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Onlineabzocke - Was tun?

Dies ist eine Diskussion zu Onlineabzocke - Was tun? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 16:14
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Question Onlineabzocke - Was tun?

Guten Tag,
Person A ist kürzlich opfer einer Internetabzockfirma von Person B geworden.

Person A hat am 11.11.09 etwas bei einer Seite geladen, welche kostenpflichtig war, heute(13.11.09) kam per E-Mail eine Rechnung von 84EUR auf das E-Mailpostfach von Person A. Person A hat bei der Firma angerufen und gesagt 'ich will von meinem Widerrufunfsrecht gebrauch machen', darauf meinte Person B dass es nicht geht.
Person A erläuterte, dass Sie noch garnicht 18 sei, und dann meinte Person B dass Person A Urkundenfälschung begangen hat weil Sie sich auf der Seite als über 18 ausgegeben hat und jetzt will Person B die Person A jetzt zusätlich noch anzeigen, man muss dazusagen, Person B machte nicht gerade(geistig) den reifesten Eindruck.
(Person A hat auf der Seite aber keine richtigen Daten angegeben, sprich Name, Anschrift, Alter, die Abzockerh aben nur ihre IP).

Könnt ihr eventuell sagen, was Person B's Firma gegen Person A in der Hand hat, und wie Person A eventuell handeln kann?
Bezahlen/Abwarten?

Ich bitte dringend um eure Meinung/Ratschläge was Person A tun kann!

Mit freundlichen Grüßen,
Kai

€dit: Tut mir leid, ich merke gerade ich habe die Falsche Abteilung im Forum erwischt.

Geändert von Synox (13.11.2009 um 19:48 Uhr). Grund: Falsche Angaben von pers. Daten
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 17:29
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AW: Onlineabzocke - Was tun?

Siehe Forenregeln.
Es darf auf persönliche Bezüge keine Antwort gegeben werden.
Bitte den Beitrag abändern, so dass er fiktiv ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 19:19
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AW: Onlineabzocke - Was tun?

Ist gemacht, tut mir leid.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 19:27
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AW: Onlineabzocke - Was tun?

Der Link muss auch noch editiert werden.

Der Vertrag ist bei Minderjährigkeit schwebend ungültig und sollte von den Eltern schriftlich widerrufen werden.

Den Rest von Drohungen inklusive Inkassobüro, der garantiert folgen wird, kann man getrost vergessen. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man wieder aktiv werden. Und aus verständlichen Gründen wird der nicht kommen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 19:49
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AW: Onlineabzocke - Was tun?

Danke, habs geändert.
Und wie siehts aus von wegen Urkundenfälschung?!
Weil Person A hat ja falsche Daten angegeben

In einer erhaltenen E-Mail steht laut Person A:
"Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn Sie eine Bestellung durchführten, ob schon sie wussten, dass sie zur Leistung nicht bereit oder nicht fähig sind. Dies werden wir natürlich durch unsere Rechtsanwälte prüfen lassen."

Geändert von Synox (13.11.2009 um 20:45 Uhr).
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