Dies ist eine Diskussion zu Lizensierung von Microsoft-Programmen ... innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| ... soeben erklärte mir ein IT-Fachmann, dass man ein Betriebssystem von VISTA bzw. XP lizenzrechtlich nur auf einem PC überspielen darf. Eine Installation auf einem Zweit-Rechner wäre somit ein Verstoß gegen die Lizensierungsvorschriften die in den AGBs geregelt sind. Ich war bisher davon ausgegangen, dass in Folge der Eigennutzung die Überspielung auf einen eigenen Zweitrechner rechtlich un- bedenklich ist ... |
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| Nein darum geht es mir ehrlich gesagt nicht. VIelmehr war ich in der Vergangenheit von dem Grundsatz ausgegangen, dass nur Vervielfältigungen mit dem Ziel der Weiterveräußerung strafbar sind. Die Überspielung auf einen 2. PC zu Hause wäre hiernach vergleichbar mit dem Sachtatbestand einer Eigennutzung. Das wird faktisch gesehen aber wohl anders gesehen ... |
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
Wird die Software installiert, dann stellt man eine Kopie her. Das darf aber nur derjenige, der Urheber ist, oder vom urheber dazu die Erlaubnis hat. Deshalb kommt es darauf an, welche Bestimmungen der Nutzungsvertrag (also Lizenzabkommen zB in AGB) hat. |
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| Das Eigennutzargument ist im Urheberrecht also nirgendwo verankert, wenn ich das richtig verstanden habe ... ?! |
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Genau, weil man Eigentum ja nur an einer körperlichen Sache haben kann (z.B. an der CD-ROM, auf der die Software gepseichert ist). Streng genommen gibt es daher kein "geistiges Eigentum". |
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
In meinen Kommentaren kommt der Begriff "geistiges Eigentum" jedenfalls nicht vor. Das liegt vor allem daran, dass es kein "geistiges" Eigentum gibt, sondern "nur" Nutzungs-/Verwertungsrechte an Werken. Andere Rechtsordnungen kennen den Begriff des intellectual property. Die deutsche Rechtsordnung kennt es nicht. Wieder einmal gilt: Wer keine Ahnung hat, sollte sich besser einfach mal eines (großmäuligen) Kommentares enthalten, so erspart man sich Peinlichkeiten. |
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
Auf den restlichen Unsinn deines "Beitrages" gehe ich nicht weiter ein. Das ist mir einfach zu dumm. |
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| AW: Lizensierung von Microsoft-Programmen ... Zitat:
Zitat:
Eine Zweit-Installation dürfte wohl als "Vervielfältigung" im Sinne von § 69c UrhG anzusehen sein; sofern dieses Installieren für eine bestimmungsgemäße Benutzung der Software durch den zur Verwendung des (installierten) Original-Datenträger Berechtigten erforderlich sind, wäre diese zustimmungsfrei erlaubt, § 69d UrhG. Zitat:
Du dürftest meines Erachtens Deine Zweit-Installation aber niemand anderem zu Nutzung überlassen, der nicht zur Verwendung Deines Original-Betriebssystem-Datenträgers berechtigt wäre. 11 |
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