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Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Dies ist eine Diskussion zu Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 03:31
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Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Hi,mich würde mal eure Meinung zu folgender Situation interessieren!

2 Personen sind in einem Onlinegame aktiv..
Person A hat einen Account der sehr weit oben in der Rangliste steht und recht wertvoll ist.Der Anbieter des onlinegames untersagt aber in den agbs den verkauf von accounts!
Person A verliert irgendwann das interesse an dem Spiel und da er sich mit Person B gut versteht macht man ein mündliches abkommen und er übergibt die nutzungsrechte für 500 euro an Person B in gegenseitigem einverständnis
Es gibt keinen schriftlichen vertrag,höchstens ein schriftliches gespräch über einen messenger!
Person B überweist nun 500 Euro an person A und person A übergibt dafür das Hauptpasswort an Person B damit diese vollen zugriff hat.

person A verabschiedet sich aus dem spiel.

Einige Tage Später kommt person B und sagt es gibt probleme mit dem vollen zugriff auf den account.
Person A empfiehlt ihr sich an den support des spieles zu wenden und achtsam mit dem Passwort umzugehen!
Person B bekommt das problem mit dem support nicht geregelt,nutzt den account aber trotzdem weiter mit leichter einschränkung und investiert weiter zeit und geld in das spiel und den account.

Nun vergehen 2 jahre und Person A hat längst nichts mehr mit diesem Spiel zu tun,erhält aber plötzlich eine vorladung als beschuldigter wegen verdacht des betruges im zusammenhang mit der oben geschilderten situation! person B hat ihn wohl angezeigt!

Wie sollte person A sich nun verhalten?
Ist Person A in diesem fall überhaupt strafrechtlich zu belangen?

Geändert von bummler (05.01.2012 um 04:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:53
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AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Ich vermute das Person B Schabernack mit dem Account getrieben hat und ggf. andere Spieler um Items betrogen hat oder gar gehackt hat.


Der Verkauf des Accounts durch A an B ist kein Betrug und strafrechtlich nicht relevant.


Man sollte bei der Polizei am bestens nichts sagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:32
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AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

hm also wenn person A vorgeladen wird als beschuldigter soll sie bei der polizei die aussage verweigern? macht sie sich damit denn nicht verdächtig?

Ich meine es gab kein vertrag,das einzige was die person B hat ist der überweisungs beleg!Die person ist übrigens eine frau die nach dem spiel ständig "gestalked" hat...irgendwann hatte man das gefühl sie wollte gar nicht den account kaufen sondern die aufmerksamkeit von person a,denn von dem spiel hatte sie wirklich keine ahnung. sie hat einfach minderjährige mitspieler zocken lassen und cash in den account investiert.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:53
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AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Zitat:
hm also wenn person A vorgeladen wird als beschuldigter soll sie bei der polizei die aussage verweigern? macht sie sich damit denn nicht verdächtig?
Niemand muss bei der Polizei etwas sagen, das darf auch nicht negativ ausgelegt werden.



Zitat:
Ich meine es gab kein vertrag,das einzige was die person B hat ist der überweisungs beleg!Die person ist übrigens eine frau die nach dem spiel ständig "gestalked" hat...irgendwann hatte man das gefühl sie wollte gar nicht den account kaufen sondern die aufmerksamkeit von person a,denn von dem spiel hatte sie wirklich keine ahnung. sie hat einfach minderjährige mitspieler zocken lassen und cash in den account investiert.
Den Vertrag kann man nachträglich schriftlich fixieren. Ggf. reicht auch ein Blatt Papier: Person A hat mir, Person B, am Datum X den Account samt Charakter für 12345 € verkauft.


Reagieren muss man erst bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder wenn man einen Strafbefehl / Bußgeld erhalten sollte.

Person A kann natürlich auch aussagen wenn sie möchte. Die Gefahr besteht aber immer, dass man etwas sagt, was man so nicht sagen wollte.


Notfalls mit ein paar Euro in der Tasche zu einem Rechtsanwalt gehen und Rat einholen.


Ich bin mir gerade nicht sicher wie das mit den RA-Kosten ist, wenn das Verfahren (vermutlich) vor Erhebung der Anklage eingestellt wird.

Aber dazu wird sich hoffentlich noch jemand äußern.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 06:33
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Niemand muss bei der Polizei etwas sagen, das darf auch nicht negativ ausgelegt werden.





Den Vertrag kann man nachträglich schriftlich fixieren. Ggf. reicht auch ein Blatt Papier: Person A hat mir, Person B, am Datum X den Account samt Charakter für 12345 € verkauft.


Reagieren muss man erst bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder wenn man einen Strafbefehl / Bußgeld erhalten sollte.

Person A kann natürlich auch aussagen wenn sie möchte. Die Gefahr besteht aber immer, dass man etwas sagt, was man so nicht sagen wollte.


Notfalls mit ein paar Euro in der Tasche zu einem Rechtsanwalt gehen und Rat einholen.


Ich bin mir gerade nicht sicher wie das mit den RA-Kosten ist, wenn das Verfahren (vermutlich) vor Erhebung der Anklage eingestellt wird.

Aber dazu wird sich hoffentlich noch jemand äußern.
wie kann sie denn da etwas fixieren ohne eine unterschrift der anderen person?
meistens wird man doch auch erst dann vorgeladen wenn staatsanwaltschaft oder polizei ein paar beweise zu haben oder?
ich will es ja gar nicht erst zu einer verhandlung kommen lassen sondern durch eine aussage klar machen wie unsinnig das ganze ist.
wenn sie summe xxx für den account anbietet und man sieannimmt,gillt das dann als verkauf von meiner seite oder wäre es nur ein verkauf wenn man die summe xxx von sich aus verlangt?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 08:19
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AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Der Verkauf des Accounts durch A an B ist kein Betrug und strafrechtlich nicht relevant.
Hm, da wäre ich mir nicht so sicher, weil damit das Vermögen des Onlineanbieters geschädigt wird. Warum verbietet der denn den Verkauf von Accounts? Damit Neulinge erst einmal selber viel Zeit und vor allem viel Geld investieren.

Frage mich eh, wie man so doof sein kann so einen Account zu kaufen, wenn Probleme mit der Übergabe längst bekannt sind.

Man sollte prinzipiell klären, ob das Verkaufsverbot rechtens ist. Aber das ist eine zivilrechtliche Frage.

@TE:
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 19:09
Boardneuling
 
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AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte)

Gillt es denn überhaupt als verkauf wenn eine person freiwillig summe X anbietet um von der anderen Person das hauptpasswort für dessen account und dessen spielberatung augrund seines know how zu erhalten ohne jegliche schriftliche vertragsform?
Als nachweis gibt es nur den überweisungsbeleg.
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