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Onlinebetrug

Dies ist eine Diskussion zu Onlinebetrug innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 12.12.2009, 13:18
Boardneuling
 
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Onlinebetrug

Guten Tag

1. ich bin mir nicht ganz sicher ob das das richtige Sub ist

2.

Nehmen wir an Person A hat mehrere Leute online abgezogen, nehmen wir an mit geklauten T-online accs, was unter Kreditkartenbetrug fällt.... Nehmen wir an es ist ein Schaden von 5000 - 10000€ angefallen


So nun müssen person B C und D gegen Person A aussagen und Person A hat eine Zeugenschaftliche Vernehmung...

Nehmen wir an, Person A weiss das er es war, aber die Polizei fahndet immernoch nach unbekannt...

So hättet ihr vllt. Ratschläge was Person A bei der Polizei aussagen könnte oder was für Strafrechtliche Konsequenzen auf Person A zukommen



Ich nehme an Person A wäre sehr dankbar



Geschichte und Personen Frei erfunden
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 15:35
V.I.P.
 
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AW: Onlinebetrug

Zitat:
Zitat von Milita
So hättet ihr vllt. Ratschläge was Person A bei der Polizei aussagen könnte oder was für Strafrechtliche Konsequenzen auf Person A zukommen
Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren (ggf aber auch nur bis fünf Jahre oder Geldstrafe). Bei dieser Schadenshöhe ist auch mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, die freilich bis zu zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 00:15
Boardneuling
 
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AW: Onlinebetrug

Wenn die Beweislage klar ist und Person A immer als Täter ermittelt werden wird, würde sich ein Geständnis wohl positiv auswirken.
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