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Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2007, 22:23
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Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Hallo,

man stelle sich folgendes Beispiel vor:

Jemand hat sich bei einem Internet Dienst angemeldet und hat seit 2 Monaten eine Rechnung in höhe von 12 Euro noch nicht beglichen. Der Anbieter hat demjenigen schon 2 Mahnungen geschickt und gesagt das ein InkassoBüro in Auftrag gegeben wurde. Nungut 2 Wochen später noch nichts gehört. Die Person hat Angst bekommen und hat den Betrag gezahlt und sich entschuldigt. Jetzt einen Monat später kam an dem 3. Tag im Monat eine neue Rechnung. Diese wurde an dem gleichen Tag noch nicht beglichen. Dann SCHON am 8. Tage, also nur 5 Tage später kommt zuerst eine Nachricht "Außerordentliche Kündigung" wo geschrieben steht, das um weitere Kosten zu verbeiden der Vertrag gekündigt wird dennoch soll man schnell die Rechnung in höhe von, jetzt ACHTUNG! von ##betrag## bezahlen. Ja genau da steht "##betrag##" Betrag nicht als Zahl denken. Es sieht also aus das ein technischer Fehler von deren Seite besteht, dass der Betrag niht angezeigt wird. So, nach dieser EMail kommt die nächste Mail, am gleichen Tag eine Mail mit einer Gutschrift in Höhe von 6 Euro, die man mit der Zahlung begleichen kann (komisch man kriegt sogar ne Gutschrift) dann kommt eine Zahlungsaufforderung immernoch gleicher Tag nur später in Höhe von 18 Euro, also wurde doch wohl die Gutschrift mit in die Mahnung gerechnet(sehr Merkwürdig).

Dann direkt danach kommt eine weiter Mail (ja auch noch am 8.) mit der Meldung "Kündigung erfolgreich" wo die Außerordentliche Kündigung durchgeführt wurde.


Nun stellt sich die betroffene Person vor, muss ich die Mahnung jetzt bezahlen? Und vorallem warum wurde die Gutschrift in die Mahnung mit reingenommen obwohl ich damit die Zahlung zum Teil begleichen sollte? Ebenso stellt sich die Person die Frage, ob die Firma später wieder ein InkassoBüro in Auftrag geben wird und ob das gezahlt werden muss bei diesen vorfällen und ob überhaupt eins in Auftrag gegeben wurde oder nur Angstmache war.

Kurz Zusammengefasst:
1. Rechnung eingegangen = 12 Euro (3. Tag)
2. Außerordentliche Kündigung (da steht nochmal man soll einen Betrag zahlen der aber wegen eines tech. Defekts wohl nicht eingefügt wurde) (8. Tag)
3. Gutschrift = 6€ (8. Tag)
4. Zahlungserinnerung = -16€ (8. Tag)
5. Kündigung bestätigt (die Person wurde also gekündigt) (8.Tag)

also 4 Mails an einem Tag mit merkwürdigem Inhalt und einem technischen Defekt.

Was sollte die Person jetzt machen? Zahlen oder nicht, also ignorieren. Und würde ein InkassoBüro für 16 € springen, das würde die ja auch noch extra was kosten, denkt sich diese Person.

cu,
mainstream
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2007, 23:12
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Hat die Person nun etwas gezahlt oder nicht... oben stand etwas, "aus Angst hat die Person gezahlt" oder so ähnlich, in dem Fall vor dem Schreiben des Inkasso Büros, welches damit hinfällig wäre, weil vorher Erfüllung eintrat. Aber das ist der springende Punkt wurde gezahlt oder nicht?!
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2007, 23:29
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

nein nein. das gehörte noch zur alten Rechnung. Da hat die Person gezahlt. Daran sollte man erkennen wie die Firma vorgeht. Bei dem erneuten Fall, also bei der neuen Rechnung wurde noch nicht gezahlt. Also das am Anfang ist eigentlich irrelevant, erst ab "Jetzt einen Monat später" wirds wichtig.
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Alt 20.01.2007, 23:46
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Dafür müsste man erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Anspruch gibt, sprich Vertrag zustande gekommen, gegebenenfalls wirksame AGB Klauseln...

Wenn all dies gegeben ist, muss man Rechnungen sicher zahlen, dafür sind sie ja da. Ich denke es wäre auch nicht gesetzeswidrig die Kosten, welche ja durch die Säumigkeit des Schuldners erst entstanden sind auf diesem umzulegen. Allerdings bin ich noch Student, da sollte sich lieber jemand aus der Praxis zu äußern... fraglich ist, ob Gebühren von wenigen Euro im Zweifel eingeklagt werden oder nicht?!
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 01:54
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

also ein Vertrag ist ja zustandegekommen und die einzige Klausel in der AGB die damit etwas zu tun hat ist folgende:

Zitat:
Bei Verstoss gegen die AGB steht der Firma das Recht zu, die Mitgliedschaft einseitig und fristlos zu beenden sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
Aber steht der Firma das Recht zu einer Gutschrift die sie gegeben haben zusätzlich zur Mahnung anzurechnen oder steht der Firma das Recht zu Schadensersatz über InkassoBüros zu verlangen, wenn dies nicht angegeben ist und überhaupt nachdem die Person schon außerordentlich gekündigt wurde?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2007, 14:55
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Welchen Inhalt hat denn dieser Vertrag?
Welche Leistung soll erbracht werden für welches Entgelt?

Gruß Kamphausen
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2007, 06:41
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Also ob ein Vertrag im Sinne von Unterschrift richtig zustandegekommen ist weiß die Person nicht. Es ist ein OnlineAngebot für eine DownloadFlatrate eines Anbieters der Downloads für Computerspiele anbietet etc. So Videos, Patches etc. und diese sind da kostenpflichtig. Man musste sich anmelden mit einer E-Mail Adresse und musste dann, wenn man eine DownloadFlatrate für ca. 10€ für 3 Monate haben wollte per PayPal einen Betrag überweisen. Das wars.

Ich könnte jetzt noch die ganze AGB und die Leistungsbeschreibung kurz erläutern, wenn das hilft, besonders lang ist die nicht gerade.
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Alt 22.01.2007, 09:53
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AW: Muss Rechnung beglichen werden und darf ein InkassoBüro beauftragt werden?

Dann scheint ein Vertrag wohl zu stande gekommen zu sein.
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