wird weitergegeben und beantragt...

Danke für die Infos
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