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Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

Dies ist eine Diskussion zu Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 15:44
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Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

Also nehmen wir mal an, das Person A wo eingebrochen ist und dort mehrer Computer gestohlen hat. Mit diesen Computern wollte er denn mit seinen Freunden eine LAN-Party machen, aber da diese Computer durch ein Passwort geschütz waren, konnten sie das natürlich nicht.

Nun hat Person A Person B angerufen und gefragt, ob Person B ihm die Passwörter umgehen kann. Person B dachte sich nichts weiter bei da Person B dachte das die Rechner Person A gehören. Er hat die Passwörter umgangen und grade als er fertig war, wurde bei Person A eine Razzia durchgeführt und alle die in der Wohnung anwesend waren, also Person A, die Freunde von Person A und Person B wurden Festgenommen und Festgesetz.

Nun würde ich gerne gern wissen wie in diesem Fiktiven Fall die Strafe für Person B aussehen würde.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 15:24
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

hat denn keiner ne idee, wie dieses Szenario ausgehen könnte?

Hat Person B sich wegen Beihilfe zur Straftat ( oder wie das heist) strafbar gemacht?? oder sonst etwas?

Geändert von AlphaWing (21.09.2010 um 16:26 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 02:52
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

Schauen wir mal, was möglich ist.

Zitat:
§ 303a Datenveränderung
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat:
§ 303b Computersabotage
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ohne Absicht aber ist keine Strafe möglich. Höchstens bei grober Fahrlässigkeit. Oder selten auch bei leichter, wie bei Brand als Folge dieser.

Und es ist alles möglich, von einer Einstellung des Verfahrens schon durch den Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit über 10 Stunden soziale Arbeit bis zur Höchststrafe, bei Jugendrecht weniger: Das Strafmaß in D.!.

Unschuld ist auch möglich, Freispruch auch, wobei am elegantesten gar keine Anzeige wäre, was im Modellfall sicher nicht ausgeschlossen ist.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 17:59
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

zuallerst, danke für die Antwort

nun fügen wir mal was hinzun:
diese Computer wurden aus einer, sagen wir, schule gestohlen.

Person B wurde wärend dessen bewusst das es sich um gestohlene rechner handelt. hat nachgefragt, und dies wurde ihm bejaht. aber da er schon fertig war hatte sich das aufhören ja erledigt...

Person B hat keinerlei Vorstrafen.

desweiteren hat Person B eine Vorladung wegen Schweren Diebstahls bekommen. Aber da Person B ja nichts Gestohlen hat, denke ich mal das da nix draus wird, richtig?

wie sieht es nun aus??

p.s. man welchen storys mir doch am nachmittag so einfallen

Geändert von AlphaWing (22.09.2010 um 18:05 Uhr). Grund: sah doof aus :D
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  #5 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 18:36
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

Hätte er nicht Verdacht schöpfen müssen, wenn einer plötzlich mehrere Rechner hat und komischerweise auch das Passwort nicht mehr weiß? Wenn zudem der Anmeldename auf einen völlig anderen Besitzer hinweist?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #6 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 18:43
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

naja ich habe z.b. schonmal 4 rechner von meiner alten arbeitstelle geschenkt bekommen, die hatten zwar keine hdds mehr aber so könnte man sichs doch erklären...

und wenn der anmeldename z.b. nur administrator war denn kann man da auch nix schlussfolgern...

Person B hofft ja schließlich immer auf das gute im menschen...
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Alt 06.11.2010, 22:47
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

Wenn es nur um das Windowspasswort ging und B nicht eingeweiht war, kann so oder so nichts passieren, denn das Windowspasswort wird rechtlich nicht einmal als "Schutz" angesehen (Eigene Erfahrung).
__________________
Mein Post hat geholfen, war hilfreich? Gib mir doch ein Plus
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  #8 (permalink)  
Alt 06.11.2010, 23:33
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AW: Geklauten PC geknackt - welche strafe zu erwarten?

ja also in dem fall nehmen wir mal das es sich um das windows interne admin passwort der rechner handelt...
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