Dies ist eine Diskussion zu Impressum in Software nötig? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Impressum in Software nötig? mich würde eure Meinung interessieren, wie es sich mit der Impressumspflicht für folgenden fiktiver Fall verhalten würde: Eine Firma bietet eine Software zum Download an, die man auf dem PC installiert. Diese Software ist kostenlos. Um bestimmte Zusatzfunktionen nutzen zu können, müsste jedoch bezahlt werden. Wäre es eine Pflicht, dass diese Software ein Impressum enthält? Und wäre es eigentlich ein Unterschied, ob es sich in diesem Fall um ein PC-Programm oder um ein Programm für ein Mobiltelefon (also eine App) handeln würde? Vielen Dank für eure Meinungen dazu und beste Grüße! |
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| AW: Impressum in Software nötig? Nein. Software braucht kein Impressum. Ein Impressum brauchen Medien- und Informationsdienste gemäß den Vorschriften des Telemediengesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags, außerdem bestimmte Druckwerke gemäß den Vorschriften der Landespressegesetze.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Impressum in Software nötig? Danke für deine Antwort! Zitat:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/shoc...ges-impressum/ Aber eine App ist doch auch einfach nur ein Programm/Software. Ich verstehe nicht, wieso dort dann behauptet wird, dass eine App, also Software, doch ein Impressum benötigen soll. |
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| AW: Impressum in Software nötig? Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Impressum in Software nötig? Ah ok, vielen Dank. Also kann eine normale PC-Software auch ein Telekommunikations-Dienst sein und ggf. ein Impressum benötigen, oder? Wie wird denn ein Telekommunikations-Dienst definiert? Also woher wüsste man denn, wann eine Software - egal ob App oder PC-Software - ein Telekommunikations-Dienst ist? |
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| AW: Impressum in Software nötig? Im Telemediengesetz und im Rundfunk-Staatsvertrag.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Impressum in Software nötig? Ich habe mir gerade das Telemediengesetz und den Rundfunk-Staatsvertrag angeschaut, aber wirklich schlau werde ich daraus ehrlich gesagt nicht. Interpretiere ich es richtig, dass eine PC-Software und eine App theoretisch nur dann ein Impressum benötigen würden, wenn sie journalistische Artikel enthalten? Mal angenommen jemand hat ein Spiel, eine Bildbearbeitungssoftware oder eine Software zur Protokollierung eigener Sportaktivitäten entwickelt, die es alle sowohl als PC-Programm und als App gibt. Würde in diesem fiktiven Fall weder bei den PC-Versionen noch bei den Handy-Apps ein Impressum nötig sein? Danke! |
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