Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Privates Webprojekt? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Wie sicher sich Herr X nun ab? Macht es Sinn hier eine "mini GmbH" zu Gründen, das Webprojekt nun doch mit Werbung voll zu packen und das erwirtschaftete Geld einfach auf dem Konto der "mini GmbH" versauern zu lassen, für den Fall das die nun von Herrn X gegründete Firma I und damit Betreiber der Seite Z verklagt wird? |
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| AW: Haftung für Privates Webprojekt? @wodim Vielen Dank für deine Antwort Das oben ist ja eine Fiktive Situation. Es geht hier weniger um das Diskutieren ob man damit Geld verdienen kann oder nicht. Ziel sollte das Hobby, das Entwicklen der Seite sein. Nur sollte hier halt auch die Rechtliche Abwicklung im Vordergrund stehen, nicht gleich Persönlich für sein Hobby mit dem Gesamten Privatbesitz zu haften. Wie oben gesagt ist das ja nur Fiktiv. Was ich mir vorstellen kann ist, das Firma U kurz vor der Insolvenz steht und auf der Webseite Fehlerhafte Angaben sind. Naja und da denkt sich halt U da könnte man den Entwickler mal direkt verklagen, wegen k.a. Falschaussage?!?! Wie gesagt geht es hier eher um eine Rechtliche Absicherung des Herrn X als darum was passieren könnte ;-). Er möchte halt gerne sein Hobby ausleben ohne dafür gleich Rechtliche Probleme zu bekommen, weil irgendjemand etwas nicht wirklich passt |
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| AW: Haftung für Privates Webprojekt? Zitat:
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| AW: Haftung für Privates Webprojekt? Zitat:
Er unterliegt mit einer "privaten Website" genauso den einschlägigen Gesetzen wie mit einer "gewerbsmäßig" betriebenen. Es gibt aber keine Rechtsvorschriften, die jemanden am Betreiben eines Preisvergleichsportals o.ä. hindern würden. Zitat:
Die "miniGmbH" ist eine Vorstufe der GmbH, und dafür da, zu dieser zu führen, es müssen Gewinne zum Teil dafür genutzt werden, das Stammkapital (25.000 Euro) für eine GmbH anzusammeln. Außerdem ist die "miniGmbH" (genauer: UG, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ein Gewerbebetrieb mit entsprechenden Steuerpflichten, IHK-Mitgliedschaft und und und....
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Haftung für Privates Webprojekt? Zitat:
Zitat:
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