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MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Dies ist eine Diskussion zu MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 13:05
Boardneuling
 
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Question MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Hallo,

mal angenommen, man gibt seinen Wohnort falsch an (außerhalb der EU) und bezahlt somit keine Mehrwertsteuer auf erworbenes Guthaben eines Onlinekontos.

Dazu folgende Fragen:
1. Welche Straftaten liegen vor?
2. Wären diese überhaupt überprüfbar?
3. Mit welchen Sanktionen wäre zu rechnen?

Als Laie sehe ich das bisher so:
Eine falsche Angabe des Wohnortes ist Betrug (aber gegenüber wem? Dem Betreiber des Onlinekontos oder des steuereintreibenden Staates?).
Für Software, die nur heruntergeladen wird, wird kein Zoll fällig. Ist das bei Online-Guthaben das selbe?
Falls es auffliegt, müsste man nur die MwSt nachzahlen oder könnte es auch eine Anzeige wegen Betrugs geben?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen!
Vielen Dank! :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 14:09
V.I.P.
 
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Zitat:
Zitat von dummer-esel Beitrag anzeigen
mal angenommen, man gibt seinen Wohnort falsch an (außerhalb der EU) und bezahlt somit keine Mehrwertsteuer auf erworbenes Guthaben eines Onlinekontos.
Zunächst mal: "Mehrwertsteuer" gibt es schon seit fast 40 Jahren nicht mehr. Dat Dingens heißt "Umsatzsteuer".

Dann: Was bitte soll denn ein "erworbenes Guthaben eines Onlinekontos" sein?

Wenn man mit selbständiger (gewerblicher, freiberuflicher) Tätigkeit bestimmte Umsätze erzielt, ist man umsatzsteuerpflichtig.

Meldet man sich in diesen Fällen nicht zur Umsatzsteuerveranlagung an und führt keine Umsatzsteuer ab, dann begeht man einen Verstoß gegen die Abgabenordnung, vulgo "Steuerhinterziehung".

Zitat:
Dazu folgende Fragen:
2. Wären diese überhaupt überprüfbar?
Selbstverständlich.
Zitat:
3. Mit welchen Sanktionen wäre zu rechnen?
Nachzahlung zuzügl. Zinsen, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, bei gewerblicher oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung mindestens 1 bis maximal 10 Jahre. (Verstoß gegen §370a AO ist ein Verbrechen, Verstoß gegen §370 AO "nur" ein Vergehen.)

Zitat:
Als Laie sehe ich das bisher so:
Eine falsche Angabe des Wohnortes ist Betrug (aber gegenüber wem? Dem Betreiber des Onlinekontos oder des steuereintreibenden Staates?).
Frage A ist: wo ist der Betreffende überall steuerpflichtig. Auf jeden Fall wohl dort, wo er seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat, darüber hinaus dann aber auch oft noch an anderen Orten, z.B. dort wo er Vermögenswerte hat oder Kapitalerträge erzielt. Frage B ist: was für Umsätze/Einkünfte sind es, und wie sind sie steuerpflichtig.
Zitat:
Für Software, die nur heruntergeladen wird, wird kein Zoll fällig. Ist das bei Online-Guthaben das selbe?
Das ist eine vollkommen andere Baustelle, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Umsatzsteuerpflichtig ist derjenige, der den Umsatz erzielt, und dabei kommt es darauf an, was für ein Umsatz es ist (manche Umsätze sind umsatzsteuerfrei) und wo der Umsatz erzielt wird.

Umsätze, die ein in der EU-ansässiger außerhalb der EU erzielt, sind generell umsatzsteuerfrei. (Können aber natürlich dort, wo sie erzielt werden, einer Umsatz- oder anderen Steuer unterliegen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 17:00
Boardneuling
 
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Zunächst mal: "Mehrwertsteuer" gibt es schon seit fast 40 Jahren nicht mehr. Dat Dingens heißt "Umsatzsteuer".
Entschuldigung, mit den genauen Begriffen bin ich als Laie nicht so gut vertraut. Der Begriff "Mehrwertsteuer" taucht allerdings auch jetzt noch auf vielen Betreiberseiten auf.

Zitat:
Dann: Was bitte soll denn ein "erworbenes Guthaben eines Onlinekontos" sein?
Beispielsweise ein Prepaid-Guthaben zum Telefonieren bei einem VoIP-Anbieter.

Zitat:
Wenn man mit selbständiger (gewerblicher, freiberuflicher) Tätigkeit bestimmte Umsätze erzielt, ist man umsatzsteuerpflichtig.
Ja klar, aber wenn man privat einkauft (z.B. im Supermarkt), muss man ja auch die MwSt zahlen... oder habe ich was verpasst?

Zitat:
Meldet man sich in diesen Fällen nicht zur Umsatzsteuerveranlagung an und führt keine Umsatzsteuer ab, dann begeht man einen Verstoß gegen die Abgabenordnung, vulgo "Steuerhinterziehung".
Das heißt, dass ein VoIP-Betreiber z.B. seine Umsätze abführen muss und es mit falschen Angaben seines Kunden ggf. in einem anderen Land abführen muss, richtig?
Aber der Konsument muss sich doch nicht zur Umsatzsteuerveranlagung anmelden, wenn er privat geringe Beträge zum Telefonieren kauft, oder?

Zitat:
Frage A ist: wo ist der Betreffende überall steuerpflichtig. Auf jeden Fall wohl dort, wo er seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat, darüber hinaus dann aber auch oft noch an anderen Orten, z.B. dort wo er Vermögenswerte hat oder Kapitalerträge erzielt.
Angenommen, der Betreffende ist nur in Deutschland steuerpflichtig.

Zitat:
Frage B ist: was für Umsätze/Einkünfte sind es, und wie sind sie steuerpflichtig.
Einkünfte hat höchstens der VoIP-Betreiber (das war auch nicht die Frage). Für den Betreffenden entstehen bestenfalls negative Umsätze, da er ja Guthaben für den privaten Gebrauch kauft.

Zitat:
(Zoll)
Das ist eine vollkommen andere Baustelle, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Mein Gedankengang war, dass wenn man das Guthaben kauft und als Wohnsitz ein anderes Land angibt, man es theoretisch importieren müsste, um es von Deutschland aus zu benutzen. Damit wäre es wieder ein Fall für den Zoll. ;-)

Zitat:
Umsatzsteuerpflichtig ist derjenige, der den Umsatz erzielt,
also im Beispiel oben wäre es der VoIP-Betreiber?

Zitat:
und dabei kommt es darauf an, was für ein Umsatz es ist (manche Umsätze sind umsatzsteuerfrei) und wo der Umsatz erzielt wird.
Diese Frage verstehe ich nicht ganz: Der Umsatz wäre für den VoIP-Betreiber wohl die Gutschrift auf dem Onlinekonto des Betroffenen und wurde im Internet(?) erzielt.
Aber wie gesagt soll hier die Situation des Nutzers und nicht des Betreibers beleuchtet werden. :-)

Zitat:
Umsätze, die ein in der EU-ansässiger außerhalb der EU erzielt, sind generell umsatzsteuerfrei. (Können aber natürlich dort, wo sie erzielt werden, einer Umsatz- oder anderen Steuer unterliegen.)
Heißt das, dass man keine Steuern auf das Guthaben seines Prepaid-Kontos zahlen muss, wenn man es außerhalb der EU erwirbt? Ist man bei einem Einkauf über das Internet noch in der EU?

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 12:11
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Ist die Frage noch nicht klar?
Oder die Antwort so schwierig?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 14:57
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Zitat:
Zitat von dummer-esel Beitrag anzeigen
Zitat:
Dann: Was bitte soll denn ein "erworbenes Guthaben eines Onlinekontos" sein?
Beispielsweise ein Prepaid-Guthaben zum Telefonieren bei einem VoIP-Anbieter.
Das ist ein Guthaben. Auf Guthaben zahlt man in Deutschland keine Steuern. Höchstens auf die Guthabenverzinsung.

Zitat:
Zitat:
Wenn man mit selbständiger (gewerblicher, freiberuflicher) Tätigkeit bestimmte Umsätze erzielt, ist man umsatzsteuerpflichtig.
Ja klar, aber wenn man privat einkauft (z.B. im Supermarkt), muss man ja auch die MwSt zahlen... oder habe ich was verpasst?
Nein, die USt. zahlt der Verkäufer. Und kassiert sie beim Käufer.

Wer den Umsatz macht, ist umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer muß im Rechnungendbetrag enthalten sein, weil Vorsteuerabzugsberechtigte (= Umsatzsteuerpflichtige) sie sich vom Finanzamt zurückholen können.

Zitat:
Zitat:
Meldet man sich in diesen Fällen nicht zur Umsatzsteuerveranlagung an und führt keine Umsatzsteuer ab, dann begeht man einen Verstoß gegen die Abgabenordnung, vulgo "Steuerhinterziehung".
Das heißt, dass ein VoIP-Betreiber z.B. seine Umsätze abführen muss und es mit falschen Angaben seines Kunden ggf. in einem anderen Land abführen muss, richtig?
??????????????

Nicht zu verstehen.

Der Anbieter einer Dienstleistung (hier: VoIP) muß auf seine Umsätze Umsatzsteuer abführen - sofern er in einem Land sitzt, das Umsatzsteuer auf diese Umsätze erhebt. Diese Umsatzsteuer setzt er mit auf die Rechnung für den Kunden.

Zitat:
Aber der Konsument muss sich doch nicht zur Umsatzsteuerveranlagung anmelden, wenn er privat geringe Beträge zum Telefonieren kauft, oder?
1. Der "Konsument" ist überhaupt nicht umsatzsteuerpflichtig. (Als privater Verbraucher.)
2. Umsatzsteuer zahlt man auf das, was man kassiert - nicht auf das, was man ausgibt.
Zitat:
Einkünfte hat höchstens der VoIP-Betreiber (das war auch nicht die Frage).
Der VoIP-Betreiber hat einen Umsatz. Der ist umsatzsteuerpflichtig.

Zitat:
Für den Betreffenden entstehen bestenfalls negative Umsätze, da er ja Guthaben für den privaten Gebrauch kauft.
Bei dem Kunden entstehen überhaupt keine Umsätze. (steuerrechtlich)

Zitat:
Mein Gedankengang war, dass wenn man das Guthaben kauft und als Wohnsitz ein anderes Land angibt, man es theoretisch importieren müsste, um es von Deutschland aus zu benutzen. Damit wäre es wieder ein Fall für den Zoll. ;-)
Welchen Wohnsitz man angibt ist nicht relevant. Entscheidend ist immer, wo man seinen tatsächlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat.

"Zoll" wird auf Wareneinfuhren erhoben (nicht auf alle, aber auf diverse, dazu gibt es dann Zolltarife). Nicht auf Dienstleistungen.

Auch "Einfuhrumsatzsteuer" wird nur auf Wareneinfuhren erhoben, nicht auf Dienstleistungen.

Finanzpolitiker diverser Länder denken zwar immer mal wieder darüber nach, daß man z.B. "grenzüberschreitende Software-Downloads" irgendwie besteuern/verzollen müsste, weil sonst die Einnahmen wegfallen, die man früher hatte, als sowas noch per Post verschickt wurde. Aber das ist Zukunftsmusik, sowas gibt's noch nicht.

So oder so wird Umsatzsteuer aber nicht beim Empfänger einer Leistung fällig, sondern beim Erbringer.

Zitat:
Diese Frage verstehe ich nicht ganz: Der Umsatz wäre für den VoIP-Betreiber wohl die Gutschrift auf dem Onlinekonto des Betroffenen und wurde im Internet(?) erzielt.
Der Umsatz des VoIP-Betreibers ist das, was er von seinen Kunden einnimmt. Dafür ist er, je nach Ort und Steuergesetz, umsatzsteuerpflichtig.
Zitat:
Aber wie gesagt soll hier die Situation des Nutzers und nicht des Betreibers beleuchtet werden. :-)
Den interessiert die Umsatzsteuer nur insofern, als daß er sie bezahlen muß, wenn der Lieferant (VoIP-Betreiber) sie ihm auf die Rechnung setzt.

Ob er das gemacht hat, sieht man auf der Rechnung. Sitzt der Anbieter in der EU und sein Kunde z.B. in den USA, ist der Umsatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Weil Umsätze, die außerhalb der EU erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Erzählt ihm der Kunde nun "Ich wohne in den USA", wohnt aber tatsächlich in Deutschland, dann könnte m.W. das Finanzamt nachträglich vom Anbieter die USt nachfordern, denn der Umsatz wurde ja in der EU erzielt. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, daß das Finanzamt darüber stolpert, und es kann vor allem dem Kunden auch egal sein. Da hat der Anbieter dann halt Pech gehabt, muß er genauer hingucken.

Zitat:
Heißt das, dass man keine Steuern auf das Guthaben seines Prepaid-Kontos zahlen muss, wenn man es außerhalb der EU erwirbt?
Man muß als Käufer überhaupt keine Steuern auf das Guthaben eines Prepaid-Kontos zahlen. Der Verkäufer ist für diesen seinen Umsatz unter Umständen umsatzsteuerpflichtig.

Zitat:
Ist man bei einem Einkauf über das Internet noch in der EU?
Der Käufer ist dort, wo er ist - entweder in der EU oder außerhalb derselben, und der Verkäufer ist dort, wo er ist - entweder in der EU oder außerhalb derselben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 15:56
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Vielen Dank, ich denke, jetzt ist mir der Sachverhalt klar.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Den [Kunden] interessiert die Umsatzsteuer nur insofern, als daß er sie bezahlen muß, wenn der Lieferant (VoIP-Betreiber) sie ihm auf die Rechnung setzt.

Ob er das gemacht hat, sieht man auf der Rechnung. Sitzt der Anbieter in der EU und sein Kunde z.B. in den USA, ist der Umsatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Weil Umsätze, die außerhalb der EU erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Erzählt ihm der Kunde nun "Ich wohne in den USA", wohnt aber tatsächlich in Deutschland, dann könnte m.W. das Finanzamt nachträglich vom Anbieter die USt nachfordern, denn der Umsatz wurde ja in der EU erzielt. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, daß das Finanzamt darüber stolpert, und es kann vor allem dem Kunden auch egal sein. Da hat der Anbieter dann halt Pech gehabt, muß er genauer hingucken.
Genau diese Information habe ich gesucht!
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 16:01
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Da fällt mir ein:

Wenn ich im Supermarkt eine Banane kaufe und behaupte (bzw. nachweise), dass ich gar nicht in der EU wohne, kann ich mir auch die Steuern sparen und weniger bezahlen?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 21:16
V.I.P.
 
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AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben?

Zitat:
Zitat von dummer-esel Beitrag anzeigen
Da fällt mir ein:

Wenn ich im Supermarkt eine Banane kaufe und behaupte (bzw. nachweise), dass ich gar nicht in der EU wohne, kann ich mir auch die Steuern sparen und weniger bezahlen?
Höchstens, wenn man sich bei der Ausreise die USt erstatten lässt. Das geht aber bei Lebensmitteln meines Wissens nicht. (Wohl aber bei teuren Geräten, wie Kameras usw.)
__________________
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