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Haftung für Privates Webprojekt?

Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Privates Webprojekt? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 31.01.2012, 19:34
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Question Haftung für Privates Webprojekt?

Mal Angenommen Herr X hat Spaß an der Web-Entwicklung möchte nun ein Webprojekt erstellen, wo Anwender Kaufpreise für DVDs Einstellen können, so das jeder Anschließend sehen kann, welche der DVDs wo derzeit am billigsten ist. Herr X verfolgt mit der Webseite eigentlich kein Kommerzielles Interesse, sondern es soll vielmehr nur ein Hobbyprojekt werden, weil er Spaß an Webseitenentwicklung hat. Nun möchte Herr X aber nicht gleich im Knast stehen, wenn er von der Firma M (die DVDs verkauft) wegen irgendetwas auf seiner Webseite verklagt wird, nur weil seine kleine Webseite ihnen ein Dorn im Auge ist.

Wie sicher sich Herr X nun ab? Macht es Sinn hier eine "mini GmbH" zu Gründen, das Webprojekt nun doch mit Werbung voll zu packen und das erwirtschaftete Geld einfach auf dem Konto der "mini GmbH" versauern zu lassen, für den Fall das die nun von Herrn X gegründete Firma I und damit Betreiber der Seite Z verklagt wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:06
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AW: Haftung für Privates Webprojekt?

@wodim

Vielen Dank für deine Antwort

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Ein echt "reizvolles" Geschäft wäre
Das oben ist ja eine Fiktive Situation. Es geht hier weniger um das Diskutieren ob man damit Geld verdienen kann oder nicht. Ziel sollte das Hobby, das Entwicklen der Seite sein. Nur sollte hier halt auch die Rechtliche Abwicklung im Vordergrund stehen, nicht gleich Persönlich für sein Hobby mit dem Gesamten Privatbesitz zu haften.

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Warum sollte sie?
Wie oben gesagt ist das ja nur Fiktiv. Was ich mir vorstellen kann ist, das Firma U kurz vor der Insolvenz steht und auf der Webseite Fehlerhafte Angaben sind. Naja und da denkt sich halt U da könnte man den Entwickler mal direkt verklagen, wegen k.a. Falschaussage?!?!

Wie gesagt geht es hier eher um eine Rechtliche Absicherung des Herrn X als darum was passieren könnte ;-). Er möchte halt gerne sein Hobby ausleben ohne dafür gleich Rechtliche Probleme zu bekommen, weil irgendjemand etwas nicht wirklich passt
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:50
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AW: Haftung für Privates Webprojekt?

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Wie gesagt, solche Seiten gibt's schon lange zu Hauf. Gäbe es wohl nicht (mehr), wenn man den Betreibern ernsthaft was könnte.
Naja nur weil es es Film Downloadportale wie Sand am Meer gibt, heißt es auch nicht das sie dadurch Legal sind und sie keinem ein Dorn im Auge sind. Es geht mir hier auch wirklich um die Frage wie sich Herr X Rechtlich absichert. Briefmarkensammeln hat für mich auch nicht unbedingt einen "Sinn". Das war Herr X als Hobby Entwicklen und Betreiben willm wird da wohl ebenfalls in Liebhaberrei fallen als wirklich einen "Zweck" zu erfüllen.

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Aber Herr X könnte sein Werk ja mal vorstellen, wenn's funktioniert - sowas nennt man wohl "Grabber" oder "Crawler" - professionell entwickelt und betrieben wohl "Suchmaschine". Würde mich echt mal interessieren, wie man innerhalb von Sekundenbruchteilen das ganze Netz durchsuchen kann (und zwar jede erreichbare Seite auf ...zillionen Servern komplett, wie's Suchmaschinen machen), bzw. ob das mit "Amateurmitteln" überhaupt möglich ist.
Naja das ist wohl eher von der Internet Anbindung abhängig als von der Programmierung. Ich denke ein guter Entwickler baut dir mit cURL und Dingen wie MagicParser einen Spider der sowas einsammeln könnte. Doch wie du schon sagst ist der Aufwand hierfür für eine Person sicherlich nicht möglich (von der Rechtlichen Grundlage zu "Screen Scraping" mal abgesehen). Wie gesagt gehts auch eigentlich darum eine Rechtliche Grundlage für das Hobby zu finden. Hat da keiner einer Idee zu?
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Alt 01.02.2012, 11:57
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AW: Haftung für Privates Webprojekt?

Zitat:
Zitat von BastianW Beitrag anzeigen
Mal Angenommen Herr X hat Spaß an der Web-Entwicklung möchte nun ein Webprojekt erstellen, wo Anwender Kaufpreise für DVDs Einstellen können, so das jeder Anschließend sehen kann, welche der DVDs wo derzeit am billigsten ist. Herr X verfolgt mit der Webseite eigentlich kein Kommerzielles Interesse, sondern es soll vielmehr nur ein Hobbyprojekt werden, weil er Spaß an Webseitenentwicklung hat. Nun möchte Herr X aber nicht gleich im Knast stehen, wenn er von der Firma M (die DVDs verkauft) wegen irgendetwas auf seiner Webseite verklagt wird, nur weil seine kleine Webseite ihnen ein Dorn im Auge ist.
Warum sollte Herr X "im Knast stehen", wenn er ein nicht-geschäftsmäßiges Preisübersichtsportal betreibt?

Er unterliegt mit einer "privaten Website" genauso den einschlägigen Gesetzen wie mit einer "gewerbsmäßig" betriebenen. Es gibt aber keine Rechtsvorschriften, die jemanden am Betreiben eines Preisvergleichsportals o.ä. hindern würden.

Zitat:
Wie sicher sich Herr X nun ab? Macht es Sinn hier eine "mini GmbH" zu Gründen, das Webprojekt nun doch mit Werbung voll zu packen und das erwirtschaftete Geld einfach auf dem Konto der "mini GmbH" versauern zu lassen, für den Fall das die nun von Herrn X gegründete Firma I und damit Betreiber der Seite Z verklagt wird?
Medienrechtlich Verantwortliche sind immer natürliche Personen, als Herr X, völlig egal ob er die Seite direkt oder über ein Unternehmen betreibt. Das bringt ihm also letztlich keine Vorteile, aber viel Papierkram.

Die "miniGmbH" ist eine Vorstufe der GmbH, und dafür da, zu dieser zu führen, es müssen Gewinne zum Teil dafür genutzt werden, das Stammkapital (25.000 Euro) für eine GmbH anzusammeln. Außerdem ist die "miniGmbH" (genauer: UG, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ein Gewerbebetrieb mit entsprechenden Steuerpflichten, IHK-Mitgliedschaft und und und....
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 01.02.2012, 12:13
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AW: Haftung für Privates Webprojekt?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Warum sollte Herr X "im Knast stehen", wenn er ein nicht-geschäftsmäßiges Preisübersichtsportal betreibt?

Er unterliegt mit einer "privaten Website" genauso den einschlägigen Gesetzen wie mit einer "gewerbsmäßig" betriebenen. Es gibt aber keine Rechtsvorschriften, die jemanden am Betreiben eines Preisvergleichsportals o.ä. hindern würden.
Hm, ich versuche mal ein Beispiel zu konstruieren. Gehen wir mal von dem Fiktiven Beispiel aus, das auf dem Portal von Herrn X das Impressum Fehlerhaft ist (weil er sich halt dort nicht so genau auskennt). Er könnte dann halt nun abgemahnt werden, was unter Umständen dazu führen könnte, das man auf sein Privatvermögen zugreifen kann (und unter Umständen dann sogar auf die Sparbücher seiner Minderjährigen Kinder). Herr X hat weniger Bedenken das seine Seite nicht dem Deutschen Recht entspricht, sondern vielmehr das er wegen irgendeiner Kleinigkeit an die er nicht Gedacht hat, verklagt wird, und dafür dann mit dem Privatvermögen Haften muss.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die "miniGmbH" ist eine Vorstufe der GmbH, und dafür da, zu dieser zu führen, es müssen Gewinne zum Teil dafür genutzt werden, das Stammkapital (25.000 Euro) für eine GmbH anzusammeln.
Die 25.000 Euro zu sammeln würde bei einem ggf. erwarteten Gewinn von ca. 100-200 Euro pro Jahr sehr lange dauern. Hier würde denke ich sicherlich schnell "Liebhaberrei" (was es eigentlich auch ist) vom Finanzamt unterstellt werden. Ich glaube daher nicht das die "miniGmbH" eine Lösung sein könnte oder doch? Hier könnte man ja schon eher sagen, das der Betreiber sich der Insolvenzverschleppung strafbar macht, weil die GmbH mit +/- 0 nur so vor sich hindümpelt .
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Alt 19.02.2012, 07:29
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AW: Haftung für Privates Webprojekt?

Leute die Anwendungen erstellen und diese noch umsonst anbieten find ich voll cool+anständig.

Gruß
Afrodithe
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