
22.10.2010, 23:09
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2006
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| AW: Kaufvertrag / Verfügungsrecht Zitat:
Zitat von syn87 kann mir jemand sagen, was fuer Rechte genau aus dem Eigentums- und Verfügungsrecht an einer Software entstehen? (...) Vor allem interessiert es mich, ob diese beiden Rechte das Recht des Weiterverkaufs einschließen. | Genaueres ergibt sich aus dem Vertrag, wozu auch die darin erwähnten AGBs gehören. Falls nicht Genaueres vereinbart worden war, gilt Absatz 5 § 31 Einräumung von Nutzungsrechten UrHG: Zitat: |
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
| Aber in der Regel wird deutlich vereinbart, ob ein einfaches Nutzungsrechte besteht, das einen Weiterverkauf ausschließt, außer in den Fällen der § 24 Erschöpfung.
Im Zweifel hilft ein Telefonat  .
Gruß aus Berlin, Gerd |