Dies ist eine Diskussion zu Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) 2 Personen sind in einem Onlinegame aktiv.. Person A hat einen Account der sehr weit oben in der Rangliste steht und recht wertvoll ist.Der Anbieter des onlinegames untersagt aber in den agbs den verkauf von accounts! Person A verliert irgendwann das interesse an dem Spiel und da er sich mit Person B gut versteht macht man ein mündliches abkommen und er übergibt die nutzungsrechte für 500 euro an Person B in gegenseitigem einverständnis Es gibt keinen schriftlichen vertrag,höchstens ein schriftliches gespräch über einen messenger! Person B überweist nun 500 Euro an person A und person A übergibt dafür das Hauptpasswort an Person B damit diese vollen zugriff hat. person A verabschiedet sich aus dem spiel. Einige Tage Später kommt person B und sagt es gibt probleme mit dem vollen zugriff auf den account. Person A empfiehlt ihr sich an den support des spieles zu wenden und achtsam mit dem Passwort umzugehen! Person B bekommt das problem mit dem support nicht geregelt,nutzt den account aber trotzdem weiter mit leichter einschränkung und investiert weiter zeit und geld in das spiel und den account. Nun vergehen 2 jahre und Person A hat längst nichts mehr mit diesem Spiel zu tun,erhält aber plötzlich eine vorladung als beschuldigter wegen verdacht des betruges im zusammenhang mit der oben geschilderten situation! person B hat ihn wohl angezeigt! Wie sollte person A sich nun verhalten? Ist Person A in diesem fall überhaupt strafrechtlich zu belangen? Geändert von bummler (05.01.2012 um 04:29 Uhr). |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) hm also wenn person A vorgeladen wird als beschuldigter soll sie bei der polizei die aussage verweigern? macht sie sich damit denn nicht verdächtig? Ich meine es gab kein vertrag,das einzige was die person B hat ist der überweisungs beleg!Die person ist übrigens eine frau die nach dem spiel ständig "gestalked" hat...irgendwann hatte man das gefühl sie wollte gar nicht den account kaufen sondern die aufmerksamkeit von person a,denn von dem spiel hatte sie wirklich keine ahnung. sie hat einfach minderjährige mitspieler zocken lassen und cash in den account investiert. |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) Zitat:
Zitat:
Reagieren muss man erst bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder wenn man einen Strafbefehl / Bußgeld erhalten sollte. Person A kann natürlich auch aussagen wenn sie möchte. Die Gefahr besteht aber immer, dass man etwas sagt, was man so nicht sagen wollte. Notfalls mit ein paar Euro in der Tasche zu einem Rechtsanwalt gehen und Rat einholen. Ich bin mir gerade nicht sicher wie das mit den RA-Kosten ist, wenn das Verfahren (vermutlich) vor Erhebung der Anklage eingestellt wird. Aber dazu wird sich hoffentlich noch jemand äußern. |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) Zitat:
meistens wird man doch auch erst dann vorgeladen wenn staatsanwaltschaft oder polizei ein paar beweise zu haben oder? ich will es ja gar nicht erst zu einer verhandlung kommen lassen sondern durch eine aussage klar machen wie unsinnig das ganze ist. wenn sie summe xxx für den account anbietet und man sieannimmt,gillt das dann als verkauf von meiner seite oder wäre es nur ein verkauf wenn man die summe xxx von sich aus verlangt? |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) Zitat:
Frage mich eh, wie man so doof sein kann so einen Account zu kaufen, wenn Probleme mit der Übergabe längst bekannt sind. Man sollte prinzipiell klären, ob das Verkaufsverbot rechtens ist. Aber das ist eine zivilrechtliche Frage. @TE:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Onlinegames-Accounts verkaufen(nutzungsrechte) |
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