Dies ist eine Diskussion zu EWem gehört eine Homepage innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| EWem gehört eine Homepage habe mal eine Frage. Wenn sich jemand eine Homepage durch eine Firma erstellen lässt und dann anschließend einen Supportvertrag abschließt. Wem gehört die Homepage dann am Ende des Vertrages wirklich? Der Auftraggeber der Homepage kündigt nach 2 Jahren den Vertrag und sagt, dass er das bisschen was dort im Jahr an Änderungen anfallen selber machen will. Jetzt sagt die Firma, die die Homepage erstellt hat, das er den gerne kündigen kann, aber das Design der Homepage nicht mehr benutzen darf, da das Design ja von der Firma erstellt worden wäre bzw. ein Template der Firma ist, welches auch bei anderen Kunden Anwendung findet und daher nicht das Eigentum des Auftraggebers wäre und er somit danach kein Recht mehr drauf hat. Ist das so rechtens? Vielen Dank Bluesmoke |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Darf ich einen Mietwagen nach zwei Jahren unentgeltlich behalten, weil ich nun weiß, wie ich die Zündkerzen wechseln kann und den Service des Vermieters nicht mehr benötige? Nein. Hat man aber nur den Service gemietet, nicht aber den Wagen, dann kann man den Servicevertrag natürlich kündigen und den Wagen behalten. Mit Webdesigns sollte es nicht viel anders aussehen. Ob hier aber ein Knebelvertrag vorliegt, kann man von einem Anwalt prüfen lassen. Wikipedia meint dazu: Zitat:
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| AW: EWem gehört eine Homepage Hallo Gerd, danke für die Antwort. Die Homepage wurde ja nicht in dem Sinne gemietet. Man hat in Auftrag gegeben eine Homepage zu erstellen und anschließend einen Supportvertrag dafür abgeschlossen. Ich würde das eher so sehen, das man sich vim Autohändler einen Wagen hat konfigurieren lassen und dann mit seiner Werkstatt einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Gruß Bluesmoke |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Was wurde denn zur Erstellung der Homepage vertraglich vereinbart?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Es wurde vereinbart, dass eine Homepage erstellt wird und der Kunde aus einer Palette von Templates sich eins aussuchen kann und dieses dann Feinabstimmen kann. |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Zitat: Meines Erachtens wird eine Vereinbarung über zeitliche Beschränkung des eingeräumten Rechts zur Nutzung des Homepage-Werks nicht aus der Tatsache hergeleitet werden können, daß zusätzlich ein "Support"-Vertrag geschlossen wurde. 11 |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Zitat: Hier wird nichts gemietet, geknebelt oder sittenverwidrigt. Eine Anmietung wäre bei einer Software denkbar. Wenn jedoch der Auftrag lautet, eine Webseite individuell zu erstellen, dann ist die Leistung mit der Abgabe dieses Werks erfüllt. Ein etwaiger Supportvertrag für die Wartung der Webseite gilt dann davon unabhängig. Selbst wenn also der Auftraggeber den Supportvertrag z.B. nicht wie vereinbart bezahlen würde, hätte der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Webseiteninhalte. |
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| AW: EWem gehört eine Homepage aber wie sieht es mit dem Urheberrecht an zb dafür erstellten Grafiken, bzw der Webseite als Werk "als Ganzes". Wenn hier kein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wurde könnte der Ersteller deren Einsatz doch unterbinden, oder? |
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| AW: EWem gehört eine Homepage Das reduziert sich doch nicht auf die Grafiken. Kreative Schöpfungen sind weitaus umfangreicher. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich, wenn es nicht expizit beschrieben ist, aus den Umständen. Hier kann jedenfalls nichts anderes gemeint sein als ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Alles andere müsste vertraglich festgelegt werden. |
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