Dies ist eine Diskussion zu ICQ Gespräch veröffentlichen innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| ICQ Gespräch veröffentlichen Benutzer A schreibt mit Benutzer B in einem Messenger (z.B. ICQ), Nutzer A zitiert Sätze, allerdings nicht das ganze Gespräch in einem Forum, in das jeder Einsicht hat, ohne die Zustimmung von B. Erlaubt, oder nicht? Gruß |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Zitat:
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Zivilrechtlich vielleicht. Strafrechtlich dürfte es in Ordnung sein... denke ich |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Sagen wir mal so: Der Briefträger darf keinen Brief öffnen, aber eine Postkarte lesen, aber nicht weitertratschen wegen Dienstgeheimnis oder so. Der Empfänger eines Briefes / einer Message darf hingegen in der Bildzeitung kund tun: "Frau Merkel hat mir eine Liebeserklärung geschickt/gemailt/geSMSt/geICQt!" Was spräche dagegen? Das Persönlichkeitsrecht von Frau Merkel? Die Vertraulichkeit des Wortes außerhalb des Dienstes? Dies kenne ich für Fotos, aber nicht für Worte! Wenn es sich aber um ein Werk im Sinne des § 2 Urhg handelt, http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html dann sollte man sich auf die Zitierregeln beschränken laut http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html Oder warten, bis der Urheber des Werkes 70 Jahre tot ist: "Ihr verdanken wir mit die schönsten Liebesbriefe der Weltliteratur, erfahren darin aber auch viel von den Skrupeln, Ängsten und den Machinationen des Menschen Kafka." http://www.kafkaesk.de/kafka_und_die_frauen.html Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Gerd, zitieren darf man aber nur, wenn ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Das kann man aber hier nicht voraussetzen. Ich nehme aber auch mal an, dass das ICQ-Gespräch mangels Schöpfungshöhe nicht dem Urheberrecht unterliegt. Generell darf private Kommunikation nur veröffentlicht werden, solange das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz des Absenders gewahrt bleiben. Gegebenfalls sind also bestimmte Stellen unkenntlich zu machen. |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Beim gesprochenen Wort ist die Sache klar: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__201.html Das zieht hier aber nicht. Ebensowenig wie das Briefgeheimnis. Urheberrecht? Unwahrscheinlich. |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Zitat:
Im Prinzip kann man nun damit nun machen, was man will. Die Einschränkungen habe ich oben aufgelistet. Entsprechende Vertraulichkeitsvermerke und -vereinbarungen sind natürlich auch zu beachten, sofern sie wirksam sind und nicht übergeordnete Interessen dem entgegenstehen (das betrifft zwar eher nur die Weiterleitung, weniger die Veröffentlichung, aber auch solche Fälle gibt es ja, Stichwort Medienberichterstattung). |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Zitat:
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Ich würde es eher wie einen Brief sehen. Eine E-Mail ist diesbezüglich ja einem Brief gleichgestellt (und unterliegt deshalb während des Transports dem Briefgeheimnis) Eine Messengernachricht oder eine PN in einem Forum sehe ich analog dazu ebenfalls als eine verschlossene Mitteilung, die vom Empfänger zu öffnen ist. |
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| AW: ICQ Gespräch veröffentlichen Zitat:
Zitat:
Meines Erachtens ist das Briefgeheimnis hier nicht anwendbar. Datenschutzgesetze auch nicht, da die ICQ-Kommunikation nicht gesichert war. Abgesehen davon geht es ja ohnehin um den Empfänger. |
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