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Ist das stehlen von Passwörtern strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das stehlen von Passwörtern strafbar? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 06:26
Boardneuling
 
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Ist das stehlen von Passwörtern strafbar?

Gesetzt der Fall, zwei Studenten sind asymmetrisch befreundet. Student A nutzt die Freundschaft zu B aus. B hatirgendwann keine Lust mehr, A irgendwelche Informationen, Hausaufgaben etc. zukommen zu lassen.
Nachdem Student A nicht mehr einfach so bekommt, was er will, späht er kurzerhand den Emailaccount und den Uniaccount von B aus, und bereichert sich auf diese Weise an den Daten. Eines Tages kommt es zu einem Streit, und B kann weder seine Mails noch auf seinen Uniaccount zugreifen, weil das PW von A geändert wurde. A belästigt B zugleich via SMS, um zu sehen, ob B nun ein Problem. B kann nach langen hin und her wieder auf seine Mails zugreifen, nicht aber auf den Uniaccount. B verpatzt daraufhin eine Prüfung, weil er die Daten aus dem Uniaccount gebraucht hätte.


Nun die Fragen:

1. Welche Möglichkeiten hat B, zu beweisen, was A gemacht hat? Wird eine PW Änderung irgendwo dokumentiert?

2. Kann A bestraft werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 23:02
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AW: Ist das stehlen von Passwörtern strafbar?

"2. Kann A bestraft werden?"

§ 303a Datenveränderung

§ 303b Computersabotage

§ 303c Strafantrag

Sehr lesenswert!

"1. Welche Möglichkeiten hat B, zu beweisen, was A gemacht hat? Wird eine PW Änderung irgendwo dokumentiert?"

Die Polizei kann das. Meist. Also hingehen und Strafanzeige stellen, wie man es bei Einbruch, Diebstahl, Mord usw. auch tun würde als Laie: Den Fall den Fachleuten überlassen.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 01:11
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AW: Ist das stehlen von Passwörtern strafbar?

Hallo Gerd,

Herzlichen Dank für die Antwort!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 08:17
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AW: Ist das stehlen von Passwörtern strafbar?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Die Polizei kann das. Meist. Also hingehen und Strafanzeige stellen, wie man es bei Einbruch, Diebstahl, Mord usw. auch tun würde als Laie: Den Fall den Fachleuten überlassen.
Polizei und (IT-)Fachleute in einem Zug? Aber klar: ohne Strafanzeige geht gar nichts, weil sonst keiner entsprechende Daten heraus gibt (hier: Rechenzentrum).

Es kommt auch nicht zuletzt darauf an, wie der A das Passwort ausgespäht hat und ob das, sowie die Zugriffe, zweifelsfrei bewiesen werden können. Eine maßgebliche Rolle wird das Rechenzentrum der Universität dabei spielen und die Frage, ob die Logs noch gespeichert sind. Und was überhaupt gespeichert wird.

Offen ist auch die Frage, warum der B nicht einfach rechtzeitig beim Rechenzentrum vorstellig geworden ist, um das PW ändern zu lassen. Und warum überhaupt prüfungsrelevante Dinge nur und ausschließlich im Uni-Mail-Account gespeichert sind.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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ausspähung von daten, cyberkriminalität

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