Dies ist eine Diskussion zu "Flatrate" (Mobiltarif) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| "Flatrate" (Mobiltarif) Angenommen ein großes Telekommunikationsunternehmen bietet verschiedene Tarife für Smartphones an, also Telefon und Internet (Datentarif). Dabei wird immer schön mit dem Begriff "Flatrate" geworben. Nun ist eine Flatrate für mich ein unbegrenzter Zugang. Der Konzern sieht das allerdings anders und drosselt bereits - so gesehen vertragsgemäß - ab 300 MB erreichtem Datenvolumen pro Monat. Die Geschwindigkeit ist dann nicht mehr HDSPA/UMTS, sondern wesentlich langsamer. Das mobile Internet ist damit faktisch nicht mehr zu gebrauchen, da man mit einem Smartphone ja nicht nur popelige WAP-Seiten aufruft. Eine weitere Irreführung besteht darin, dass der Tarif nicht ganz zutreffend den Namen "Komplett" trägt. Wirklich komplett ist der aber nicht. Zudem verbietet der Konzern die Nutzung bestimmter Dinge, wie z.B. Messaging-Dienste wie ICQ oder Skype. Wie ist das rechtlich zu beurteilen?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Naja ich nehme mal an dass all diese Kleinigkeiten innerhalb der AGB´s geregelt sind und dann stellt sich natürlich die Frage einer AGB-Kontrolle. Könnte man überlegen ob so etwas nicht gegen Treu und Glauben verstößt oder gar das Vertragsziel gefährdet. |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Zitat:
also drosseln tun irgendwann alle. bei den meisten ist das bei 5gb. da kann man schon gut mit hinkommen. was würde man denn für sone 300ter "flat" zahlen...??? |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Zitat:
5 GB würden selbst den meisten Nerds vollkommen ausreichen. 300 MB dagegen sind heutzutage ein Witz. Da reicht es sich ein paar Youtube-Videos anzuschauen um den Rest des Monats quasi keine Verbindung zu haben. Aber so oder so: eine Flatrate ist eine Flatrate und sollte nicht gedrosselt werden. Alles andere ist in meinen Augen Kundenverarsche. Die Wikipedia sieht das offenbar auch so: Zitat:
Mal ganz davon abgesehen, dass man sehr viel mehr auch nicht darf: man darf keine Computer an das Handy anschließen und so damit surfen, man darf kein VoIP benutzen. Das alles steht natürlich kleingedruckt hellgrau auf weiß.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) omg voll krass das! dann is es der beschiss. guckst du mal hier, hast du vergleich:http://www.laptopkarten.de/Lexikon/F...rate-BASE.html Zitat:
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Natürlich handelt es sich um einen Knebelvertrag. Ich sag nur "Rosa Riese".
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Ja, ja, die Unsitten im Telekom-Gewerbe. Nicht alle drosseln übrigens - aber fast. Vieles über heimliche Drosselung ist auch nur Internet-Gossip. Es gibt zwei Ansatzpunkte, um Ärger zu machen: die AGBs anzugreifen und mit dem UWG zu kommen. Der zweite Weg führt aber für den Einzelnen nur langfristig zu einer Besserung.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Hallo, 300 MB pro Monat für 50 Euro, ich fass es nicht. Wenn man nur hin und wieder mal Mails liesst könnten 300 MB reichen. Für ein paar Euro weniger habe ich mal eine komplett Flatrate bis 5 GByte gesehen ( auch schon nicht billig ). Nach voll genutzter Flatrate gibt es nach meinen Erfahrungen 2 Möglichkeiten: 1. einige Provider drosseln die Geschwindkeit 2. einige Provider ( oder zumindest 1 ) verlangt dann eine Extrarate für jedes MB ( 50 Cent pro MB habe ich in Erinnerung ? ) 2. kann ganz schön teuer werden Halte eher etwas davon ein Stick ohne Simlock zu betreiben und sich nicht auf einen Provider fest zulegen. Grüsse Dieter |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Der maßgebliche durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher dürfte unter "Flatrate" eine Nutzungspauschale verstehen. Und diesem Verständnis würde es auch entsprechen, wenn der pauschal entgoltene Nutzbarkeitsumfang schwanken würde. Oder versteht er diesen Begriff dahingehend, daß die Steigung der Datenratenpreis-Kurve "flach" ist? Das wäre ja nur bis zum Erreichen der Drosselungsgrenze der Fall; bei einem über diese Grenze hinausgehenden Monatsvolumen würde die Datenratenpreis-Kurve einen Sprung machen, der Werbebegriff "Flatrate" also irreführend. 11 |
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| AW: "Flatrate" (Mobiltarif) Wir haben 3 verschiedene Arten von Flatrates ( oder noch mehr ). 1. Firma X bietet eine "Monatsflatrate" inklusive 400 MB Volume -> das reicht für den Normalverbraucher meist für 1 Woche 2. Firma Y bietet eine "Monatsflatrate" inklusive 5 GByte Volume -> das reicht für den Normalverbraucher durchaus für 4 Wochen 3. dann gibt es noch DSL Festnetz Flatrates + zeitlich begrenzter Mobileflatrate ( z.B. 3 Monate ) ohne Angabe eines Volumes. Bei 3. kann es aber passieren das Nutzer Z kann nicht surfen kann weil er noch kein DSL hat und das Mobileinternet zusammen bricht. Die Hotline sagt ihm dann, tut uns leid heute ist Freitag. Aber am Donnerstag, Sa, So und Montag hat Z auch nicht viel mehr Glück. Die vertragliche Gebühr für 3. wird aber pünktlich abgebucht. 2. halte ich noch für vertretbar, aber 1. und 3. ist meiner Meinung nach Täuschung des Kunden. |
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