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Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar?

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 10:27
Boardneuling
 
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Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar?

Hi,

folgende Situation:

Angenommen, jemand registriert sich eine Domain mit einem griffigen Namen, nutzt diese aber erst mal nicht und hinterlegt dort nur einen Text a la "Hier entsteht eine Webseite zum Thema xy". Kann diese Person aus dem Domainnamen jetzt irgend welche namensrechtlichen Ansprüche ableiten, sprich kann er später gegen Firmen/Personen, welche diesen Namen in einem tatsächlichen Produkt verwenden, in irgend einer Form vorgehen?

Für diesen Fall sein einmal angenommen, dass keine der Seiten irgend welche Marken beim DPMA registriert hat und die registrierte Seite ca. 1 Jahr lang inhaltsleer ist, bis jemand anderes auf die Idee gekommen ist, diesen Namen ebenfalls zu verwenden.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 17:27
V.I.P.
 
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AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar?

Markenschutz entsteht entweder durch die Eintragung einer Marke ins Markenregister oder durch den Gebrauch dieser Marke im Geschäftsverkehr.

Ob eine "leere Website" einen "Gebrauch" der Marke darstellt, wird man im Einzelfall beurteilen müssen. Ich tendiere zu eher: nein. Vor allem dann, wenn der "Gebrauch" der Marke durch A ausschließlich durch eine Domain ohne relevanten Inhalt erfolgt, während B die Marke tatsächlich im Geschäftsverkehr nutzt.

Will man die Marke schützen, dürfte in jedem Fall eine Markeneintragung sinnvoller sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 07:11
Boardneuling
 
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AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Markenschutz entsteht entweder durch die Eintragung einer Marke ins Markenregister oder durch den Gebrauch dieser Marke im Geschäftsverkehr.
Das ist natürlich ein interessanter Punkt für so einen Fall. In welchem Gesetz/Paragraphen ist das festgelegt?

Danke :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 13:07
V.I.P.
 
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AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar?

Markengesetz ganz am Anfang, so um die vier.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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