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Dies ist eine Diskussion zu Foren! innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 11.08.2008, 19:58
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Guten Tag liebes Juraforum,

Was ich hier schreibe ist mein voller Ernst auch wenn manche denken ich mache mir nen Witz oder sonst was...

Also angenommen es gibt ein Forum X

In den Agbs vom Forum X steht das man nach einem Permanetem Bann sich nicht nochmals registieren darf!

So nun wird User XY gebannt, weil er die Agbs verletzt hat.Aber weil User XY die Comunnity mag, erstellt er sich einen 2.Nick in diesem Forum, so nun hat er die Agbs erneut verletzt

Wenn nun Forumsbesitzer zu seinem Anwalt geht und diesen User anzeigt, wie würde das Aussehen?

bzw. wäre das Überhaupt möglich ihn anzuzeigen?

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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 20:52
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AW: Foren!

Klar - zivilrechtlich kann man ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen, ggf. auch auf Schadensersatz wegen Vertragsverletung.

Ist nämlich gar nicht so witzig.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 15:41
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AW: Foren!

Zitat:
Zitat von Azuris
User XY ... erstellt sich einen 2.Nick in diesem Forum
XY darf dem Forenbetreiber selbstverständlich anbieten, ihm eine Forennutzung unter einem 2., 3., 4. Account zu ermöglichen.

Allein diese Angebote an den Forenbetreiber wären (noch) kein Verstoß gegen Forennutzungs-AGB, solange der Forenbetreiber diese Gesuche nicht zurückweist und einer Registrierung zustimmt. ( XY dürfte bei der 2., 3. und 4. -Anmledung selbstverständlich keine falschen Angaben zu seiner Identität machen.)

Zitat:
so nun hat er die Agbs erneut verletzt

Wenn nun Forumsbesitzer zu seinem Anwalt geht und diesen User anzeigt, wie würde das Aussehen?
Ohne konkrete Kenntnis des beanstandeten Verhaltens von A, und ohne detaillierte Kenntnis der AGB läßt sich nichts zuverlässiges dazu aussagen.

Vielleicht liegt die vom Forenbetreiber behauptete Verletzung von AGB überhaupt nicht vor, sodaß keine auf eine Vertragsverletzung gegründeten Sanktionen gerechtfertigt wären?

Vielleicht stellt sich das Verhalten von XY zwar evtl. als nicht AGB-widrig dar, könnte jedoch als wichtiger Grund anzusehen sein, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde?

Zitat:
wäre das Überhaupt möglich ihn anzuzeigen?
Eine Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat käme wohl kaum in Betracht, insbesondere wenn eine (angeblich) AGB-widrige Handlung nicht zugleich auch gegen strafrechtliche Vorschriften ( z.B. öffentliche Behauptungen unwahrer, verächtlichmachender Tatsachen über einen anderen usw. ) verstoßen würde.

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