Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Laptopreparatur

Dies ist eine Diskussion zu Laptopreparatur innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 15:29
Boardneuling
 
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Laptopreparatur

Hallo Liebe Forengemeinde:

Folgenden Fiktiven Fall würde ich gerne diskutieren:

Person A kauft bei einem PC- und Laptophersteller im November 2007 einen Laptop. Dieser geht nach einem Jahr kaputt, startete nicht mehr und alle Daten waren verloren. Das Gerät wird vom Hersteller auf Garantie repariert und wieder ausgeliefert. Person A bespielte das Gerät wieder mit allen benötigten Programmen. Ca 4 Monate später trat ein neues Problem mit dem Lüfter des Geräts auf und Person A rief beim Hersteller an. Dort wurde Person A mitgeteilt, das es an einer Software liegen solle und Person A den Laptop neu bespielen solle. Das tat Person A und bespielte das Gerät wieder neu und installiert auch wieder alle Programme.

Vor ca. einem Monat trat wieder das 1. Problem auf. Der Laptop startete nicht mehr. Person A rief wieder beim Hersteller an und man sagte, das Person A den Laptop wieder neu bespielen solle, sonst könne man den Laptop nicht in die Reparatur geben. Das tat Person A dann nun wieder. Person A bespielte den Laptop neu (unwesentliche Daten gingen wieder mal verloren, wichtige Daten speicherte Person A nunmehr extern) und installierte seine Programme. Dabei stürzte das Gerät wieder ab und der Hersteller nahm das Gerät in die Reparatur. Am Telefon wurde Person A geraten, einen Wandlungsantrag zu stellen, was bedeutet, das Person A sein Geld zurück bekommt. Dies tat Person A auch. Er schickte das Gerät zum Hersteller mit dem schriftlichen Antrag auf einen Wandlungsantrag aufgrund folgender Gründe:

1. mittlerweile das 4. Mal neu bespielt
2. trotz 1. Reparatur trat der Fehler auf
3. ständiges telefonieren mit dem Hersteller (Zeitaufwand, Kostenaufwand)
4. fehlendes Vertrauen in die Geräteserie da immer wieder das selbe Problem auftritt
5. enormer Zeitaufwand, ständig alle Programme neu aufzuspielen
6. externes Speichern der Daten nicht im Sinne "des Erfinders"
7. Gerät kann immer ca. 3-5 Wochen nicht genutzt werden, während es in der Reparatur ist
8. Datenverlust beim Arbeiten mit dem Gerät und großer Zeitaufwand durch wiederholen der Arbeit am heimischen PC

Der Hersteller schickte das Gerät WIEDER repariert an Person A. Dieser möchte die Annahme verweigern aufgrund der vorhergehenden Begründungen. Der Hersteller hat nicht mal auf das Schreiben zum Wandlungsantrag reagiert und einfach nur das Gerät repariert zurückgeschickt. Es scheint hier der Verdacht, das der Hersteller darauf spekuliert, das im November 2009 die Garantie des Gerätes abläuft.

Was kann Person A nun machen um sein Geld wieder zu bekommen?

MFG
Paul
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 11:13
V.I.P.
 
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AW: Laptopreparatur

Zitat:
Zitat von Paul19
Was kann Person A nun machen um sein Geld wieder zu bekommen?
1. Zunächsteinmal müßte A sich seiner hier vielleicht vermischten Ansprüche

a) aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung NUR gegenüber seinem Kaufvertragspartner,
b) aus dem (grundsätzlich freiwilligen, die gesetzlichen Ansprüche unberührt lassenden) Garantieversprechen gegenüber dem Garantiegeber ( Hersteller?) NUR gemäß dessen Garantieerklärung

klar werden.

2. Bei der Inanspruchnahme "nur" von Leistungen aus der Garantiezusage wäre A auf die in der Garantieerklärung zugesagten Leistungen beschränkt - sofern darin "nur" endlose Reparaturversuche zugesagt wären, hätte A gegenüber dem Garantiegeber kein einklagbares Recht, bei erfolgloser Reparatur eine Geldzahlung gegen Geräterückgabe verlangen zu können (sondern wäre dem Wohlwollen des Garantiegebers ausgeliefert )

3. Bei der Inanspruchnahme von Nacherfüllungs-Leistungen, die vom Verkäufer zur Erfüllung seiner gesetzlichen Sachmängelhaftung erbracht werden, wäre A gegenüber dem Verkäufer(!) nach der 2. erfolglosen Reparatur berechtigt, fristlos vom Kaufvertrag zurücktreten zu dürfen, und den Kaufpreis zurückverlangen zu können - eventuell abzüglich der aus dem Gebrauch während der mängelfreien Zeit erlangten Gebrauchsvorteile ( = Nutzungsersatz ).

Hat A irgendjemandem ( dem Verkäufer? ) schriftlich eine letzte Frist gesetzt, und für den Fall ihres Verstreichens den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, mit einer Frist für eine Rückzahlung eines Betrags X = Kaufpreis - "Nutzungsabschlag" von z.B. y%, mit y% = 7%, 10%, 25%, 35% des Kaufpreises, je nach der von A eingeschätzten Schwere der Gebrauchsbeeinträchtigung während des Zeitraums seit Kauf, und je nach seiner "Verhandlungsbereitschaft" gegenüber seinem erstattungspflichtigen Kaufvertragspartner?

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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 12:03
Boardneuling
 
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AW: Laptopreparatur

Hallo Once,

nein, A hat keine Frist gesetzt. Leider waren nun die Möglichkeiten für A im klaren schwer herauszulesen aus Deinem Beitrag, welcher dennoch sehr informativ und ausführlich war.

A tat nur folgendes:

Er schrieb dem Hersteller einen Brief und sendete das Gerät zurück.

Im Brief schrieb A folgendes:

Betreff: Laptop - Wandlungsantrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit Herrn Kirchner aus Ihrem Hause stelle ich hiermit einen Wandlungsantrag mit der Bitte um Rückerstattung des Kaufpreises. Ich bin nicht einverstanden mit einem Austauschgerät, da ich kein Vertrauen mehr in diese Baureihe habe…

Ich erkläre Ihnen kurz warum:

2008 trat der heutige Fehler das 1. Mal auf. Wenn ich das Gerät starten wollte kam das Windows Ladezeichen und der Laptop zeigte kurz einen blauen Bildschirm, stürzte ab und startete neu. Das tat er dann, wenn man es nicht verhinderte ca 10 Minuten lang. Starten – abstürzen.

Ich dachte mir, ok, vielleicht nur n kleiner Fehler und ich formatierte den Laptop und spielte Windows neu auf, installierte all meine Programme, die ich zum Arbeiten benötige und er lief kurze Zeit wieder. Dann kam der Fehler wieder und ich sendete das Gerät ein. (wohlgemerkt hatte ich keine Möglichkeit, eine Datensicherung zu machen – jedenfalls weiß ich nicht wie, bei einem Gerät, das in keinem Modus startet – somit waren die Daten verloren)

Es wurde repariert und ich bekam mein Gerät zurück.

Ich spielte WIEDER alle meine Programme auf um das Gerät beruflich für unterwegs zu nutzen. Dann passierte das Problem mit dem Lüfter. Der war so laut, das man bei halber Lautstärke kein Lied hören konnte. Ich rief bei Ihnen an und man sagte mir, dass es was mit einer externen Software zu tun haben könnte und ich erstmal die Applikation-Cd installieren solle um zu sehen, ob es dann wieder ging. Dies tat ich. Es ging.

Ich spielte WIEDER all meine Programme auf. Nun trat letzte Woche Freitag wieder das 1. Problem auf. Ich sitze in Köln im Hotel, mache früher Feierabend um noch bisschen was am Laptop zu schaffen, möchte ihn starten und es geht nicht. Das Gerät bootet, es gibt ein kurzes klacken und das Gerät stürzt beim booten wieder ab. Nachdem ich bei Ihnen anrief sagte mir Herr Kirchner, ich solle doch bitte (wieder) die Applikation-Cd einlegen und das Gerät neu bespielen.

Erst dann könne ich es zurückschicken und einen Wandlungsantrag stellen. Wider Willen tat ich wie mir geheißen und spielte nunmehr das ich weiß nicht wievielte mal die Applikation-Software auf. Der Laptop startet wieder und der Ursprungszustand ist wieder hergestellt.

Nachdem ich nun Programme, die ich nicht benötige deinstalliere (z.Bsp. Aldi Fotosoftware) bekomm ich einen blauen Bildschirm ohne Buchstaben wo sich oben ein weißer Punkt hin und her bewegt und der Laptop stürzt ab und startet neu.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr ungehalten darüber, wie oft man den Laptop in den Ursprungszustand zurückversetzen muss bis Sie das Gerät als defekt anerkennen. Sicher wissen Sie, wie lange es dauert, Windows zu installieren mit allen Treibern und dann noch die eigenen Programme zu installieren. Sicher wissen Sie auch, wie ärgerlich es ist, an einem Laptop zu arbeiten und durch das Problem des nicht Startens alle Daten zu verlieren und dann die Arbeit am heimischen PC zu wiederholen da man nicht warten kann, bis ... den Laptop in die Reparatur nimmt und die Daten sichert. Außerdem soll man ja erst die Applikations-Cd aufspielen um zu sehen, ob der Fehler immer noch besteht – also Daten weg.

Sicher wissen Sie auch, wie ärgerlich und geschäftsschädigend es ist, kein Gerät zu besitzen, wenn es entweder gerade kaputt ist, oder in der Reparatur bei Ihnen wenn man unterwegs ist…

Und dann noch der Aufwand, aufgrund der Problematik, das der Laptop einfach abstürzt und dann nicht mehr startet immer alle Daten extern zu speichern ist ebenfalls sehr unangenehm.

Des Weiteren ca 14 Minuten in der Warteschleife zu warten was mit eigenen Kosten und der eigenen Zeit verbunden ist sind sicher nicht im Sinne des Erfinders. Ich habe eigentlich immer gute Erfahrungen mit .... gemacht und der Service ist wirklich klasse wenn man Probleme mit einem Gerät hat.

Aber in diesem Fall hoffe ich auf Ihr Verständnis und sende Ihnen hiermit alle erhalten Schriftstücke und Cd´s und Taschen etc zurück und bitte nochmals um Rückerstattung meines Kaufpreises.


A möchte nur eines, nämlich sein Geld zurück da das Gerät nach der 1. Reparatur den selben Fehler aufweiste und A kein vertrauen in das Gerät hat. Gibt es da ne Möglichkeit? Nun ist ja auch die Garantiezeit im November abgelaufen. Was wenn das Gerät dann wieder wegen dem selben Fehler kaputt geht?

Danke für Antwort...

mfg
Paul
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