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Geld zurück bei fehlgelaufener Reperatur eines Laptops?

Dies ist eine Diskussion zu Geld zurück bei fehlgelaufener Reperatur eines Laptops? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 06.04.2010, 08:41
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Geld zurück bei fehlgelaufener Reperatur eines Laptops?

Hallo alle zusammen,
folgender Fall.

Student S hat sich vor ca 2.5 Jahren einen Laptaop gekauft. Dieser ist nun nach Ablauf der Garatier Kaputt gegangen. S Entscheidet sich ihn zu reparieren, da es ein sehr teurer Laptop war. Er gibt ihn in einer Werkstatt, die auf solche Fälle spezialisiert ist. (Es handelt sie hierbei sagen wir mal um einen Grafikkarten schaden)
Der hersteller setzt eine Pauschale von X,-€ an. Nach erfolgreicher reparatur erhält S sein Gerät wieder zurück mit dem Hinweis, dass auf die Reparatur 2 Monate Garantie ist.
S schließt zuhause sein Gerät an und nach ca 4 Wochen tritt wieder der Fehler auf.

S gibt das Gerät wieder ab und es wird anstandslos repariert. Bei Aushändigung kommt die Aussage: Falls der Fehler nochmal kommt, ist das Gerät wahrscheinlich irreparabel!

S nimmt das Gerät mit und muss nach 2 Wochen feststellen, dass erneut der selbe Fehler aufgetretenist.
Das zweite Problem ist, dass die Garatie der 1sten Reperatur abgelaufen ist und S nicht weiß ob diese erneuert wurde.

Nun die Frage:

Wenn das Gerät wirklich nicht mehr zu reparieren ist, hat S dann das recht auf Rückgabe des Geldes wegen nicht erbrachter Leistung oder ähnlichem?

Was würdet ihr ihm raten? Er brauch das Gerät für seine Arbeiten usw!

Ich danke schonmal für die Antworten

MfG

Losrenatus

Geändert von Losrenatus (06.04.2010 um 09:07 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2010, 09:35
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AW: Geld zurück bei fehlgelaufener Reperatur eines Laptops?

Zitat:
Zitat von Losrenatus
Hallo alle zusammen,
folgender Fall.

Student S hat sich vor ca 2.5 Jahren einen Laptaop gekauft. Dieser ist nun nach Ablauf der Garatier Kaputt gegangen. S Entscheidet sich ihn zu reparieren, da es ein sehr teurer Laptop war. Er gibt ihn in einer Werkstatt, die auf solche Fälle spezialisiert ist. (Es handelt sie hierbei sagen wir mal um einen Grafikkarten schaden)
Der hersteller setzt eine Pauschale von X,-€ an. Nach erfolgreicher reparatur erhält S sein Gerät wieder zurück mit dem Hinweis, dass auf die Reparatur 2 Monate Garantie ist.
S schließt zuhause sein Gerät an und nach ca 4 Wochen tritt wieder der Fehler auf.

S gibt das Gerät wieder ab und es wird anstandslos repariert. Bei Aushändigung kommt die Aussage: Falls der Fehler nochmal kommt, ist das Gerät wahrscheinlich irreparabel!

S nimmt das Gerät mit und muss nach 2 Wochen feststellen, dass erneut der selbe Fehler aufgetretenist.
Das zweite Problem ist, dass die Garatie der 1sten Reperatur abgelaufen ist und S nicht weiß ob diese erneuert wurde.

Nun die Frage:

Wenn das Gerät wirklich nicht mehr zu reparieren ist, hat S dann das recht auf Rückgabe des Geldes wegen nicht erbrachter Leistung oder ähnlichem?

Was würdet ihr ihm raten? Er brauch das Gerät für seine Arbeiten usw!

Ich danke schonmal für die Antworten

MfG

Losrenatus
Er kann maximal den Werklohn zurück fordern. Die Materialkosten und ähnliches die verwendet worden sind muss der Auftraggeber dennoch tragen.
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