Dies ist eine Diskussion zu Idee einer etwas anderen Tauschboerse innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Idee einer etwas anderen Tauschboerse ich bin neu hier und wollte schon lange einmal folgenden fiktiven Sachverhalt durchdacht haben. Es handelt sich um die Idee einer Tauschboerse, die im Prinzip die momentane Abmahnidee ad absurdum fuehren soll. Angenommen es gaebe eine Tauschboerse ueber die Dateien aller Art getauscht werden koennen, so wie die Tauschboersen bisher auch. Nehmen wir weiter an, dass die Dateien nur zwischen zwei Personen getauscht werden und nicht mittels vielen Peers, wie es bei anderen Tauschboeresen der Fall ist. Weiterhin soll in unserer fiktiven Tauschboerse jeder Nutzer bei der Registrierung ein Musikstueck mittels einer eingeblendeten Klaviertastatur aufnehmen muessen. Dieses Musikstueck wird abgespeichert und unterliegt dem Urheberrecht des Nutzers. Weiterhin ist es notwendig, dass jede in der Tauschboerse zur Verfuegung gestellte Datei den Hinweis darauf traegt, dass beim Download zwei Dateien uebertragen werden, wobei ausdruecklich erwaehnt werden soll, dass bei einem Download auch die vom Nutzer urheberrechtlich geschuetzte Datei uebertragen wird. Gehen wir nun noch davon aus (auch wenn es absurd klingen mag), dass die Tauschboerse nicht als solche betitelt wird, sondern eine Moeglichkeit darstellen soll, eigene Dateien ins Netz zu stellen um sie von anderen PCs aus downloaden zu koennen. Anderen Personen ist es nicht gestattet diese downzuloaden - auch wenn sie technisch die Moeglichkeit dazu haben. Nun soll also wie gesagt bei jedem Upload unseres fiktiven Nutzers automatisch das erstelle Musikstueck an die von einem anderen Nutzer gewuenschte Datei gekoppelt werden (via einem zip-Archiv oder aehnlichem). Das heisst insbesondere, dass jeder Download aus dieser Tauschboerse immer aus zwei Dateien besteht: der angeforderten und dem Musikstueck des Nutzers von dem man die Datei bezogen hat. Nehmen wir nun an der Uploader wird verklagt, weil er ein Musikstueck getauscht hat, das nicht ihm gehoert. Um dem Uploader den illegalen Upload fremder Dateien nachweisen zu koennen bedarf es wie bisher auch einem Download es Rechteinhabers bzw. einer bevollmaechtigen Person. Dann besteht nun doch jederzeit fuer den Uploader die Moeglichekeit eine Gegenklage einzureichen, da der Download immer auch seine eigene urheberrechtlich geschuetzte Datei umfasst und die Datei ausdruecklich nicht fuer andere bestimmt war. Dies war dem Downloader bekannt, so dass es da keine Ausrede geben sollte. Wie seht ihr das? Waere eine solche Tauschboerse rechtlich moeglich? Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Zeit und Muehen. Vielleicht koennt ihr ja eure Ideen dazu schreiben. Es wuerde mich interessieren inwiefern so etwas moeglich waere bzw. an welchen Stellen dieses System hakt. Danke. |
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| AW: Idee einer etwas anderen Tauschboerse das Ganze hat imho mehrere Schwachstellen: - ein bischen Geklimper per Bildschirm-Klavier erreicht evtl. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und genießt daher kein Urheberrecht. - Der Uploader weiß ja auch das mit jeder Datei sein Musikstück versendet wird. Somit stimmt er diesem Verbreitungsweg durch konkludentes Handeln zu und räumt dem Downloader ein Nutzungsrecht ein. - Selbst wenn die beiden ersten Punkte nicht zutreffen würden, es geht hier ja meistens auch ums Geld, die Höhe der Strafe/Schadensersatz. Der "Wert" eines 10s Klaviergeklimpers dürfte sich deutlich von dem von zb 300 Songs die mal in den Top 10 waren unterscheiden. |
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