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Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Dies ist eine Diskussion zu Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 07:48
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Smile Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Guten Morgen zusammen!

Mal angenommen, Herr H möchte in einem Fitnessraum einen PC installieren, auf dem Musik verschiedener Künstler abgespeichert ist.
Angenommen, in diesen Fitnessraum hätte nur ein bestimmter Personenkreis P Zugriff.

Müsste Herr H irgendwelche Gesetze oder Vorschriften gemäß Musikrechten etc. beachten, oder kann er den PC dort bedenkenlos installieren, sodass Personen aus dem Personenkreis P Musik hören können, während sie Sport treiben?!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 20:35
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Das schaut doch deutlich nach kommerzieller Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus! Dabei ist ziemlich egal, ob Herr H einen PC, MP3-Player, CD-Player oder noch einen guten alten Kassettenrecorder als Geräuschquelle verwendet.
Die GEMA wird dazu schon entspredchende Ansprüche veröffentlicht haben.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 21:08
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Voreillig ...

Es kommt auf den "bestimmten Personenkreis P" an.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 23:11
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Schauen wir doch mal, was der Gesetzgeber so unter "öffentlich" versteht:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Zitat:
§ 15 Allgemeines
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
"Ja, die kenn' ich alle, san alles Freindl!" reicht da wohl nur beim Kumpel-Training alter Sportsfreunde jeden Donnerstag von 19 bis 21 Uhr, nicht aber für den Normalbetrieb einer öffentlich zugänglichen Körperbildungsstätte.

Wenn dann mal am privaten Donnerstag ein Fremder zugegen ist, ist das nicht schlimm - erst ab zweien ist es eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit . Für die dann selbstverständlich Gebühren fällig werden - falls die GEZ dies nachträglich erfährt, könnten zudem noch Recherchegebühren anfallen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 09.03.2011, 01:47
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

wie ist das denn eigentlich auf gartenpartys, bei der es um eine

- geschlossene Gesellschaft handelt?

und

- grundsätzlos ohne einladung zusätzliche gäste dazukommen?

sonst gleicht sich der vorfall zu dem, der so in dem ausgangsthread beschrieben ist
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  #6 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 02:00
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Ich sehe nicht, in wieweit deine Frage den Sachverhalt ändert,
so dass die Erläuterungen von "Gerd aus Berlin" nicht mehr zutreffen sollten.

Auch eine "geschlossene Gesellschaft" kann durchaus öffentlich sein. Es steht dir frei Gerds Beitrag inkl. Hervorhebung nochmals zu lesen.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 02:27
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

Wenn für eine geschlossenen Gartenparty nur persönlich verbundene Menschen eingeladen sind, muss der Veranstalter der Gema keine Playlist schicken und auch nichts bezahlen.

Falls mehr als ein Fremder eindringt in die Gartenparty, dann kann der Veranstalter

a) von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Fremden entfernen lassen von der Polizei, falls sie nicht freiwillig gehen, oder

b) die Musik abstellen, oder falls das alles nicht fruchtet

c) Schadensersatz für fällig werdende Gema-Gebühren von den verantwortlichen Eindringlingen verlangen.

Sagt der Veranstalter aber trunken gen Mitternacht, "Lasst die Leute rein, die fremden, es ist so toll hier, da sollten alle dran teil haben!", dann schuldet er selbst die Gema-Gebühr - falls sich überhaupt noch wer an diesen Vorfall erinnert am nächsten Tag.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 03:04
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AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten

@Gerd
Die gute Ferengie-Mammi kaut vor
Ich hoffe du folgst nicht auch den Ferengie Regeln für
Bekleidung Weiblicher im Hause ... noch ist zu kalt dafür
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