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Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 19:48
Forum-Interessierte(r)
 
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Exclamation Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Guten Abend zusammen!

Die folgende "Geschichte" macht mir derzeit ziemlich zu schaffen und bereitet mir heftigstes Kofpzerbrechen. In folgendem fiktiven Fall geht es (in meinen Augen) um eine heiden Summe, was die Angelegenheit nicht gerade einfacher macht.


Folgende drei Personen spielen eine Rolle:

- Verkäufer
- Käufer (minderjährig, 14 Jahre alt)
- Vater des Käufers


Nehmen wir an, der minderjährige Käufer hat über einen Zeitraum von drei Monaten diverse World of Warcraft Spiel-Accounts incl. aller Nutzerdaten vom Verkäufer gekauft.
Alle Artikel wurden privat verkauft, da diese nicht zum Zweck des Wiederverkaufs erstellt bzw. ausgestattet wurden.

In den Gesprächen, die lediglich über einen Instant-Messenger stattfanden ließ der Käufer durchklingen, dass er volljährig sei, als Koch arbeite, seine Eltern verstorben wären und ihm eine größere Geldsumme hinterlassen haben.

All dies stellt sich jedoch als Lügenkonstrukt heraus, nachdem der Verkäufer vom Vater des minderjährigen Käufers einen Anruf erhält (Mailbox), indem er diesem mit rechtlichen Schritten droht, sollte er das Geld nicht zurückzahlen. Als Summe nennt der Vater etwa 2.000 Euro.

Der Käufer hatte das Geld immer BAR in einemm unversicherten Umschlag verschickt, in kleine Heftchen eingepackt (mit der Begründung, er möchte nicht, dass die Buchungen auf seinen Kontoauszügen erscheinen).
Nach einer kurzen "Unterhaltung" über jenen Instant-Messenger gab der Käufer zu, das Geld von seinem Vater peu à peu gestohlen und dann an den Verkäufer verschickt zu haben.


Nun droht der Vater jedoch dem Käufer mit dem Gang zum Anwalt.

Die Nutzerdaten der "Ware" wurden bereits alle auf den Namen des Käufers geändert, was nicht mehr rückgängig zu machen ist. Von daher kann die Ware im klassischen Sinne nicht zurückgenommen werden - was der Verkäufer natürlich auch nicht möchte.

Da das Geld IMMER in BAR unversichert in einem Umschlag verschickt wurde (ein Wunder, dass es nie "verloren" ging) können theoretisch weder Vater noch Sohn beweisen, dass das Geld je verschickt wurde. Die einzigen "Beweismittel" sind die Logs des Messengers.


Nun meine Fragen:

- Wie stehen eurer Einschätzung nach die Chancen, dass es zu einer Verhandlung kommt und der Verkäufer jeden Cent an den Käufer bzw. dessen Vater zurückerstatten muss?

- Gelten Instant-Messenger Logs als rechtsgültige Beweise?

- Wie sollte der Verkäufer eurer Meinung nach weiter vorgehen, wenn er keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt?


Vielen Dank schonmal für eure Mühen.
Someday

PS: Rechtschreibfehler heute mal bitte überlesen, danke
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 00:21
Boardneuling
 
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AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Ich befürchte der Verkäufer muss den Kaufbetrag rück erstatten. Eine gerichtliche Verfolgung kann ich mir nicht vorstellen da es am Vorsatz fehlt. Hast du die Logs wo der Kunde sagt er sei über 18 Jahre.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 00:33
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AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Zitat:
Zitat von prene
Ich befürchte der Verkäufer muss den Kaufbetrag rück erstatten. Eine gerichtliche Verfolgung kann ich mir nicht vorstellen da es am Vorsatz fehlt. Hast du die Logs wo der Kunde sagt er sei über 18 Jahre.
Auch bei den Antworten sind die Forenregeln zu beachten ... also bitte immer schön fiktiv bleiben
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 11:17
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AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Zitat:
Zitat von Someday
In den Gesprächen, die lediglich über einen Instant-Messenger stattfanden ließ der Käufer durchklingen, dass er volljährig sei, als Koch arbeite, seine Eltern verstorben wären und ihm eine größere Geldsumme hinterlassen haben.
Das ändert nichts an der tatsächlichen Minderjährigkeit des Käufers mit der Folge, daß die von ihm getroffenen Vereinbarungen bis zur Genehmigung durch seinen gesetzlichen Vertreter unwirksam/nicht voll wirksam sind.

Der Vertrag des Minderjährigen wäre nur dann wirksam, wenn er seine Zahlungen mit Mitteln bewirkt hätte, über die er frei verfügen durfte.

Zitat:
All dies stellt sich jedoch als Lügenkonstrukt heraus, nachdem der Verkäufer vom Vater des minderjährigen Käufers einen Anruf erhält (Mailbox), indem er diesem mit rechtlichen Schritten droht, sollte er das Geld nicht zurückzahlen. Als Summe nennt der Vater etwa 2.000 Euro.
Vertrag rückwirkend nichtig --> Zahlungen ohne Rechtsgrund ( bzw. aus weggefallenem Rechtsgrund ) erlangt --> Herausgabepflicht ( Diesselbe Herausgabepflicht gilt für den Käufer ... eigentlich ).

Vielleicht hätte der Verkäufer gegen seinen Käufer einen Schadensersatzanspruch, wenn der ihm seine Volljährigkeit in strafbarer Weise vorgeschwindelt hätte? Etwa durch Vorlage gefälschter Dokumente? ( Wobei die Vorlage von KOPIEN gefälschter Dokumente, oder die Vorlage veränderter Kopien echter Dokumente nicht als strafbare Urkundenfälschung gilt ).

Zitat:
Die Nutzerdaten der "Ware" wurden bereits alle auf den Namen des Käufers geändert, was nicht mehr rückgängig zu machen ist. Von daher kann die Ware im klassischen Sinne nicht zurückgenommen werden
Wenn der Käufer das Erlangte nicht zurückgegeben kann, müßte er "eigentlich" Wertersatz leisten - was hier wohl ausscheiden dürfte ( weil ja ansonsten auf diesem Umweg Verträge mit Minderjährigen doch möglich würden ).

Zitat:
- Gelten Instant-Messenger Logs als rechtsgültige Beweise?
Ja.

Zitat:
Wie sollte der Verkäufer eurer Meinung nach weiter vorgehen
Die Zahlungen zurückerstatten, die er ohne rechtlichen Grund ( unwirksamer Vertrag mit Minderjährigem ) erhalten hat, und die Herausgabe der Accountdaten / Rückgabe des Accounts / erneute Umschreibung auf den Verkäufer verlangen.

11
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  #5 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 12:51
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AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt

Zitat:
Zitat von once
Wenn der Käufer das Erlangte nicht zurückgegeben kann, müßte er "eigentlich" Wertersatz leisten - was hier wohl ausscheiden dürfte ( weil ja ansonsten auf diesem Umweg Verträge mit Minderjährigen doch möglich würden ).
Minderjährige sind aber (ab 7) deliktmündig. Wenn ein Miderjähriger durch Schwindel dem Verkäufer einen Schaden zugefügt hat, soll er ihn daher mMn auch ersetzen. Dass dabei unter dem Strich ein Kaufvertrag mit Minderjährigen wird, dürfte in den wenigsten Fällen gegeben sein, denn der Wertersatz erreicht normalerweise nicht die Höhe des Kaufpreises, und außerdem setzt der Schadensersatz deliktisches handeln voraus.

Meint

Domingo
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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