Dies ist eine Diskussion zu Festplatte beim Leihgerät und der Datenschutz innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Festplatte beim Leihgerät und der Datenschutz Das Notebook geht kaputt und K gibt es dem V zur Reparatur auf. K fragt nach einem Leihgerät und prompt heißt es, K hätte Glück, es sei eins da. Also bekommt K ein Ersatz-Notebook für die Dauer der Reparatur. Kurz vor dem Unterschreiben des Leihvertrags fragt K den Service-Mitarbeiter S ob denn anschließend auch alle Daten vom Notebook fachgerecht gelöscht werden. S bejaht und sichert dem K zu, dass sämtliche Daten bei Rückgabe gelöscht werden. K benutzt das Notebook über eine ganze Woche. Er ruft eMails ab, lädt private Bilder auf das Notebook, schreibt Briefe und verfasst auch die geschäftliche Korrespondenz mit seinen Kunden auf dem besagten Notebook. Am letzten Tag stolpert K zufällig über einen Artikel im Internet, der das Thema "Festplatten sicher löschen" behandelt. Darin erwähnt ist auch ein Programm, mit dem man gelöscht Dateien wiederherstellen können soll. K probiert dies auf dem geliehenen Notebook, um zu überprüfen ob S ihm auch wirklich die Wahrheit gesagt hat. Doch das Programm schlägt an und K kann tatsächlich 80GB an Daten der Vorbesitzer wiederherstellen. Schriftverkehr eines Geschäftsinhabers, Privatbilder einer Dame, Lebensläufe und Bewerbungsschreiben, ... Wie ist die Rechtslage? Musste V die Daten nach DIN 33858 löschen oder reicht hier ein "Recovery" aus? Kann K von V unentgeltlich und nachträglich fordern, die Daten auf der Festplatte zu löschen? |
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| AW: Festplatte beim Leihgerät und der Datenschutz Zitat:
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| AW: Festplatte beim Leihgerät und der Datenschutz Zitat:
Dass der Zoll Festplatten verkauft haben soll, ist für die Falllösung m.E. nicht relevant. Auch dass der Nutzer selbst Daten löschen soll, ist in dieser Fallkonstellation nicht möglich, da sich der Leihvertrag lediglich auf sachgemäßen Gebrauch der Sache ausstreckt. Sollte beim Löschvorgang etwas schief gehen, so muss K dafür haften, ggf. wäre er gegenüber V ja schadensersatzpflichtig. |
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| AW: Festplatte beim Leihgerät und der Datenschutz Zitat:
Ich wüsste auch nicht, woher ich eine Pflicht des Verleiher bezüglich des Löschens irgendwelcher Daten herleiten sollte. In der Praxis würde sich das auch schwierig gestalten. Man stelle sich einmal ein Internet-Cafe vor, wo der Betreiber nach jeder Sitzung erst einmal die Daten wipen müsste. Denkbar wäre zwar ein nach jedem Hochbooten "frisches" OS, aber trotzdem wären die Daten im Zweifel womöglich wiederherstellbar. Der Wandel in den Köpfen erscheint mir dagegen unvermeidlich. Zuweilen muss man eben selbst dafür Sorge tragen, dass wichtige Daten nicht in fremde Hände gelangen können. |
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