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Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Dies ist eine Diskussion zu Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 19:22
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Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Hallo,
Firma F möchte für ihre Online-Dienstleistung Ausschnitte von Wikipedia-Artikeln nutzen.
Wikipedia schreibt dazu folgendes:

Zitat:
Sie dürfen:

* das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
* Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Firma F darf die Inhalte also kommerziell nutzen - So weit so gut

Zitat:
Zu den folgenden Bedingungen:

* Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
* Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.
Zum Punkt "Namensnennung":
Reicht es Wikipedia als Autor anzugeben oder müssen die tatsächlichen Autoren der Artikel genannt werden(Das können einige sein)?

Zum Punkt "Weitergabe unter gleichen Bedingungen":
Wie kann man das verstehen?
Müssen für die Kunden der Firma F die Informationen frei zugänglich sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 20:03
V.I.P.
 
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von beatman582 Beitrag anzeigen
Zitat:
Sie dürfen:

* das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
* Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Firma F darf die Inhalte also kommerziell nutzen - So weit so gut
nö, nix gut.
von kommerziell nutzen steht da nämlich rein gar nix, das hast du da ziemlich frei rein interpretiert.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 20:19
Forum-Interessierte(r)
 
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Die Inhalte der Wikipedias stehen häufig unter unterschiedlichen Lizenzen. Eine häufig gebräuchliche ist die CC BY-SA (aus der sie anscheinend zitieren) jedoch können Inhalte auch unter anderen Lizenzen wie zum Beispiel der GFDL fallen. Dies trifft vor allem auf älteren Artikeln zu. Hier muss vor der Weiternutzung die Versionsgeschichte und Diskussionsseite konsultiert werden. Es kommt auch vor, dass Inhalte - vor allem Multimediale - nicht unter freien Lizenzen stehen.
Eine pauschale freie und kommerzielle Weiternutzung ist demnach nicht gegeben und sollte vorher genausten überprüft werden!

Die Bedinungen zur Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedinungen sind in den Nutzungsbedinungen der deutschen Wikimedia Fd. eindeutig und ausführlich beschrieben:

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen (Unterpunkt Informationen für Weiternutzer)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 20:20
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

da steht aber auch nicht, dass man es nur für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen kann und in einer anderen Wikipedia-SAQ seite steht folgendes
Zitat:
Die Wikipedia soll eine freie Enzyklopädie sein. Das heißt, jeder darf sowohl kommerziell wie auch nicht-kommerziell Inhalte der Wikipedia (auch verändert) kostenlos verwenden
Viel mehr interessieren mich meine drei letzten Fragen. Kennt da jemand eine Antwort?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 20:29
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

In den Nutzungsbedinungen heißt es:

Zitat:
Weiternutzer dürfen aus den vorgenannten Lizenzen eine beliebige wählen, unter der sie den Text weiterverwenden. Beachte, dass diese Lizenzen die kommerzielle Nutzung gestatten, solang sie mit den Lizenzbestimmungen in Einklang steht.
Die Attribution-ShareAlike 3.0 Unported, aus der sie zitieren, erlaubt in der Tat eine kommerzielle Nutzung. Jedoch - wie ich bereits schrieb - kann man daraus kein pauschales kommerzielles Nutzungsrecht für alle Inhalte herleiten, da diese unter unterschiedlichen Lizenzen stehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 22:05
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von beatman582 Beitrag anzeigen
Zum Punkt "Namensnennung":
Reicht es Wikipedia als Autor anzugeben oder müssen die tatsächlichen Autoren der Artikel genannt werden(Das können einige sein)?
Ein Wikipedia-Artikel ist nicht unbedingt etwas Statisches. Die eigentlichen Autoren sind auch nicht ohne weiteres zu erkennen. Also kann nur auf Wikipedia bzw. den konkreten Artikel verwiesen werden.

Zitat:
Zitat von beatman582 Beitrag anzeigen
Zum Punkt "Weitergabe unter gleichen Bedingungen":
Wie kann man das verstehen?
Müssen für die Kunden der Firma F die Informationen frei zugänglich sein?
Für mich heißt das, dass F nicht berechtigt ist, für die Weitergabe von Wikipedia-Artikeln Geld zu verlangen. Diese muss kostenlos erfolgen, z.B. als Gratiszugabe zu bezahlten Diensten.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 20:28
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nö, nix gut.
von kommerziell nutzen steht da nämlich rein gar nix, das hast du da ziemlich frei rein interpretiert.
Das es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist es erlaubt.

Das Urheberrecht unterscheidet nämlich nicht zwischen "kommerzieller" und "nichtkommerzieller" Nutzung von geschützten Werken. Das können nur die Rechteinhaber machen, wenn sie bestimmte Nutzungsrechte einräumen. Die Wikipedia-Lizenz lässt eine Nutzung zu "kommerziellen Zwecken" (Juristen nennen das übrigens "gewerblich" oder "gewerbsmäßig", "kommerziell" ist keine juristische Formulierung) ohne Einschränkung zu.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 20:32
V.I.P.
 
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von beatman582 Beitrag anzeigen
Zum Punkt "Namensnennung":
Reicht es Wikipedia als Autor anzugeben oder müssen die tatsächlichen Autoren der Artikel genannt werden(Das können einige sein)?
Steht da doch klar und deutlich und unmißverständlich in den Lizenzbedingungen.

Zitat:
Zum Punkt "Weitergabe unter gleichen Bedingungen":
Wie kann man das verstehen?
Genau so, wie es formuliert ist.
Zitat:
Müssen für die Kunden der Firma F die Informationen frei zugänglich sein?
Alles, was unter Nutzung der lizensierten Werke geschaffen wird, muß selbst wiederum unter eine identische Lizenz gestellt werden.

Zitat:
Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.
Das kann schnell zu einer geradezu "tödlichen" Falle werden. Wenn jemand für ein Buch z.B. Inhalte aus Wikipedia nutzt, muß er unter Umständen das Buch unter eine entsprechende Lizenz stellen.

Wenn er für dieses Buch aber noch andere Inhalte nutzt, für die er nur ein einfaches Nutzungsrecht besitzt, dann darf er das aber nicht tun, jedenfalls nicht für diese Werke.

Er macht sich dann beiden Seiten gegenüber regresspflichtig.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 22:41
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das Urheberrecht unterscheidet nämlich nicht zwischen "kommerzieller" und "nichtkommerzieller" Nutzung von geschützten Werken.
Zutreffend ist, daß das Urheberrecht dem Urheber das alleinige Recht zuerkennt, sein Werk nutzen zu dürfen, d.h.auf jede der im Gesetz genannten Arten verwerten zu dürfen. Gelegentlich unterscheidet das Urheberrecht zwischen einer Dritten erlaubten Nicht-Kommerziellen Nutzung und einer kommerziellen Nutzung:

§ 52a UrhG
Zulässig ist [ öffentliche Zugänglichmachung zu Unterrichtszwecken ] soweit dies ... zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Wikipedia-Lizenz lässt eine Nutzung zu "kommerziellen Zwecken" (Juristen nennen das übrigens "gewerblich" oder "gewerbsmäßig", "kommerziell" ist keine juristische Formulierung) ohne Einschränkung zu.
Der Begriff "kommerziell" ist nicht völlig identisch mit "gewerblich".

Im Telemediengesetz findet sich der Begriff "kommerziell" ( vermutlich hat er über die zugrundeliegende EU-Richtlinine Eingang in das Gesetz gefunden, mit der die Richtlinie umgesetzt werden soll ).

§ 2 TMG
Im Sinne dieses Gesetzes ...

5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden,


§ 7 UWG- Unzumutbare Belästigungen

Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen ... bei Werbung unter Verwendung eines ... für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;


---------

Auch das Kreditwesengesetz benutzt den Begriff "kommerzielle Zwecke". In den Begriffsbestimmungen des § 1 des Kreditwesensgesetzes heißt es unter Buchstabe c) der Nummer 2 des dritten Satzes des elften Absatzes:

Finanzinstrumente sind ... sowie Derivate. Derivate sind ... Termingeschäfte ... sofern sie nach Maßgabe des Artikels 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) Merkmale anderer Derivate aufweisen und nicht kommerziellen Zwecken dienen und nicht die Voraussetzungen des Artikels 38 Abs. 4 dieser Verordnung gegeben sind;

( Was sollen dies übrigens für Finanzinstrumente sein, die als Derivate in Form von "nicht-kommerziellen Zwecken" dienenden, derivateähnlichen Termingeschäften anzusehen wären? )

11
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 15:07
V.I.P.
 
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AW: Kommerzielle Nutzung von Wikipedia-Artikeln

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das kann schnell zu einer geradezu "tödlichen" Falle werden. Wenn jemand für ein Buch z.B. Inhalte aus Wikipedia nutzt, muß er unter Umständen das Buch unter eine entsprechende Lizenz stellen.

Wenn er für dieses Buch aber noch andere Inhalte nutzt, für die er nur ein einfaches Nutzungsrecht besitzt, dann darf er das aber nicht tun, jedenfalls nicht für diese Werke.

Er macht sich dann beiden Seiten gegenüber regresspflichtig.
Wenn mir Max Mustermann für sein Werk ein einfaches Nutzungsrecht überlässt und ich ein Werk von Wikipedia und noch ein Werk von mir zu einem neuen Werk zusammenfüge, dann könnte das ein Gesamtwerk mit fragwürdiger Nutzungserlaubnis-Mischung darstellen.

Wenn ich aber diese drei Werke nur verbinde laut § 9 Urheber verbundener Werke, bleiben die einzelnen Werke ja erhalten und entsprechend deren vom jeweiligen Urheber eingeräumte unterschiedliche Nutzungsbedingungen.

Und verbieten kann keinder von denen eine Veröffentlichung wider Treu und Glauben (ebd.):
"Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist."

Völlich möglich ist darüberhinaus die Verwendung von Wikipedia-Artikeln in Sachen wie "§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke", in denen ohnehin jedes Einzelteil seine eigenen Nutzungsbedingungen weiter behält.

Und wenn ich einen Wikipedia-Artikel frei benutze, dann bleibt den Wikipedianern ohnehin kein Mitspracherecht, egal, was die in ihren langatmigen idealistischen Artikeln über Semipublicdomains dazu behaupten.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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