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Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Dies ist eine Diskussion zu Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 10:54
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Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Hallo,

angenommen man hat verschlüsselte Festplatten.
Muss das Passwort an die Behörden rausgegeben werden?
__________________
Mein Post hat geholfen, war hilfreich? Gib mir doch ein Plus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 15:53
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Wird man einer Straftat beschuldigt? Dann hat man das Recht auf Verweigerung der Aussage, was das Preisgeben von Passwörtern einschließt.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 16:07
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Nein, die Behörden gucken in einem solchen Fall in die Röhre.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 15:31
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

was passiert wenn die Behörden die Verschlüsselung knacken, dann steht man doch mieser da als wenn man das passwort raus gegeben hätte oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 15:37
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Nein, das Schweigen darf nicht negativ für den Beschuldigten ausgelegt werden. Entgegenkommen allerdings kann positiv gewertet werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 16:16
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

das ist nun relativ. Man könnte sich also einen positiven Aspekt entgehen lassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 16:28
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Natürlich. Ein Beschuldigter, der freiwillig alles aufdeckt, gesteht und gut mitarbeitet kann ein wesentlich niedrigeres Strafmaß kriegen als einer, dem man alles mühsam nachweisen muss.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 16:32
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

es gibt die Möglichkeit virtuelle Partitionen mit 2 Schlüsseln zu verschlüsseln. Zu jedem gibts dann unterschiedliche Daten. Das fällt nicht auf! so kann man das Passwort rausrücken und trotzdem nichts verraten!
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 16:45
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

Du glaubst gar nicht, was die Ermittlungsbehörden mittlerweile wissen. Die prüfen die Speicherplatzbelegung auch betriebssystemunabhängig. Und dann wissen sie, dass da noch was drauf ist, von dem man nichts erzählt hat...
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 16:49
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AW: Festplattenverschlüsselung - Herrausgabe des Passwortes ?

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