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Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Dies ist eine Diskussion zu Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 18:38
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Angry Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Guten Tag,

Mal angenommen, eine Person schliesst mit einem internetanbieter einen Vertrag über eine Telefon/Internetanbindung für eine Wohnung.
Techniker Termin für die Freischaltung wurde gemacht.
Techniker taucht an besagtem Termin nicht auf und gibt beim Betreiber an, das er das Haus nicht finden konnte.
Neuer Termin gemacht. Ein Tag vor Termin ruft Betreiber an, das der Techniker den Termin doch nicht warnehmen könne und er Zwei Tage drauf erst kommen könne.

Die ganzer Prozedur würde über 3Wochen laufen.

gibt es möglichkeiten in so einem fall aus so einem Vertrag herraus zu kommen? Der vertragsnehmer hätte natürlich den Vertrag schon Vier wochen vor Umzug Online Abgeschlossen.

Laut des Betreibers würde auch erst ab Anschluss Berechnet.

Könnte in so einem Fall das Fernabsatzgesetz zutreffen, das man da innerhalb von 14Tagen rauskommen würden?

Danke

Mfg

Desperado
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 19:45
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Zitat:
Zitat von Desperado Beitrag anzeigen
gibt es möglichkeiten in so einem fall aus so einem Vertrag herraus zu kommen? Der vertragsnehmer hätte natürlich den Vertrag schon Vier wochen vor Umzug Online Abgeschlossen.
In Verzug setzen:

"Lieber Provider,

ich habe jetzt genug von den Spielchen. Sollte der Anschluss nicht bis zum 31.08.2011 stehen, werde ich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen der bisher teuer geführten Handytelefonate behalte ich mir vor.

Dein" (Übrigens: alles schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein. Hotline ignorieren!)

Zitat:
Könnte in so einem Fall das Fernabsatzgesetz zutreffen, das man da innerhalb von 14Tagen rauskommen würden?
Wurde der Vertrag ausschließlich online/telefonisch geschlossen oder in einem Laden?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 19:55
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

fernabsatz dürfte nicht greifen, da es sich bei telefonacschhluss um eine "sonderanfertigung" extra für diesen kunden handelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 19:59
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Die Person die den Vertrag geschlossen hätte, währe in dem angenommen Fall nie in inem Shop gewehsen, sondern hätte alles per Online und Hotline gemacht.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 09:03
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Wie Humungus schon schrieb, den Provider in Verzug setzen und eine eindeutige Frist angeben.
Vielleicht noch eine kleine "Drohung" aussprechen:
"Je nach Ihrer Kooperationsbereitschaft behalte ich mir vor, diesen Fall der Redaktion der Fachzeitschrift c't für die Rubrik 'Vorsicht Kunde' zu übermitteln."

Die genannte Rubrik ist inzwischen bei Dienstleistern, Shopbetreibern und Providern gefürchtet und die Bemühungen der Redaktion führten bisher immer zu einer seeeehr kundenfreundlichen Lösung.
Allein das Drohen, die c't zu informieren, soll schon Wunder bewirkt haben...
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  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 15:31
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Zitat:
Zitat von Desperado Beitrag anzeigen
gibt es möglichkeiten in so einem fall aus so einem Vertrag herraus zu kommen? Der vertragsnehmer hätte den Vertrag schon Vier wochen vor Umzug Online Abgeschlossen.
Wenn Unklarheit besteht, OB der Fernabsatzvertrag widerrufen werden kann - dann dürfte der Anbieter seiner Pflicht noch nicht nachgekommen sein können, klar und deutlich darüber in Textform zu informieren, daß die Bestellung widerrufen werden kann. Die Widerrufsfrist hätte bis zum Erhalt entsprechender Belehrungen noch nicht begonnen.

Zitat:
Zitat von zeiten
fernabsatz dürfte nicht greifen, da es sich bei telefonacschhluss um eine "sonderanfertigung" extra für diesen kunden handelt.
Oh je. Du interessierst Dich nicht so sehr für dieses ganze komplizierte Recht- und Gesetzeszeugs, zu dem Du dauernd Deine Rechtsmeinungen äußerst, nicht wahr? Selbst wenn wegen einer "Maßanfertigung" einer Ware(!) ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wäre, würden gleichwohl die Fernabsatzvorschriften gelten. Bei Fernabsatz-Dienstleistungsverträgen gibt es allerdings keinen Ausschluß des Widerrufsrechts wegen "Sonderanfertigung".

Zitat:
Könnte in so einem Fall das Fernabsatzgesetz zutreffen, das man da innerhalb von 14Tagen rauskommen würden?
Wenn sogar erst nach dem Fernabsatz-Vertragsschluß die vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht schriftlich/in Textform erteilt würden, dann würde die Widerrufsfrist sogar 1 Monat betragen. Die Frist beginnt dabei nach dem Tag, der auf das späteste der Ereignisse "Vertragsschluß" und "Erteilung der Widerrufsbelehrung" und "Erteilung der gesamten sonstigen vorgeschriebenen Fernabsatzinformationen" folgt.

Ausnahmsweise kann bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn auf ausdrücklichen Verbraucherwunsch der Dienstleistungsvertrag von beiden(!) Seiten vollständig(!) erfüllt worden ist, bevor der Widerruf erfolgt war.

Hier dürfte weder der Provider, noch der Telefonkunde den Telefondienstleistungsvertrag bereits vollständig erfüllt haben, wenn einerseits noch gar keine Installation, und andererseits noch keine Zahlung erfolgt war.

Und wenn der Fernabsatzanbieter bei Vertragsschluß auch nicht schriftlich/in Textform darauf hingewiesen hatte, daß nach einem Widerruf möglicherweise trotzdem "Vorbereitungskosten" ersetzt werden müßten, dann könnte er die nach einem Widerruf auch nicht ersetzt verlangen.

Die Ausübung eines Widerrufsrechts bedürfte keiner Angabe von Gründen. Schadensersatzansprüche könnten jedoch wohl keine geltend gemacht werden.

Zitat:
In Verzug setzen:

"Lieber Provider, ...Sollte der Anschluss nicht bis zum 31.08.2011 stehen, werde ich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen der bisher teuer geführten Handytelefonate behalte ich mir vor.
Ein Rücktritt ( und Schadensersatzforderungen ) kämen dagegen erst nach Fristsetzung/Rücktrittsdrohung/Verzug in Betracht.

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  #7 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 12:28
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

wenn der "geschädigte" in so einem falle, am 29.Juni 2011 die Bestellbestätigung per e-mail erhalten hätte. Würde das Rücktrittsrecht am 29. Juli ausgelaufen?

Also würde nurnoch die Möglichkeit bestehn, den Provider in verzug zu setzen?

Mfg

Desperado
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  #8 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 18:48
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AW: Internetprovider verschiebt dauern Freischalt Termin

Zitat:
Zitat von Desperado Beitrag anzeigen
wenn der "geschädigte" in so einem falle, am 29.Juni 2011 die Bestellbestätigung per e-mail erhalten hätte.
1. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungs-Fernabsatzverträgen nicht vor dem Vertragsschluß. Ist der fragliche Vertrag bereits wirksam geschlossen worden? Besteht Unklarheit darüber, wie der Vertrag zustandekommen sollte?

2. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die - bereits rechtzeitig VOR Abgabe der Bestelllung vorgeschriebe - Information nicht auch schriftlich/in Textform mitgeteilt wurde, "wie der Vertrag zustandekommt".

3. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor nicht in Textform die Informationen über das Widerrufsrecht erteilt/übermittelt wurden.

Zitat:
Würde das Rücktrittsrecht am 29. Juli ausgelaufen?
Solange Du noch nicht genügen klar und verständlich in Textform darüber informiert zu sein scheinst, a) wie der Vertrag zustandekommen sollte, b) daß die Widerrufsfrist frühestens nach Vertragsschluß beginnt, und c) frühestens nach Erhalt der Textform-Infomationen zum c1) Widerrufsrecht und c2 ) über alle sonstigen gesetzlichen vorgeschrieben Umstände, und e) über die Dauer der Widerrufsfrist ( 14 Tage / ein Monat ) in Deinem Fall -

so lange hätte die Frist nicht begonnen.

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