Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? folgende Situation: Angenommen, jemand registriert sich eine Domain mit einem griffigen Namen, nutzt diese aber erst mal nicht und hinterlegt dort nur einen Text a la "Hier entsteht eine Webseite zum Thema xy". Kann diese Person aus dem Domainnamen jetzt irgend welche namensrechtlichen Ansprüche ableiten, sprich kann er später gegen Firmen/Personen, welche diesen Namen in einem tatsächlichen Produkt verwenden, in irgend einer Form vorgehen? Für diesen Fall sein einmal angenommen, dass keine der Seiten irgend welche Marken beim DPMA registriert hat und die registrierte Seite ca. 1 Jahr lang inhaltsleer ist, bis jemand anderes auf die Idee gekommen ist, diesen Namen ebenfalls zu verwenden. |
| |||
| AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? Markenschutz entsteht entweder durch die Eintragung einer Marke ins Markenregister oder durch den Gebrauch dieser Marke im Geschäftsverkehr. Ob eine "leere Website" einen "Gebrauch" der Marke darstellt, wird man im Einzelfall beurteilen müssen. Ich tendiere zu eher: nein. Vor allem dann, wenn der "Gebrauch" der Marke durch A ausschließlich durch eine Domain ohne relevanten Inhalt erfolgt, während B die Marke tatsächlich im Geschäftsverkehr nutzt. Will man die Marke schützen, dürfte in jedem Fall eine Markeneintragung sinnvoller sein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? Zitat:
Danke :-) |
| |||
| AW: Namensrecht aus unbenutzter Domain ableitbar? Markengesetz ganz am Anfang, so um die vier. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Domain Namensrecht? | Computerrecht / EDV-Recht | 28.01.2009 19:15 |
| Namensrecht Domain Abmahnung | Internetrecht | 06.08.2006 22:08 |
| Namensrecht an einer Domain | Internetrecht | 19.07.2006 11:48 |
| Geistigkranker Mieter hat seine Krankheit verschwiegen Kündigung daraus ableitbar | Mietrecht | 11.02.2006 14:28 |
| Namensrecht. ich soll Domain löschen - kann ich Geld verlangen? | Internetrecht | 16.06.2005 09:23 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios