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Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick?

Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #11 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 20:08
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AW: Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick?

ich bin nicht jung, aber danke!


Man muss im übrigen nicht alle Rechtsfragen vor Gericht klären. In den vielen Fällen, mit denen ich so zutun hatte, war es oft die einfache Korrespondenz mit der man Anwälte der Gegenseite überzeugen konnte, daß ihre Chancen doch nicht so gut standen, wie diese einem glauben machen wollten. Es kommt einzig auf die Argumentationslinie an. Und so kann man mehr bewegen, als wenn man nun einen Prozess nach dem anderen führt.

Diese Mentalität, daß muss man mal sagen, hat sich aber sehr manifestiert in den letzten Jahren. Selbst Fälle, wo ein einfacher Anruf die gewünschte Lösung gebracht hätte, wurden vor Gericht ausgefochten. Wozu dies? Ich weiss es nicht. Aber diese schwarzen Schafe gibt es überall. Selbst beim Bäcker neben an kann das passieren. Die Zeiten, wo eine z.B. eine Familie ein lebenlang den selben Anwalt hatte sind vorbei. Viele Kollegen in Spe drehen richtig auf, wenn sie hören, daß der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat - als ob einem der Sieg dadurch vor Gericht sicher sei. Man sieht es an Ihnen. Sie hatten schlechte Erfahrungen mit Juristen. Sie verachten den ganzen Berufsstand dafür. Und die Gerichte dazu. Das kann ich verstehen. Aber ebenso wie ich ein Interessa daran habe, daß man die Arbeit des Rechtswissenschaftler achtet und honoriert, ebenso vertrete ich die Ansicht, daß Juristen, die ihre Mandanten falsch beraten und um des Profites willen auflaufen lassen, nichts in den Reihen der Anwaltschaft zu suchen haben. Woher die erschreckende Mittelmäßigkeit plötzlich kommt, weiss ich nicht. Aber ich bin immer wieder erschütter, wenn ich höre, wegen was für dämlichen Fehlern manche Juristen einen Fall verlieren. Vielleicht sollten Sie bei Gelegenheit mal wieder versuchen, einigen Juristen zu trauen - auch wenn es bestimmt schwer fällt. Und es tut weh zu sehen, daß ein paar unfähige Juristen ausreichten, das Vertrauen in einen ganzen Berufsstand zu zerstören; denn eines ist ja wohl mal sicher: dem überwiegenden Teil der Anwälte kann man sich bedenkenlos anvertrauen und kann sicher sein, daß diese kompetent und engagiert sind. Wie man diese erkennt - ich weiss es nicht... vielleicht sollte es Bewertungsplattformen geben...

Wenn man es als Anwalt nicht will, kann man übrigens (z.B. bei Erstberatungen) ablehnen, Geld zu nehmen.


Und jetzt... mach ich FEIERABEND... muhahahar. Es wird Zeit zu warten, daß der Weihnachtsmann auftaucht - mit dem habe ich noch ein Rentier in Sachen Luftfahrtrecht zu rupfen
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  #12 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 20:28
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AW: Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wie kann man denn als Noch-Nicht-Jurist Mandanten vor Gericht vertreten?
Ganz einfach: Man vertritt die Person ganz einfach vor Gericht durch eine entsprechende Vollmacht oder man ist Beistand (§§ 79ff., 90 ZPO)
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In dubio pro reo
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  #13 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 05:11
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AW: Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick?

Dass Junior-Programmierer Bauchschmerzen beim ersten Verkauf ihrer Software haben, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Immerhin hört man ja genug Negativ-Beispiele, und niemand hat Lust, bei einem Programmierfehler mit seinem gesamten Vermögen zu haften. Schon in frühen Vorlesungen bekommt jeder Informatiker gesagt, dass kein System (und insbesondere Software) zu 100% fehlerfrei gestaltet werden kann. Und selbst wenn man die Benutzung auf eine ausgeschriebene Systemkonfiguration beschränkt - wenn der Rechtsstreit da ist, hat man erst einmal genug Stress im Nacken.

Nun zu Person A

Person A hat eine Software geschrieben und möchte diese an den Mann bringen. Ich habe irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo, da ich heute so viel zu der Sache gelesen habe), dass man eine Testphase einberäumen kann, in der Käufer K das Produkt ausgehend testen kann, und bei Gefallen letztlich auf Haftung verzichtet. Kann das so geregelt werden?

Und welche Fehler werden eigentlich als vorsätzlich bzw. groß fahrlässig klassifiziert?

LG
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  #14 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 17:08
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AW: Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick?

Ich habe das mal bei eigener Software auch mit einer Trial Version gelöst. Hatte auch nie mit irgendwelchen rechtlichen Problemen zu kämpfen.

Normalerweise würd ich mir da jetzt nicht alzuviel Sorgen machen. Ist denn der Quellcode offen? Falls nein ist es oft ziemlich schwer den Mangel der Software und einen bezifferbaren entstandenen Schaden nachzuweisen.

Entweder Du sicherst Dich durch eigene Rücklagen oder durch eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Letztere ist allerdings nach eigenen Recherchen so teuer dass sich das zumindest in meinem Fall nicht gelohnt hat.
(o.g. ist keine Rechtsberatung, sondern pers. Erfahrungsbericht)
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