Dies ist eine Diskussion zu Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Mal angenommen, Herr H möchte in einem Fitnessraum einen PC installieren, auf dem Musik verschiedener Künstler abgespeichert ist. Angenommen, in diesen Fitnessraum hätte nur ein bestimmter Personenkreis P Zugriff. Müsste Herr H irgendwelche Gesetze oder Vorschriften gemäß Musikrechten etc. beachten, oder kann er den PC dort bedenkenlos installieren, sodass Personen aus dem Personenkreis P Musik hören können, während sie Sport treiben?! |
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten Das schaut doch deutlich nach kommerzieller Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus! Dabei ist ziemlich egal, ob Herr H einen PC, MP3-Player, CD-Player oder noch einen guten alten Kassettenrecorder als Geräuschquelle verwendet. Die GEMA wird dazu schon entspredchende Ansprüche veröffentlicht haben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten Voreillig ... Es kommt auf den "bestimmten Personenkreis P" an. |
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten Schauen wir doch mal, was der Gesetzgeber so unter "öffentlich" versteht: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Zitat:
Wenn dann mal am privaten Donnerstag ein Fremder zugegen ist, ist das nicht schlimm - erst ab zweien ist es eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit . Für die dann selbstverständlich Gebühren fällig werden - falls die GEZ dies nachträglich erfährt, könnten zudem noch Recherchegebühren anfallen.Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten wie ist das denn eigentlich auf gartenpartys, bei der es um eine - geschlossene Gesellschaft handelt? und - grundsätzlos ohne einladung zusätzliche gäste dazukommen? sonst gleicht sich der vorfall zu dem, der so in dem ausgangsthread beschrieben ist |
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten Ich sehe nicht, in wieweit deine Frage den Sachverhalt ändert, so dass die Erläuterungen von "Gerd aus Berlin" nicht mehr zutreffen sollten. Auch eine "geschlossene Gesellschaft" kann durchaus öffentlich sein. Es steht dir frei Gerds Beitrag inkl. Hervorhebung nochmals zu lesen. |
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten Wenn für eine geschlossenen Gartenparty nur persönlich verbundene Menschen eingeladen sind, muss der Veranstalter der Gema keine Playlist schicken und auch nichts bezahlen. Falls mehr als ein Fremder eindringt in die Gartenparty, dann kann der Veranstalter a) von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Fremden entfernen lassen von der Polizei, falls sie nicht freiwillig gehen, oder b) die Musik abstellen, oder falls das alles nicht fruchtet c) Schadensersatz für fällig werdende Gema-Gebühren von den verantwortlichen Eindringlingen verlangen. Sagt der Veranstalter aber trunken gen Mitternacht, "Lasst die Leute rein, die fremden, es ist so toll hier, da sollten alle dran teil haben!", dann schuldet er selbst die Gema-Gebühr - falls sich überhaupt noch wer an diesen Vorfall erinnert am nächsten Tag. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Musik auf PC in "halb-öffentlichen" Räumlichkeiten @Gerd Die gute Ferengie-Mammi kaut vor ![]() Ich hoffe du folgst nicht auch den Ferengie Regeln für Bekleidung Weiblicher im Hause ... noch ist zu kalt dafür |
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