Dies ist eine Diskussion zu Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Mal angenommen, eine Person schliesst mit einem internetanbieter einen Vertrag über eine Telefon/Internetanbindung für eine Wohnung. Techniker Termin für die Freischaltung wurde gemacht. Techniker taucht an besagtem Termin nicht auf und gibt beim Betreiber an, das er das Haus nicht finden konnte. Neuer Termin gemacht. Ein Tag vor Termin ruft Betreiber an, das der Techniker den Termin doch nicht warnehmen könne und er Zwei Tage drauf erst kommen könne. Die ganzer Prozedur würde über 3Wochen laufen. gibt es möglichkeiten in so einem fall aus so einem Vertrag herraus zu kommen? Der vertragsnehmer hätte natürlich den Vertrag schon Vier wochen vor Umzug Online Abgeschlossen. Laut des Betreibers würde auch erst ab Anschluss Berechnet. Könnte in so einem Fall das Fernabsatzgesetz zutreffen, das man da innerhalb von 14Tagen rauskommen würden? Danke Mfg Desperado |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin Zitat:
"Lieber Provider, ich habe jetzt genug von den Spielchen. Sollte der Anschluss nicht bis zum 31.08.2011 stehen, werde ich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen der bisher teuer geführten Handytelefonate behalte ich mir vor. Dein" (Übrigens: alles schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein. Hotline ignorieren!) Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin fernabsatz dürfte nicht greifen, da es sich bei telefonacschhluss um eine "sonderanfertigung" extra für diesen kunden handelt. |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin Wie Humungus schon schrieb, den Provider in Verzug setzen und eine eindeutige Frist angeben. Vielleicht noch eine kleine "Drohung" aussprechen: "Je nach Ihrer Kooperationsbereitschaft behalte ich mir vor, diesen Fall der Redaktion der Fachzeitschrift c't für die Rubrik 'Vorsicht Kunde' zu übermitteln." Die genannte Rubrik ist inzwischen bei Dienstleistern, Shopbetreibern und Providern gefürchtet und die Bemühungen der Redaktion führten bisher immer zu einer seeeehr kundenfreundlichen Lösung. Allein das Drohen, die c't zu informieren, soll schon Wunder bewirkt haben... |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ausnahmsweise kann bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn auf ausdrücklichen Verbraucherwunsch der Dienstleistungsvertrag von beiden(!) Seiten vollständig(!) erfüllt worden ist, bevor der Widerruf erfolgt war. Hier dürfte weder der Provider, noch der Telefonkunde den Telefondienstleistungsvertrag bereits vollständig erfüllt haben, wenn einerseits noch gar keine Installation, und andererseits noch keine Zahlung erfolgt war. Und wenn der Fernabsatzanbieter bei Vertragsschluß auch nicht schriftlich/in Textform darauf hingewiesen hatte, daß nach einem Widerruf möglicherweise trotzdem "Vorbereitungskosten" ersetzt werden müßten, dann könnte er die nach einem Widerruf auch nicht ersetzt verlangen. Die Ausübung eines Widerrufsrechts bedürfte keiner Angabe von Gründen. Schadensersatzansprüche könnten jedoch wohl keine geltend gemacht werden. Zitat:
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin wenn der "geschädigte" in so einem falle, am 29.Juni 2011 die Bestellbestätigung per e-mail erhalten hätte. Würde das Rücktrittsrecht am 29. Juli ausgelaufen? Also würde nurnoch die Möglichkeit bestehn, den Provider in verzug zu setzen? Mfg Desperado |
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| AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin Zitat:
2. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die - bereits rechtzeitig VOR Abgabe der Bestelllung vorgeschriebe - Information nicht auch schriftlich/in Textform mitgeteilt wurde, "wie der Vertrag zustandekommt". 3. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor nicht in Textform die Informationen über das Widerrufsrecht erteilt/übermittelt wurden. Zitat:
so lange hätte die Frist nicht begonnen. 11 |
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