Dies ist eine Diskussion zu Nutzung eines Programmes fürs Studium während eines Praktikums innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nutzung eines Programmes fürs Studium während eines Praktikums Mal ne allgemeine Frage: Mal angenommen man befindet sich in einem studienbedingten Praxissemester und soll nun für die FH/Uni einen Praxissemesterbericht anfertigen. Darf man dazu Programme die nur zur nicht kommerziellen Nutzung freigegeben sind nutzen, da es sich ja um eine nicht kommerzielle Nutzung für die FH/Uni handelt? Oder darf man sie nicht nutzen, da man sie ja von der Arbeit/Praktikum aus verwenden würde ? Zusatzinfo: Der Praxissemesterbericht würde unter Umständen in der Firma als Dokumentation aufgefasst werden und Verwendung finden. Gruß slossin |
| |||
| AW: Nutzung eines Programmes fürs Studium während eines Praktikums Was sollte kommerziell sein an der Kopie eines Praxissemesterberichts für die Uni, wenn die Kopie in der Firma des Praktikums gelesen und aufbewahrt wird? Gruß aus Berlin, Gerd PS. Alternativ kann man das Dokument sicher nach Openoffice.org transkribieren. |
| |||
| AW: Nutzung eines Programmes fürs Studium während eines Praktikums Hi, danke für die Antwort. Bei dem Programm würde es sich nicht um ein Office Derivat sondern um ein Programm zur Erstellung von Flussdiagrammen handeln. Hab jetzt aber gesehen, dass sich diese mit OpenOffice auch ganz gut erstellen lassen. Ein Plug In für Struktogramme hab ich leider noch nicht gefunden, aber das ist jetzt OT. Das heisst, wär der Bericht allein für die Firma, dürfte man solche Programme nicht verwenden. Da es aber für die Uni/FH ist, ist das ok ? |
| |||
| AW: Nutzung eines Programmes fürs Studium während eines Praktikums Kommerziell bedeutet heute in der Regel gewerbsmäßig, aber mit der Absicht der Gewinnerzielung, also nicht nur so. Nun ist ein Schreiben an eine Firma wohl höchstens dann als kommerziell einzustufen, wenn es das Gewerbe der Firma befördern soll oder das des Schreibenden. Im vorliegenden Modellfall geht es aber zunächst um ein (Aus-)Bildung(wozu auch ein Praktikum gehört laut Studienordnung hie und da)sprojekt. Per se wird er Gewinn der Firma dadurch überhaupt nicht zu steigern versucht. Und genau für solche Bildungssachen gibt es ja auch Rabatt-Software. Klar gibt es die nicht für die Außenauftritte der Firma, weil damit ja direkt Geld verdient werden soll. Meine These hier lautet zusammenfassend: Auch eine Tätigkeit im Rahmen einer Firma kann rein un-kommerziell sein. Dies sehe ich als Laie gegeben bein Praktika, aber auch im Rahmen einer Firmen-Kita, obwohl ich mir da nicht so sicher bin. Gruß aus Berlin, Gerd |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Dienstleistung für ein Jahr soll nach Download eines Programmes bezahlt werden | Internetrecht | 05.03.2009 23:29 |
| Anbieten eines Programmes ohne Lizenz rechtswiedrig? | Internetrecht | 21.08.2008 16:54 |
| Kuendigung eines befristeten Praktikums | Arbeitsrecht | 13.08.2008 12:46 |
| nutzung eines Poolfahrzeugs während der Rubereitschaft für Fahrten Wohnung/arbeitsstä | Steuerrecht | 26.03.2008 11:05 |
| Bescheinigung eines studienbegleitenden Praktikums bei Krankheit | Arbeitsrecht | 19.10.2007 14:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios