Dies ist eine Diskussion zu Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Angenommen der Provider P eines VServers bat seinen Kunden K um das OK eine Neuinstallation des Systems durchführen zu dürfen. K willigte unter der Bedingung dass dabei nichts schief gehen dürfe ein (wobei das eh selbstverständlich sein sollte). Am nächsten Tag stellt K, der wiederum Webseiten für dutzende Kunden hostet, fest dass ein 3 Monate altes Backup eingespielt wurde, die neueren Backups versehentlich gelöscht wurden und damit alle Daten und alle Daten aller Kunden von K aus dem genannten Zeitraum verloren sind. Wäre der Provider P hier wegen grober Fahrlässigkeit o.ä. zu belangen? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Wie würde man den Schaden beziffern/bestimmen/berechnen? Danke! |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Ok, die Frage wäre aber auch ob K überhaupt einen Anspruch gegenüber P hätte und v.a. auf welcher rechtlichen Grundlage? |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Verstehe die (wiederholte) Frage nicht ganz. Man muss nachweisen, dass P einen Schaden angerichtet hat, das ist doch mal klar. Die Paragraphen, in denen steht, dass man das nicht darf bzw. ersetzen muss, kannst Du vom Anwalt suchen lassen oder auch selbst im BGB ausgraben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Für mich wäre hier §823 BGB von Relevanz; für die Bestimmung des Schadens dann noch §249 BGB... wäre das in dem fiktiven Beispiel korrekt? Ist aus meiner Sicht schwierig zu sagen ob Datensätze den Sachguteigenschaften genügen; gibt da unterschiedliche Urteile zu... das LG Konstanz (NJW 1996, 2662 = CR 1997, 84) lehnte das ab; andere gaben dem statt... |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Ich würde ja schon daran scheitern, den Umfang der zerstörten Daten festzustellen, wenn ich ohne eigene aktuelle Sicherheitskopie nicht belegen kann, wie der vernichtete "Zustand" war.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Ah, ich glaube das ginge zT schon; zB könnten die Header von Mails (die man ja idR noch im clientseitigen Mailprogramm sieht) mit Anhängen die wichtige Unterlagen darstellen Aufschluss darüber geben welche Unterlagen weg sind - man hätte also als IMAP Nutzer die Headerdaten, aber eben nicht mehr die Dokumente in den Mails selbst... diese neu zu beschaffen (Rechnungen, usw. usf.) bedeutet aus meiner Sicht einen Zeitaufwand den man sich ersetzen lassen könnte... |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Zitat:
"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat." § 276 BGB "Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. (...) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden." Es könnte per AGB eine Haftungsbeschränkung vereinbart sein. Ein Ausschluß der Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird allgemein als zulässig anerkannt - AUSSER bei Verletzungen vertraglicher "Kardinalpflichten". Hier kann nicht einmal eine Haftung für bloß leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden ( geschweige denn, daß die Haftung auch für "grobe Fahrlässigkeit" ausgeschlossen werden könnte. ): BGH Urteil vom 20. 7. 2005 - VIII ZR 121/ 04, Randnumer 121 "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit nicht zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners führen, etwa weil sie ihm solche Rechte wegnimmt oder einschränkt, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner darf die Haftungsbeschränkung nicht dazu führen, daß der Klauselverwender von Verpflichtungen befreit wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf." http://lexetius.com/2005,1896 Zitat:
Zitat:
Wenn Ks Kunden nur den Verlust "ideeller" Daten erlitten hätten, könnten sie im Verlustfall keinen Schaden ersetzt verlangen ( K müßte aber vielleicht eine freiwillig versprochene "Vertragsstrafe" zahlen wegen seiner eigenen Vertragspflichtverletzung? Unabhängig davon, ob seine Kunden ihrerseits "nur" ideelle Schäden erlitten hätten? ) 11 |
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| AW: Nach Wartungsarbeiten vom Provider alle Daten weg Zitat:
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