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Impressum

Dies ist eine Diskussion zu Impressum innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:54
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Impressum

Hallo und guten Abend. Erst einmal wünsche ich ein frohes neues Jahr 2012.
Zu meinem Anliegen:


Angenommen X betreibt einen Server, für den man weitere Rechte kaufen kann auf der Webseite von X.
Nun gibt es aber folgendes, A geht davon aus das die Einnahmen die durch den Verkauf von weiteren Rechten von X nicht angemeldet sind.
Dazu kommt das X sein Impressum auf seiner Internetseite nicht vollständig angegeben hat. Lediglich einen Namen, und eine eMail. (Wobei selbst der Name ausgedacht klingt)

Ein Impressum muss doch angegeben werden, vorallem wenn man etwas Verkauf in dem Fall ja eine Dienstleistung. Oder irre ich mich?

Welche Rechte hat A gegen X vorzugehen. Einerseits aufgrund des fehlenden Impressums, sowie die Einnahmen die ja nach vermutung nicht angemeldet sind ?

Lg
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 02:19
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AW: Impressum

Zitat:
Zitat von 1101kaii Beitrag anzeigen
Angenommen X betreibt einen Server, für den man weitere Rechte kaufen kann auf der Webseite von X.
Nun gibt es aber folgendes, A geht davon aus das die Einnahmen die durch den Verkauf von weiteren Rechten von X nicht angemeldet sind.
Annehmen kann man vieles, zuständig dafür sind gegebenenfalls die Finanzbehörden.
Zitat:
Dazu kommt das X sein Impressum auf seiner Internetseite nicht vollständig angegeben hat. Lediglich einen Namen, und eine eMail. (Wobei selbst der Name ausgedacht klingt)

Ein Impressum muss doch angegeben werden, vorallem wenn man etwas Verkauf in dem Fall ja eine Dienstleistung. Oder irre ich mich?
Vielleicht.

Eine Impressumspflicht besteht generell nur für Betreiber, die ihren gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben. Wenn dem so ist, und die übrigen Kriterien für die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums gegeben sind, dann muß ein Impressum vorhanden sein.

Zitat:
Welche Rechte hat A gegen X vorzugehen.
Gar keine.
Zitat:
Einerseits aufgrund des fehlenden Impressums
Überhaupt nicht, da es keinen privatrechtlichen Anspruch auf ein Impressum auf einer Website gibt. Das Fehlen ist nicht mal wettbewerbswidrig, davon abgesehen daß ein Wettbewerbsverstoß ohnehin nur von Wettbewerbern oder zugelassenen Vereinigungen zum Schutze des lauteren Wettbewerbs abgemahnt werden könnte.

Zitat:
sowie die Einnahmen die ja nach vermutung nicht angemeldet sind ?
Es steht jedermann frei, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt/Steuerfahndung über den Verdacht einer Abgabenhinterziehung zu informieren.

Es ist dabei aber hilfreich, zumindest ansatzweise sagen zu können, wer denn der Täter sein soll.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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