Dies ist eine Diskussion zu Facebook als Beweis innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Facebook als Beweis mal angenommen ein Webdesigner erstellt eine neue Webseite für einen Kunden. Die Texte werden von der alten Webseite des Kunden übernommen. Der Kunde bekommt kurze Zeit später eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung. Jetzt behauptet der Kunde das der Webdesigner schuld sei, da er die Webseite angeblich ohne die Erlaubnis des Kunden online gestellt hat. Die Texte waren aber schon auf der alten Webseite vorhanden. Der Webdesigner soll nun die Strafe von 2000 € zahlen. Die hauptsächliche Kommunikation fand über Facebook statt. Aus dem Facebook Protokoll geht ganz klar hervor das der Kunde seinem Anwalt nicht die Warheit erzählt hat und somit der Webdesigner keine Schuld hat. FRAGE: Kann das Chatprotokoll vor Gericht als Beweis bestehen? |
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| AW: Facebook als Beweis Ein Beweis wie ein Fingerabdruck oder ein Gen-Test? Meines Wissens hat der Nutzer lediglich ein Chat-Protokoll in Form eines Text-Dokuments, ___.txt, so kenne ich es von ICQ. Das kann man dem Gericht zeigen und eine plausible, glaubhafte Geschichte erzählen - das Gericht würdigt den TXT dann als Indiz, ob die Dialoge glaubhaft wirken oder erfunden. Ein Beweis, hiebfest oder gar stichfest, wäre das aber kaum, weil ja jedes Kind eine TXT-Datei ändern kann. Wenn man aber Protokolle des Chat-Betreibers erhalten könnte - da könnte der Beklagte ja nix dran rummanipulieren -, hätten man eher sowas wie einen Beweis. Da aber selbst ein solides plausibles niedergeschriebenes Gedächtnisprotokoll vor Gericht mehr wiegt als ein inkohärentes Gestammel, sollte auch eine txt-Datei hilfreich sein - zumal die Gegenseite ja offenkundig gar nichts in der Hand hat außer Gestammel :-). Übrigens: Beweise benötigt immer der Forderer! Oder der Ankläger, falls es außer einem Zivilverfahren noch zu einem Strafverfahren kommen sollte. (Und wie heißt die Quelle für alte Websites? Google-History? Google-Archiv?) Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Facebook als Beweis Der Webdesigner sollte ggfs einen screenshot von dem Protokoll (bei FB selber)machen. Lässt sich nicht so leicht dran rumspielen und hat deshalb evtl. mehr "Beweiskraft" |
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| AW: Facebook als Beweis Das entscheidet das Gericht, das in seiner Beweiswürdigung weistesgehend frei ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Facebook als Beweis Screenshots lassen sich mühelos beliebig fälschen... Dazu braucht man nur ein simples Grafikprogramm und einen Bodensatz an Know-how, wie dieses zu verwenden ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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