Dies ist eine Diskussion zu Gibt es eine Chance? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| vielleicht kann mir jemand sagen, was die beste Vorgehensweise bei folgendem Sachverhalt wäre: Person A lädt sich eine Demoversion einer Software runter. Die Software läßt sich in der Demoversion nicht richtig testen, doch Person A ist nicht bereit, nur für einen Test die Software zu kaufen und lädt sich über das Internet (illegal) einen Keygenerator herunter und versucht, die Software damit freizuschalten. Das mißlingt jedoch (Software wird nicht freigeschaltet) und es werden aufgrund des falschen Lizenzschlüssels Daten an den Lizenzserver der Software gesendet. Jetzt wäre die erste Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, persönliche Daten wie die IP-Adresse und die e-Mail Adresse zu speichern, selbst wenn im Lizenzvertrag eine Klausel dies berücksichtigt (Vor Freischaltung des Computerprogrammes behalten wir uns das Recht vor, die Richtigkeit des eingegebenen Freischaltschlüssels online zu überprüfen. Sie erklären sich mit dieser Überprüfung und mit der dadurch notwendigen Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Hierzu gehören auch persönliche Daten wie z.B. Ihre eMail-Adresse. Daten werden nur gespeichert, sofern der eingegebene Freischaltschlüssel falsch ist). Weiterhin bekommt Person A eine e-Mail, die (in Auszügen) wie folgt lautet: Für den Fall einer illegalen Nutzung unserer Software sehen unsere Lizenzbedingungen vor, dass der widerrechtliche Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Lizenzgebühr zu entrichten hat. Ein Schadensersatz und sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt, ebenso wie der Nachweis eines geringeren Schadens. Zur Klärung des Sachverhaltes bitten wir Sie sich bis spätestens XX.XX.XX mit uns per Email in Verbindung zu setzen. Falls bis dahin keine Klärung erfolgen konnte, behalten wir uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen einzuleiten und sein Verhalten in strafrechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen. Kann der Vorfall bis zum oben genannten Termin aufgeklärt werden, bieten wir dem Verantwortlichen Nachlizenzierung der benutzten Software zum Listenverkaufspreis an. Um die Nachlizenzierung vorzunehmen, genügt eine Bestellung der Software. Sobald die Bestellung abgewickelt ist, betrachten wir den Vorfall als erledigt. Hier wird Bezug genommen auf folgende Klausel im Lizenzvertrag: Illegale Freischaltung/unbefugte Verwendung - Vertragsstrafen Jede Freischaltung mit einem illegalen Freischaltschlüssel, auch der Versuch der Freischaltung mit einem ungültigen Freischaltschlüssel oder jede über diesen Vertrag hinausgehende nicht vereinbarte Nutzung, die nicht nur einen geringfügigen Verstoß gegen die Nutzungsbedinungen darstellt, berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Lizenzgebühr zu verlangen. Ein Schadensersatz und sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt, ebenso wie der Nachweis eines geringeren Schadens. Jetzt meine Frage: ist das alles rechtens? Wenn ja, wieso verzichtet der Softwarehersteller freiwillig auf die dreifache Summe der Software? Person A hat - nachdem sich herausgestellt hat, dass die Software für sie nicht geeignet ist, die Demoversion komplett vom Rechner deinstalliert und hat nicht die Absicht, eine Lizenz der Software zu erwerben, sofern es sich vermeiden läßt. Wie sollte sich Person A weiter verhalten? Über jede Antwort wäre ich dankbar! |
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| Gar nichts. Das ist ein Bluff, der selbst schon (fast) strafrechtliche Dimensionen hat. |
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| Hallo fob, danke für Deine Antwort. Also Du meinst, man sollte in so einem Fall gar nichts machen? Und auch nicht einmal auf die email antworten? Kannst Du Deine Aussage evtl. noch ein bißchen begründen? Würde mich echt weiterhelfen! Danke und schönen Tag noch! Gruß, whatever |
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| Lässt man mal die ganzen entwas komplizierten Sachverhalte beiseite, daher die Fragen, ob ein solches Ausspionieren alleine dadurch rechtens wird, dass man ein Kästchen anklickt, ob durch dein Verhalten tatsächlich ein Straftatbestand verwiklicht worden ist und schließlich, ob eine solche "Vertragsstrafe" legitim ist, bleibt immer noch die Beweisfrage. Ein solcher Beweis dürfte der anderen Seite kaum gelingen, trotz IP und vermeintlicher E-Mail-Adresse. Anders sieht es natürlich aus, wenn A auf die E-Mail antwortet und sich direkt oder indirekt dazu bekennt. Wenn A jetzt ganz große Angst hat, sollte er vorsorglich alles Illegale von seinem PC entfernen, abwarten und Tee trinken. Passieren wird mit allergrößter Sicherheit rein gar nichts. Gruß, fob |
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| Hey fob, danke für die Antwort. Eine Frage wäre da noch: was macht A, wenn er nach Ablauf der in der email genannten Frist eine neuerliche email bekommt und aufgefordert wird, die dreifache Summe zu zahlen? Welche Argumente könnte er im Notfall angeben? Gruß, whatever |
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| Und wenn sie dir zehn E-Mals schicken: Schweigen ist Gold. Gruß, fob |
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| Hallo Fob (und alle anderen), nachdem die Frist zur Nachlizensierung nun verstrichen ist, bekam Person A heute folgende email: Sehr geehrter XXX, da die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist und im vorliegenden Fall keine Einigung erzielt werden konnte, werden wir den Vorfall am Montag der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung übergeben. Leider können wir das Angebot der Nachlizenzierung dann nicht länger aufrecht erhalten und neben der im Lizenzvertrag vereinbarten dreifachen Lizenzgebühr werden weitere Verfahrenskosten auf den Verantwortlichen zukommen. Sollte die Person nun handeln oder sich weiterhin ruhig verhalten? Danke für jede Antwort! Lieber Gruß, whatever |
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| Abwarten und Tee trinken! Sollte allerdings wirklich was von der StA kommen, lass dich liefer fachkundig beraten! Denke allerdings immer noch, dass die bluffen. Welchen Sinn sollte die Mail sonst machen? Die sind ja nicht verpflichtet, dich darüber zu informieren, dass sie jetzt Anzeige erstatten werden. Wäre ja auch vollkommen ideotisch, Anzeige zu erstatten und gleichzeitig den vermeintlichen Täter quasi aufzufordern, Beweismittel zu vernichten. Verrate doch bitte mal Folgendes: 1. Hat der Verlag auch Namen und Anschrift von dir. Und wenn ja, woher?. Hast du die Daten angegeben, als du die Demosoftware ´runtergeladen hast? 2. Um welches Unternehmen handelt es sich? Mich erinnert das Ganze doch sehr an das Virus/den Wurm (oder was auch immer), der oder das derzeit für Unsicherheit sorgt, indem er eine Mail generiert, die den Adressaten darüber "informieren", dass er erwischt worden sei, wie er illegal mp3s gesaugt hat und dass die Kriop ermittle. Hast du mal gecheckt, ob der von dir verwandte keygen nicht vielleicht verseucht war? Gruß und immer locker bleiben, fob |
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| AW: Gibt es eine Chance? Hallo, kenne da ein ähnlich gelagertes Problem. Dabei handelt es sich um einen Translator. Die erste Frage ist, nirgenswo musste eine EMail angeben werden um die Trial Version des Programmes zu laden. Woher hat der Hersteller die EMail Adresse um die oben gennante EMail zu sende? Darf er sich eine Hintertür in seine Software einbauen, die ein solches Ausspionieren erlaubt? Zweitens: Es wurd lediglich eine Trialversion bentuzt. Jetzt steht in der EMail mit einem Mal, da wäre ein (geklauter) Linzenzschlüssel eingeben worden. Es wurde aber kein Lizenzschlüssel eingeben und die Software 1x ausprobiert. Kann sowas bewiesen werden? drittens: Soll auf so eine EMail überhaupt reagiert werden? Es wurde jedoch eine Antwortmail geschreiben und gefragt woher der Hersteller die Mail Adresse erlangt hat. Außerdem wurde auf den Sachverhalt hingewiesen. Viele Grüße Geändert von Kaffeetante (05.12.2008 um 09:45 Uhr). |
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| AW: Gibt es eine Chance? Bitte die Forenregeln lesen und den Beitrag ändern. Keine Firmennamen! Keine Ich-Bezüge!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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