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ICQ Gespräch veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu ICQ Gespräch veröffentlichen innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 20.09.2009, 00:06
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ICQ Gespräch veröffentlichen

Salute,
Benutzer A schreibt mit Benutzer B in einem Messenger (z.B. ICQ), Nutzer A zitiert Sätze, allerdings nicht das ganze Gespräch in einem Forum, in das jeder Einsicht hat, ohne die Zustimmung von B. Erlaubt, oder nicht?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 18:08
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Jojonas
Erlaubt, oder nicht?
Definitiv verboten! ( Es sei denn - der Gesprächspartner hätte im Laufe der Unterhaltung konsequent lediglich "GGGGGGGGGGG" getippt. Ein nur aus lauter "GGGGGGGGGG" - Zeilen bestehender Dialog dürfte bedenkenlos wiedergegeben werden. Oder ..., oder ... je nachdem. )

11
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 01:25
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Zivilrechtlich vielleicht. Strafrechtlich dürfte es in Ordnung sein... denke ich
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 04:28
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Sagen wir mal so: Der Briefträger darf keinen Brief öffnen, aber eine Postkarte lesen, aber nicht weitertratschen wegen Dienstgeheimnis oder so.

Der Empfänger eines Briefes / einer Message darf hingegen in der Bildzeitung kund tun: "Frau Merkel hat mir eine Liebeserklärung geschickt/gemailt/geSMSt/geICQt!"

Was spräche dagegen? Das Persönlichkeitsrecht von Frau Merkel? Die Vertraulichkeit des Wortes außerhalb des Dienstes? Dies kenne ich für Fotos, aber nicht für Worte!

Wenn es sich aber um ein Werk im Sinne des § 2 Urhg handelt, http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

dann sollte man sich auf die Zitierregeln beschränken laut http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Oder warten, bis der Urheber des Werkes 70 Jahre tot ist: "Ihr verdanken wir mit die schönsten Liebesbriefe der Weltliteratur, erfahren darin aber auch viel von den Skrupeln, Ängsten und den Machinationen des Menschen Kafka."
http://www.kafkaesk.de/kafka_und_die_frauen.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 09:38
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Gerd, zitieren darf man aber nur, wenn ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Das kann man aber hier nicht voraussetzen. Ich nehme aber auch mal an, dass das ICQ-Gespräch mangels Schöpfungshöhe nicht dem Urheberrecht unterliegt.

Generell darf private Kommunikation nur veröffentlicht werden, solange das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz des Absenders gewahrt bleiben. Gegebenfalls sind also bestimmte Stellen unkenntlich zu machen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 10:47
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Beim gesprochenen Wort ist die Sache klar: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__201.html

Das zieht hier aber nicht. Ebensowenig wie das Briefgeheimnis. Urheberrecht? Unwahrscheinlich.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 11:00
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Zitat:
Beim gesprochenen Wort
Ja, aber der Brief gehört erstmal dem Empfänger, sobald er ihn bekommt, und zwar physisch wie inhaltlich.

Im Prinzip kann man nun damit nun machen, was man will. Die Einschränkungen habe ich oben aufgelistet. Entsprechende Vertraulichkeitsvermerke und -vereinbarungen sind natürlich auch zu beachten, sofern sie wirksam sind und nicht übergeordnete Interessen dem entgegenstehen (das betrifft zwar eher nur die Weiterleitung, weniger die Veröffentlichung, aber auch solche Fälle gibt es ja, Stichwort Medienberichterstattung).
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Alt 23.09.2009, 11:31
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer
Ja, aber der Brief gehört erstmal dem Empfänger, sobald er ihn bekommt, und zwar physisch wie inhaltlich.
Welcher Brief? Es handelt sich nicht um einen Brief, sondern um Kommunikation via Messenger. Diese würde ich eher mit dem gesprochenen Wort vergleichen als mit einem Brief. Meines Wissens gibt es dazu noch keine Rechtssprechung.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 11:37
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Ich würde es eher wie einen Brief sehen. Eine E-Mail ist diesbezüglich ja einem Brief gleichgestellt (und unterliegt deshalb während des Transports dem Briefgeheimnis) Eine Messengernachricht oder eine PN in einem Forum sehe ich analog dazu ebenfalls als eine verschlossene Mitteilung, die vom Empfänger zu öffnen ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 12:06
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AW: ICQ Gespräch veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Lichtboxer
Eine E-Mail ist diesbezüglich ja einem Brief gleichgestellt (und unterliegt deshalb während des Transports dem Briefgeheimnis)
Sagt wer? Eine Mail ist etwa so geheim wie eine Postkarte. Jeder SysAdmin eines Mailservers kann die Mails lesen. Und der Empfänger, um den es hier ja geht, sowieso. Mails mit persönlichem, brisantem oder geheimem Inhalt sollten daher grundsätzlich verschlüsselt weden. Das scheitert aber zumeist an der fehlenden technischen Kompetenz der Anwender wie auch vieler Arbeitgeber.

Zitat:
Zitat von Lichtboxer
Eine Messengernachricht oder eine PN in einem Forum sehe ich analog dazu ebenfalls als eine verschlossene Mitteilung, die vom Empfänger zu öffnen ist.
Und der Empfänger hat sie geöffnet. Und nun?

Meines Erachtens ist das Briefgeheimnis hier nicht anwendbar. Datenschutzgesetze auch nicht, da die ICQ-Kommunikation nicht gesichert war. Abgesehen davon geht es ja ohnehin um den Empfänger.
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