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Kunde bei 2 telefonanbietern

Dies ist eine Diskussion zu Kunde bei 2 telefonanbietern innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 21:43
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Kunde bei 2 telefonanbietern

Hallo,
angenommen Person A lebt alleine u. ist bei Telefonanbieter xyz mit Telefon u. Inet. Person B ist beim anderen Anbieter. Nun ziehen beide zusammen u. lt. Aussage vom Techniker kann in dem Haus nur 1 Anbieter geschaltet werden.
Nun müssen die beiden Personen beide Anbieter bezahlen oder hat man ein Sonderkündigungsrecht?
Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 22:56
V.I.P.
 
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

Die Verträge mit beiden Anbietern sind gültig und müssen eingehalten werden. Der "unterlegene" Anbieter kann ja nur deshalb seinen Vertragsteil nicht erfüllen, weil sein Slot nicht frei ist. Dies unterscheidet sich vom Umzug in ein durch den Anbieter nicht versorgtes Gebiet.

Ich gehe nicht davon aus, dass hier ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 02:25
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

Einen Anschluss einem Nachmieter zu überlassen - gegen eine entsprechende Kaution - könnte eine für beide Seiten günstige Lösung sein.

Sonderkündigungsrechte bei Fitness-Studios anlässlich eines Umzugs sahen wohl einige Gerichte als
möglich an:
http://www.juraforum.de/forum/archiv...io-wegen-umzug

Oder da: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuen...-__f31283.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 07:56
V.I.P.
 
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Sonderkündigungsrechte bei Fitness-Studios anlässlich eines Umzugs sahen wohl einige Gerichte als
möglich an:
Das ist richtig. Ein Kunde eines Telekom-Anbieters hat ebenfalls ein Recht auf außerordentliche Kündigung, nämlich wenn er in ein nicht versorgtes Gebiet zieht (übrigens ähnlich dem Fitnessstudio: hat das eine Filiale mit gleicher Leistung im Zuzugsgebiet, muss der Kunde seinen vertrag erfüllen).
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  #5 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 02:33
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

Sinngemäß ist es aber schließlich ziemlich Fragewürdig dieses Prinzip, denn auch der Kunde hat kein Einfluss darauf, dass der Anbieter seine Leistung nicht erfüllen kann!
Ein Umzug sollte nicht danach zu richten sein und von meiner Sicht zum Verbrauch sehr nachteilhaft geregelt!

Das sehen auch einige Anbieter und wenn man lieb fragt, machen die gern auch ein Auge zu und Künden fristlos
Andere wiederum bestehen auf ihr Recht.

Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 08:28
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

Zitat:
Zitat von Fingerhut
Sinngemäß ist es aber schließlich ziemlich Fragewürdig dieses Prinzip, denn auch der Kunde hat kein Einfluss darauf, dass der Anbieter seine Leistung nicht erfüllen kann!
Der "unterlegene" Anbieter würde hier aber meiner Meinung nach unangemessen benachteiligt, denn er kann ja prinzipiell leisten.

Tatsächlich wäre eine Kulanz des Anbieters in solchen Fällen zu befürworten. Auch, damit sich der Kunde positiv an ihn zurückerinnert. Aber die Firmenideologie scheint das noch nicht bei allen zu berücksichtigen.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 03:31
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AW: Kunde bei 2 telefonanbietern

naja, dass er prinzipell seine Leistung erfüllen kann ist wohl wahr, aber:

Eine Versicherung kann ja so gesehen auch prinzipiell jemanden versichern, auch wenn der der Kunde tot ist...
Wie auch kann ein Fitnessstudio seine Leistung erbringen auch wenn der Kunde 500 km weit weg gezogen ist.
Und ein Telefonanbieter kann ein Anschluss anbieten auch wenn er keine Möglichkeit dazu hat.

Alles das gleiche...

Letztlich kann der Kunde die Leistung nicht entgegennehmen, egal aus welchen Gründen und schließlich wird die Leistung auch nicht erbracht!

Meiner Meinung nach ist es zur Zeit falsch geregelt.
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