Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Die folgende "Geschichte" macht mir derzeit ziemlich zu schaffen und bereitet mir heftigstes Kofpzerbrechen. In folgendem fiktiven Fall geht es (in meinen Augen) um eine heiden Summe, was die Angelegenheit nicht gerade einfacher macht. Folgende drei Personen spielen eine Rolle: - Verkäufer - Käufer (minderjährig, 14 Jahre alt) - Vater des Käufers Nehmen wir an, der minderjährige Käufer hat über einen Zeitraum von drei Monaten diverse World of Warcraft Spiel-Accounts incl. aller Nutzerdaten vom Verkäufer gekauft. Alle Artikel wurden privat verkauft, da diese nicht zum Zweck des Wiederverkaufs erstellt bzw. ausgestattet wurden. In den Gesprächen, die lediglich über einen Instant-Messenger stattfanden ließ der Käufer durchklingen, dass er volljährig sei, als Koch arbeite, seine Eltern verstorben wären und ihm eine größere Geldsumme hinterlassen haben. All dies stellt sich jedoch als Lügenkonstrukt heraus, nachdem der Verkäufer vom Vater des minderjährigen Käufers einen Anruf erhält (Mailbox), indem er diesem mit rechtlichen Schritten droht, sollte er das Geld nicht zurückzahlen. Als Summe nennt der Vater etwa 2.000 Euro. Der Käufer hatte das Geld immer BAR in einemm unversicherten Umschlag verschickt, in kleine Heftchen eingepackt (mit der Begründung, er möchte nicht, dass die Buchungen auf seinen Kontoauszügen erscheinen). Nach einer kurzen "Unterhaltung" über jenen Instant-Messenger gab der Käufer zu, das Geld von seinem Vater peu à peu gestohlen und dann an den Verkäufer verschickt zu haben. Nun droht der Vater jedoch dem Käufer mit dem Gang zum Anwalt. Die Nutzerdaten der "Ware" wurden bereits alle auf den Namen des Käufers geändert, was nicht mehr rückgängig zu machen ist. Von daher kann die Ware im klassischen Sinne nicht zurückgenommen werden - was der Verkäufer natürlich auch nicht möchte. Da das Geld IMMER in BAR unversichert in einem Umschlag verschickt wurde (ein Wunder, dass es nie "verloren" ging) können theoretisch weder Vater noch Sohn beweisen, dass das Geld je verschickt wurde. Die einzigen "Beweismittel" sind die Logs des Messengers. Nun meine Fragen: - Wie stehen eurer Einschätzung nach die Chancen, dass es zu einer Verhandlung kommt und der Verkäufer jeden Cent an den Käufer bzw. dessen Vater zurückerstatten muss? - Gelten Instant-Messenger Logs als rechtsgültige Beweise? - Wie sollte der Verkäufer eurer Meinung nach weiter vorgehen, wenn er keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt? Vielen Dank schonmal für eure Mühen. Someday PS: Rechtschreibfehler heute mal bitte überlesen, danke |
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| AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt Ich befürchte der Verkäufer muss den Kaufbetrag rück erstatten. Eine gerichtliche Verfolgung kann ich mir nicht vorstellen da es am Vorsatz fehlt. Hast du die Logs wo der Kunde sagt er sei über 18 Jahre. |
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| AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt Zitat:
Der Vertrag des Minderjährigen wäre nur dann wirksam, wenn er seine Zahlungen mit Mitteln bewirkt hätte, über die er frei verfügen durfte. Zitat:
Vielleicht hätte der Verkäufer gegen seinen Käufer einen Schadensersatzanspruch, wenn der ihm seine Volljährigkeit in strafbarer Weise vorgeschwindelt hätte? Etwa durch Vorlage gefälschter Dokumente? ( Wobei die Vorlage von KOPIEN gefälschter Dokumente, oder die Vorlage veränderter Kopien echter Dokumente nicht als strafbare Urkundenfälschung gilt ). Zitat:
Zitat:
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| AW: Minderjähriger tätigt Käufe von WoW-Accounts, Vater droht mit Anwalt Zitat:
Meint Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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