Dies ist eine Diskussion zu Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung ? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| angenommen Person Q hat sich eine CD mit Freeware Programmen gebrannt. Nun wird Q von Person A gefragt ob er A die CD brennen könnte. Q brennt Ihm die CD und verlangt kein Geld für die Programme , da dies ja verboten wäre. Q lässt sich nur den Dienst das er es gebrannt hat bezahlen. Person A ist ziemlich reich und hat kein Geldgefühl und gibt Q dafür einen dreistelligen Betrag. Macht sich Q strafbar ? |
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| AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung ? Dazu kann man definitiv sagen, dass es darauf ankommt: "Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, d.h. der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig." http://de.wikipedia.org/wiki/Freeware Gruß aus Berlin, Gerd PS. Eine einmalige dringende Kopieraktion für 150,- Euro kann ja mal vorkommen. Aber wenn man die Freeware für diesen Preis anpreist, gar öffentlich, könnte es schon mal Ärger geben vom Rechteinhaber, wenn der das in seinen Nutzungsbedingungen anders gedacht hatte ;-). |
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| AW: Freeware CD gebrannt- Aufwands Bezahlung ? Ich gehe einmal davon aus dass es auch im deutschen Recht Wucher oder Verkürzung um die Hälfte gibt. Abgesehen davon frage ob der Käufer nicht besachwaltert ist. |
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