Dies ist eine Diskussion zu Garantie übertragbar? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Garantie übertragbar? Nehmen wir an jemand hat eine gebrauchte Grafikkarte von einem user aus einem anderen Forum gekauft. Rechnung etc. war alles mit dabei und Garantie ist auch noch vorhanden. Vor einigen Tagen hat die Grafikkarte den Geist aufgegeben. man ist auf die Seite des Onlineshops gegangen um die Grafikkarte einzuschicken. Daten wurden alle Daten eingegeben und abgeschickt. Ein tag später kommt dann eine Antwort zurück in der steht, das Garantie nicht übertragbar sei und das man sich mit dem Erstkäufer in Verbindung setzen sollte. Jetzt zu meiner Frage: Ist es möglich, doch Anspruch auf Garantie zu haben? Welche Rechte hat man? Edit. Habe es mal überarbeitet Geändert von 2rul (25.03.2008 um 12:26 Uhr). |
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| AW: Garantie übertragbar? Da du neu bist ist deine Zustimmung zum Einhalten der Forenregeln noch nicht lange her. Daher NOCH MAL lesen oder überhaupt erst mal lesen und einhalten - thx!
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Garantie übertragbar? 9. Garantie TOP Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. der Sachverhalts nehmer war nie Kunde bei eben jener Firma somit läßt sich ein Garantieanspruch nicht auf den Weiterverkauf überleiten. Dies wäre nur möglich wenn derjenige bei einem gewerblichen Käufer die gebrauchte Karte erworben hätte. und selbst da ist es meiner Meinung nach fraglich. weiteres erst nach Thread änderung den Forenregeln entsprechend |
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| AW: Garantie übertragbar? Ich glaub es lag am Link. Sry habe es auch rausgenommen. Btt. D.h. also das man kein Anspruch auf Garantie hat? bzw.man hat Pech gehabt. Geändert von 2rul (25.03.2008 um 13:16 Uhr). |
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| AW: Garantie übertragbar? der beitrag stimmt immernoch nicht. keine ich bezüge oder wir nur fiktive fälle |
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