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Film-Strams legal?

Dies ist eine Diskussion zu Film-Strams legal? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 17.06.2010, 19:45
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Film-Strams legal?

Wenn man sich im Internet einen Stream von einem urheberrechtlich geschützten Film, einer Serie, etc. ansehen, ihn aber nicht runterladen würde, wäre das legal oder illegal?
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Alt 18.06.2010, 11:48
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AW: Film-Strams legal?

Zitat:
Zitat von 1996 Beitrag anzeigen
Wenn man sich im Internet einen Stream von einem urheberrechtlich geschützten Film, einer Serie, etc. ansehen, ihn aber nicht runterladen würde, wäre das legal oder illegal?
Das "Ansehen" genauso wie ein "Herunterladen" könnte beides als Herstellung einer (vorrübergehenden bzw. dauerhaften) Vervielfältigung anzusehen sein.

Die (Un-)Zulässigkeit der Herstellung einer Vervielfältigung richtet sich danach, ob sie zur privaten Verwendung geschieht UND ob zur Herstellung der Vervielfältigung eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage benutzt wird.

Es ist also zulässig, einen urheberrechtlich geschützten Film via Internet zum reinen Privatgebrauch anzusehen/herunterzuladen, solange nicht offensichtlich erkennbar ist, daß die Vorlage entweder widerrechtlich hergestellt wurde, oder daß sie offensichtlich widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht ( = zum Downloaden/Ansehen angeboten ) wird.

"Offensichtlich erkennbar" ist die Rechtswidrigkeit z.B. dann, wenn ein Film schon vor seinem offiziellen Veröffentlichungsdatum abrufbar wäre.

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Alt 22.07.2010, 00:13
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AW: Film-Strams legal?

um den stream zu schauen läd' ja der sogenannte cache vor.
dieses wird irgendwo auf der festplatte gespeichert.
dadurch ist es ein (ich würde sagen) indirektes herunterladen des film's / der serie etc.

Geändert von exetex (22.07.2010 um 00:14 Uhr). Grund: Das kann ich so nicht stehen lassen!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 09:53
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AW: Film-Strams legal?

Ja, das ist durchaus mal diskutiert worden, ob eine Vervielfältigung vorliegt, wenn das Werk in einem temporären Speicher geladen wird. Ich kenne jetzt die einzelnen Argumente nichtmehr, hätte da aber arge Bedenken das so weit auszuweiten. Schließlich liegt ja gerade keine dauerhafte Vervielfältigung vor die man so auch nicht nutzen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 10:11
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AW: Film-Strams legal?

Hi,

dem muss ich widersprechen.

Ich kann sehr wohl aus meinem Cache die gestreamten Dateien sichern. Bei einigen Streams ist es sogar möglich den Film direkt nach dem Stream zu speichern.

Unabhängig davon sollte jedem Menschen klar sein, dass ein Film, der gestern im Kino anlief, nicht heute kostenlos im www als Stream ansehbar ist und das dieser nicht auf legalem Wege dort hingelangt ist.

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Alt 22.07.2010, 12:03
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AW: Film-Strams legal?

Dann kann man sich aber auch streiten, ob die Vervielfältigungshandlung- und damit die rechtl. relevante Handlung- im Sichern der Dateien aus dem Speicher liegt oder im Anschauen des Streams. Hier war ja nur nach letzterem gefragt

Bei der anderen Sache hast du natürlich Recht. Wobei manche Werbeanzeigen mancher Filehoster bei einem im Netz nicht so aktiven Menschen schon Zweifel wecken können. "Die neusten Filme für nur 8,-€ im Monat..." Oder so sind doch oft solche Werbeversprechen. Da kann man auch von so einer Art Maxdome (oder wie das heißt) ausgehen und nicht von einem Filehoster, von dem man sich verbotenerweise urheberrechtlich geschütztes Zeug läd.
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Alt 22.07.2010, 15:25
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AW: Film-Strams legal?

Hi !

Also meiner Meinung nach stellt sich die Frage nach:

Ist es nur illegal einen Piratensender zu betreiben, oder macht man sich auch beim hören/sehen strafbar ?

Auch beim Streamen werden Daten übertragen, gespeichert und verarbeitet, und soweit ich weiß ist dies bei geschützem Material weder im Ganzen noch in Teilen erlaubt.

gruß st
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Alt 23.07.2010, 10:40
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AW: Film-Strams legal?

Zitat:
Zitat von slossin Beitrag anzeigen
... macht man sich [ durch das Empfangen und Anhören ] eines über einen ohne behördliche Erlaubnis betriebenen Rundfunk-/Satelliten/Kabel-Sender ausgestrahlten Radio- oder Fernsehprogramms strafbar ?
Eine Strafbarkeit dürfte ausgeschlossen sein. Die Sendungen dürften (zum Privatgebrauch) auch aufgezeichnet werden, ohne daß Rechteinhaber dagegen zivilrechtliche Ansprüche geltend machen könnten, sofern nicht offensichtlich wäre, daß die aufgezeichneten Inhalte rechtswidrig hergestellt bzw. rechtswidrig zugänglich gemacht werden.

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Alt 23.07.2010, 14:28
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AW: Film-Strams legal?

@once: Interessantes 'Zitat' :-)

Dann frag ich mich, wieviel Offensichtlichkeit benötigt wird. (btw: Hieß es nicht irgendwo: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?)

Und ich würde pauschal behaupten, dass diese Offensichtlichkeit bei 99% der verwerflichen Internetangebote als gegeben gesehen werden kann.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 21:13
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AW: Film-Strams legal?

OK, jetzt habe ich eine Seite gefunden, wo in den AGB geschrieben steht: "Ihre Videos müssen unsere Geschäftsbedingungen erfüllen und frei von Rechten Dritter sein."
So sollte man ja als Nutzer auch davon ausgehen können, dass die Videos dort auch wirklich "frei von Rechten Dritter" sind. Kann ich, wenn ich mir dort ein Video ansehe, welches aber gegen die AGB verstößt, eine Anzeige oder Sonstiges bekommen?
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