Dies ist eine Diskussion zu Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? es verwundert mich doch, dass bisher noch niemand dieses Thema veröffentlicht hat, hier der Fall. Ein namhafter Computerhersteller bietet software upgrades, welche zum Betriebssystem gehören teilweise NUR noch über seinen Applikationshop an. D.h. ein manuelles Herunterladen über die Supportseite des Computerherstellers ist nicht mehr möglich, da die Software nach einer Version aus dem Applikationshop verlangt. Nun, dieser software patch ist zwar kostenlos, trotzdem muss man sich ich über eine ID im Applikationshop anmelden. Hier verlangt der Computerhersteller jedoch die Hinterlegung der Kreditkarteninformation - prophylaktisch sozusagen, obwohl man nichts kaufen will. Man kann also die Software nicht herunterladen, ohne seine Kreditkarteninformation hinterlegen zu müssen! Dem Ganzen die Krone aufgesetzt, hat die Support Abteilung des Computerhersteller mit folgender Lösung: man solle sich doch eine Geschenkkarte KAUFEN und diese kann man dann im Applikationsshop verwenden. Wohlgemerkt für einen kostenlosen software update!! (Ist natürlich ein update und nicht upgrade, wie ich zuvor fälschlicherweise geschrieben hatte, sorry) Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es für diese Zwangsbindung eine rechtliche Grundlage gibt. Geändert von hopi (19.11.2011 um 09:23 Uhr). Grund: Verwendung eines falschen Wortes. Soll UPDATE heißen und nicht UPGRADE |
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| AW: Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? Wer nicht damit einverstanden ist, der muss das Softwareupgrade ja nicht herunterladen. |
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| AW: Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? ...oder anders gefragt: hat sich der Hersteller zu einem Softwareupgrade verpflichtet? Was steht in dieser Verpflichtung? Eines fällt mir aber noch ein: ist die Software ohne Upgrade mangelhaft?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? Das upgrade behebt ein Software Problem. D.h. unter gewissen Voraussetzungen ist der gekaufte Laptop mit dem Einsatz der Software in einem bestimmten Bereich nicht funktionstüchtig. Der Rechner ist gerade einmal 1 Woche alt und bereits bei der Lieferung verlangte das System den Software patch. Leider ist es mit dem neuen Betriebssystem des Computerherstellers nicht mehr möglich, den Applikationsshop aus dem System zu entfernen, da es Bestandteil des Betriebssystems ist. Ich finde es sehr erstaunlich, wie leichtfertig viele Leite heutzutage mit ihren Kreditkarteninformationen umgehen. |
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| AW: Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? Zitat:
Bei Luxus-Updates ist kein Mangel ersichtlich. Bessere Reifen oder Felgen gibt es ja auch für mangelfreie Neuwagen .Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd PS. Falls die Software gar nicht zum vertraglich zugesagten Lieferumfang gehört, hat man meist gar keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
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| AW: Erzwungene Kreditkarteninformation für kostenloses Software upgrade rechtens? Zitat:
Einzelfallentscheidung! Und mir fällt noch etwas ein: der Käufer sollte prüfen, ob regelmäßige Updates als Wareneigenschaft angekündigt und vereinbart sind und die Umstände, unter denen sie geschehen. Und noch etwas: zwischen "update" (=auf den neuesten Stand bringen) und "upgrade" (=höherer Standard) besteht ein ziemlich großer Unterschied.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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