Dies ist eine Diskussion zu Erfahrungswerte Auswertungsdauer Computer . innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Erfahrungswerte Auswertungsdauer Computer . Ich hatte schon in einem anderen Unterforum geschrieben, aber ich denke die Fragestellung war dort falsch. Deshalb hier noch mal im richtigen Bereich. Angenommen bei einer Person wurde der Computer beschlagnahmt und die Festplatte soll ausgewertet werden. Haben die Anwesende Erfahrungswerte, wie lange die Auswertung von beschlagnahmten Computerfestplatten im Schnitt wirklich dauert wenn es nicht grade um Kapitalverbrechen geht ? Konkret interessant wäre hier der Raum Brandenburg / Berlin. Was Berlin betrifft so kann man im Netz Beschwerden und Berichte finden, laut denen es teilweise mehrere Jahre dauert bis sich überhaupt jemand den Rechner anschaut. Wie sieht das in Bra. aus ? Und sind das bloß Extremfälle ? Danke schon einmal. Geändert von Alexander Platz (21.09.2011 um 10:08 Uhr). |
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| AW: Erfahrungswerte Auswertungsdauer Computer . Ca 24 Monate. Wurde Akteneinsicht gewährt? Soll vorkommen das man die Geräte wieder bekommt und Akteneinsicht nicht gewährt wird. |
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| AW: Erfahrungswerte Auswertungsdauer Computer . Danke schon mal für die Antwort. Mir stellen sich da aber doch ein paar Fragen..sind solche langen Auswertungsdauern eigentlich überhaupt noch zumutbar ? Besonders wenn in dem theoretischen Fall nicht nur Festplatten, sondern auch Harddiskreceiver, Smartphones und hochwertige Kameras beschlagnahmt worden wären, bei deren Auswertung sich ganz schnell herrausstellen würde das hier keinerlei fallrelevante Daten zu finden sind ? Es kann doch nicht rechtens sein einfach Hardware im Werte von zig tausende Euro einzukassieren und sich dann endlos tot zu stellen. Ps: In diesem theoretischen Fall wäre bereits vor etwas 5 Monaten Akteneinsicht beantragt worden, diese aber bisher nicht gewährt worden. |
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| AW: Erfahrungswerte Auswertungsdauer Computer . Wenn die Ermittlungsbehörden feststellen, dass während eines relevanten Zeitraums Ordner oder Dateien der Festplatte gelöscht wurden oder Partitionen gelöscht bzw. neu formatiert wurden, werden die Untersuchungen dies zutage fördern. Nur sind dann die technischen Möglichkeiten der Behörden für weitere Untersuchungen und die Wiederherstellung der gelöschten Daten äußerst beschränkt. Aus diesem Grund kann, je nach Wichtigkeit des Falles dann veranlasst werden, dass die Festplatte zwecks weiterer Untersuchungen an eine spezielle Firma, wie z.B.Ontrack gesandt wird. Da können mit speziellen Verfahren Daten wiederhergestellt werden, selbst wenn diese zuvor mit speziellen Tools gelöscht bzw. überschrieben wurden oder Partitionen formatiert oder/und neu partitioniert wurden. Für mich gilt eine Festplatte erst dann für 100%ig gelöscht bzw. nicht lesbar, wenn die Scheiben mechanisch zerstört wurden. Was ich aber eigentlich sagen will: Wenn die Festplatte auf Veranlassung der ermittelnden Behörden zur Auswertung und Datensicherung weitergegen wurde, ist mit einer Rückgabe dieser so schnell nicht zu rechnen. Vielleicht läßt sich die Ermittlungsbehörde ja darauf ein, dass der Eigentümer des PC´s ein Backup seiner für seine weitere Tätigkeit wichtigen Daten erhält. |
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