Dies ist eine Diskussion zu kostenpflichtige Software und freie Inhalte? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| kostenpflichtige Software und freie Inhalte? folgender fiktiver Sachverhalt: Programmierer P entwickelt eine kostenpflichtige Software mit vielen Funktionen. In ihrer Funktion greift die Software teilweise auf eine Datenbank zurück, welche im Netz frei zugänglich ist. Muss der Programmierer P den Betreiber der Datenbank um Erlaubnis bitten? Oder ist in dieser Konstellation sonst noch etwas zu beachten? vielen Dank, Gruß Braini |
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| AW: kostenpflichtige Software und freie Inhalte? Was heißt denn bitte "frei zugänglich"?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: kostenpflichtige Software und freie Inhalte? vielen Dank für die schnelle Antwort. Frei zugänglich bedeutet, jeder Internetnutzer kann die Datenbank ohne Logindaten / Gebühren o.ä. nutzen und aufrufen. Prinzipiell würde diese Datenbank für normale Nutzer viel mehr als Webseite mit Daten in Tabellenform erscheinen. Selbstverständlich würde sich der Sinn der Software in diesem fiktiven Sachverhalt nicht auf das Auslesen der Datenbank beschränken. |
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| AW: kostenpflichtige Software und freie Inhalte? Das kommt ganz auf die Lizenzen an. Man kann durchaus auch Teile/Bibliotheken von Open-Source-Software für kommerzielle Programme nutzen, sofern die entsprechende Lizenz der Software das gestattet. Bei Icons und Bildern die unter der GPL stehen gibt es zum Beispiel ein "Free for commercial use" oder aber auch den Zusatz "Link required", bei dem man auf den betreffenden Künstler verweisen muss. Im Regelfall wird das in den Nutzungsbedingungen erwähnt. |
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