Dies ist eine Diskussion zu Internetbetrug innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Internetbetrug Nehmen wir mal an A kann zumindest mal beweisen das er das SPiel zum Tausch gegen ein anderes angeboten hat (nicht aber das es auch übergeben wurde) A lässt sofort per Anruf bei der Firma das Passwort des Spiels ändern damit B nicht noch mehr Mist bauen kann A versucht B zu kontaktieren und zur Rede zu stellen, über alle ihm möglichen Wege, B rührt sich aber nicht A hat einen Zeugen der weis das A die Daten an B übergeben hat Mit was kann / muss A rechnen und macht B sich mit diesem Handeln strafbar Würde die Staatsanwaltschaft nur aufgrund der Adresse und des Namens Anklage erheben oder würde sie weit gründlicher recherchieren / bräuchte sie mehr bevor da etwas kommt ? Ich erwarte / möchte keine Rechtsberatung, nur wissen in wie weit die Staatsanwaltschaft hier weiter ermittelt oder wieviele Beweise benötigt werden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Internetbetrug | Internetrecht | 27.03.2010 19:56 |
| Internetbetrug | Strafrecht - Examensvorbereitung | 12.04.2009 11:34 |
| internetbetrug | Internetrecht | 17.01.2007 16:10 |
| Internetbetrug? | Internetrecht | 06.01.2007 22:12 |
| Internetbetrug | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.10.2006 15:27 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios