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Filesharing; wie kommen die an eine IP

Dies ist eine Diskussion zu Filesharing; wie kommen die an eine IP innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 20.11.2010, 23:49
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Filesharing; wie kommen die an eine IP

Hallo werte Gemeinde!

Ich habe irgendwie keinen Zugang zu der Lösung meines Problems, das wäre:

Angenommen jemand lädt sich irgendeine Datei von einem Hoster, beispiel Rapidsh..., egal ob einen Teil einer ganzen Datei oder direkt das Ganze:

Wie kann er überhaupt verfolgt werden (gemeint ist die Behörde, nicht das elektr. Verfahren)?

Gehe ich richtig davon aus, dass die Firmen sich solche Hoster suchen, sie durchforsten und den Anbieter auffordern die Dateien, deren Anbieter und Downloader preiszugeben?

Ist die IP allein ausreichend um eine Person einer Straftat zu überführen?

Über eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar.


RH
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Alt 21.11.2010, 11:10
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AW: Filesharing; wie kommen die an eine IP

wenn es um filesharing geht, war es früher so, dass die rechteinhaber mit strafanzeigen veruschten an die daten zu kommen.

heute machen sie dass über 101 UrhG. wenn die inhaber, die, oder sagen wir besser eine ip haben, meist wird gesagt, sie hätten die über ein drittfirma erhalten, wird darüber eine auskunftsanspruch geltend gemacht. dann wird per beschluss der provider verpflichtet, die anschlussdaten herauszugeben und man steht beim vermeindlichen straftäter vor der tür.

damit hat man, wenn denn die ip stimmt, was häufig nicht der fall ist, aber nur einen hausanschluss, über den möglicherweise eine urheberrechtsverletzung stattfand. damit ist man noch nicht beim verantortlichen selbst. den müßte man aber sowohl zivilrechtlich, wie auch strafrchtlich handhabbar werden..........
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