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Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Jugendmedienschutzstaatsvertrag innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 19:56
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Question Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Hallo,

da ist ja was im Kommen. Ich hab dazu auch schon einige Seiten besucht und interessiert gelesen. Nur so wirklich schlau bin ich nicht geworden. Hauptsächlich spricht man dabei immer wieder von Seiten, die Gewalt- oder Erotikinhalte zeigen.
Ich hab das bislang so verstanden, dass nur die beiden letzteren wirklich was machen müssen, alles andere aber wohl nicht...

Speziell für mich wäre es interessant zu erfahren, wie ich bei Jugend-, Vereins- und Motorradseiten vorgehen muss. Des Weiteren auch gewerbliche Seiten, die noch von mir betreut werden. Gibt es dazu irgendwo detaillierte Berichte, aus denen man mal was ableiten kann?
__________________
Gruß MK
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Alt 02.12.2010, 09:52
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AW: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

piddeschön. Google hilft
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 15:35
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AW: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Hallo,
die Seite war unter den besuchten, doch richtig schlau bin ich dadurch nicht geworden.

Heute morgen erreichte mich dann eine Info zu einem Interview mit einem RA, welches da wesentlich aussagekräftiger war...

-> http://www.drwindows.de/dr-windows-i...-dr.html:cool:
__________________
Gruß MK
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 19:31
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AW: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Hallo,

erstmal sry das ich mich einfach an diesen Post anschließe aber warum ein neuen Eröffnen wenn schon einer da ist

mal angenommen man besitzt eine Clan Homepage bei der es um Spiele ab 18 geht, ist man dazu verpflichtet diese Homepage zu kennzeichnen das hier ab 18 Inhalte angeboten werden in Form von News usw.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 22:26
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AW: Jugendmedienschutzstaatsvertrag

So wie sich das liest, denke ich ja, da Ihr ja selbst schon eine Altersbeschränkung angebt...
__________________
Gruß MK
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