Dies ist eine Diskussion zu MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| mal angenommen, man gibt seinen Wohnort falsch an (außerhalb der EU) und bezahlt somit keine Mehrwertsteuer auf erworbenes Guthaben eines Onlinekontos. Dazu folgende Fragen: 1. Welche Straftaten liegen vor? 2. Wären diese überhaupt überprüfbar? 3. Mit welchen Sanktionen wäre zu rechnen? Als Laie sehe ich das bisher so: Eine falsche Angabe des Wohnortes ist Betrug (aber gegenüber wem? Dem Betreiber des Onlinekontos oder des steuereintreibenden Staates?). Für Software, die nur heruntergeladen wird, wird kein Zoll fällig. Ist das bei Online-Guthaben das selbe? Falls es auffliegt, müsste man nur die MwSt nachzahlen oder könnte es auch eine Anzeige wegen Betrugs geben? Ich bin gespannt auf eure Meinungen! Vielen Dank! :-) |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Zitat:
Dann: Was bitte soll denn ein "erworbenes Guthaben eines Onlinekontos" sein? Wenn man mit selbständiger (gewerblicher, freiberuflicher) Tätigkeit bestimmte Umsätze erzielt, ist man umsatzsteuerpflichtig. Meldet man sich in diesen Fällen nicht zur Umsatzsteuerveranlagung an und führt keine Umsatzsteuer ab, dann begeht man einen Verstoß gegen die Abgabenordnung, vulgo "Steuerhinterziehung". Zitat:
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Umsatzsteuerpflichtig ist derjenige, der den Umsatz erzielt, und dabei kommt es darauf an, was für ein Umsatz es ist (manche Umsätze sind umsatzsteuerfrei) und wo der Umsatz erzielt wird. Umsätze, die ein in der EU-ansässiger außerhalb der EU erzielt, sind generell umsatzsteuerfrei. (Können aber natürlich dort, wo sie erzielt werden, einer Umsatz- oder anderen Steuer unterliegen.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Vielen Dank erstmal für deine Antwort! Zitat:
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Aber der Konsument muss sich doch nicht zur Umsatzsteuerveranlagung anmelden, wenn er privat geringe Beträge zum Telefonieren kauft, oder? Zitat:
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Aber wie gesagt soll hier die Situation des Nutzers und nicht des Betreibers beleuchtet werden. :-) Zitat:
Vielen Dank! |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Ist die Frage noch nicht klar? Oder die Antwort so schwierig? |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Zitat:
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Wer den Umsatz macht, ist umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer muß im Rechnungendbetrag enthalten sein, weil Vorsteuerabzugsberechtigte (= Umsatzsteuerpflichtige) sie sich vom Finanzamt zurückholen können. Zitat:
Nicht zu verstehen. Der Anbieter einer Dienstleistung (hier: VoIP) muß auf seine Umsätze Umsatzsteuer abführen - sofern er in einem Land sitzt, das Umsatzsteuer auf diese Umsätze erhebt. Diese Umsatzsteuer setzt er mit auf die Rechnung für den Kunden. Zitat:
2. Umsatzsteuer zahlt man auf das, was man kassiert - nicht auf das, was man ausgibt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
"Zoll" wird auf Wareneinfuhren erhoben (nicht auf alle, aber auf diverse, dazu gibt es dann Zolltarife). Nicht auf Dienstleistungen. Auch "Einfuhrumsatzsteuer" wird nur auf Wareneinfuhren erhoben, nicht auf Dienstleistungen. Finanzpolitiker diverser Länder denken zwar immer mal wieder darüber nach, daß man z.B. "grenzüberschreitende Software-Downloads" irgendwie besteuern/verzollen müsste, weil sonst die Einnahmen wegfallen, die man früher hatte, als sowas noch per Post verschickt wurde. Aber das ist Zukunftsmusik, sowas gibt's noch nicht. So oder so wird Umsatzsteuer aber nicht beim Empfänger einer Leistung fällig, sondern beim Erbringer. Zitat:
Zitat:
Ob er das gemacht hat, sieht man auf der Rechnung. Sitzt der Anbieter in der EU und sein Kunde z.B. in den USA, ist der Umsatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Weil Umsätze, die außerhalb der EU erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Erzählt ihm der Kunde nun "Ich wohne in den USA", wohnt aber tatsächlich in Deutschland, dann könnte m.W. das Finanzamt nachträglich vom Anbieter die USt nachfordern, denn der Umsatz wurde ja in der EU erzielt. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, daß das Finanzamt darüber stolpert, und es kann vor allem dem Kunden auch egal sein. Da hat der Anbieter dann halt Pech gehabt, muß er genauer hingucken. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Vielen Dank, ich denke, jetzt ist mir der Sachverhalt klar. Zitat:
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Da fällt mir ein: Wenn ich im Supermarkt eine Banane kaufe und behaupte (bzw. nachweise), dass ich gar nicht in der EU wohne, kann ich mir auch die Steuern sparen und weniger bezahlen? |
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| AW: MwSt-Hinterziehung bei falschen Wohnort-Angaben? Höchstens, wenn man sich bei der Ausreise die USt erstatten lässt. Das geht aber bei Lebensmitteln meines Wissens nicht. (Wohl aber bei teuren Geräten, wie Kameras usw.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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