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Impressum in Software nötig?

Dies ist eine Diskussion zu Impressum in Software nötig? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 13:03
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Impressum in Software nötig?

Hallo zusammen,

mich würde eure Meinung interessieren, wie es sich mit der Impressumspflicht für folgenden fiktiver Fall verhalten würde:

Eine Firma bietet eine Software zum Download an, die man auf dem PC installiert. Diese Software ist kostenlos. Um bestimmte Zusatzfunktionen nutzen zu können, müsste jedoch bezahlt werden.

Wäre es eine Pflicht, dass diese Software ein Impressum enthält?


Und wäre es eigentlich ein Unterschied, ob es sich in diesem Fall um ein PC-Programm oder um ein Programm für ein Mobiltelefon (also eine App) handeln würde?


Vielen Dank für eure Meinungen dazu und beste Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 13:12
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AW: Impressum in Software nötig?

Zitat:
Zitat von ordnas Beitrag anzeigen
Wäre es eine Pflicht, dass diese Software ein Impressum enthält?
Nein. Software braucht kein Impressum.

Ein Impressum brauchen Medien- und Informationsdienste gemäß den Vorschriften des Telemediengesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags, außerdem bestimmte Druckwerke gemäß den Vorschriften der Landespressegesetze.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 15:12
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AW: Impressum in Software nötig?

Danke für deine Antwort!

Zitat:
Nein. Software braucht kein Impressum.
Ich habe nochmal recherchiert und eine Website eines Anwalts gefunden, wo gesagt wird, dass auch eine Smartphone-App ein Impressum benötigt:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/shoc...ges-impressum/

Aber eine App ist doch auch einfach nur ein Programm/Software.

Ich verstehe nicht, wieso dort dann behauptet wird, dass eine App, also Software, doch ein Impressum benötigen soll.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 16:34
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AW: Impressum in Software nötig?

Zitat:
Zitat von ordnas Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort!


Ich habe nochmal recherchiert und eine Website eines Anwalts gefunden, wo gesagt wird, dass auch eine Smartphone-App ein Impressum benötigt:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/shoc...ges-impressum/

Aber eine App ist doch auch einfach nur ein Programm/Software.

Ich verstehe nicht, wieso dort dann behauptet wird, dass eine App, also Software, doch ein Impressum benötigen soll.
Viele Apps sind Telekommunikations-Dienste. Und ein solcher Dienst braucht ein Impressum. (Nicht die App an sich.)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2012, 00:59
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AW: Impressum in Software nötig?

Ah ok, vielen Dank.

Also kann eine normale PC-Software auch ein Telekommunikations-Dienst sein und ggf. ein Impressum benötigen, oder?

Wie wird denn ein Telekommunikations-Dienst definiert?
Also woher wüsste man denn, wann eine Software - egal ob App oder PC-Software - ein Telekommunikations-Dienst ist?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2012, 10:07
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AW: Impressum in Software nötig?

Zitat:
Zitat von ordnas Beitrag anzeigen
Wie wird denn ein Telekommunikations-Dienst definiert?
Im Telemediengesetz und im Rundfunk-Staatsvertrag.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.08.2012, 10:50
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AW: Impressum in Software nötig?

Ich habe mir gerade das Telemediengesetz und den Rundfunk-Staatsvertrag angeschaut, aber wirklich schlau werde ich daraus ehrlich gesagt nicht.

Interpretiere ich es richtig, dass eine PC-Software und eine App theoretisch nur dann ein Impressum benötigen würden, wenn sie journalistische Artikel enthalten?

Mal angenommen jemand hat ein Spiel, eine Bildbearbeitungssoftware oder eine Software zur Protokollierung eigener Sportaktivitäten entwickelt, die es alle sowohl als PC-Programm und als App gibt. Würde in diesem fiktiven Fall weder bei den PC-Versionen noch bei den Handy-Apps ein Impressum nötig sein?

Danke!
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app, impressum, programm, software

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