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Editor zum Ändern eines Spiels

Dies ist eine Diskussion zu Editor zum Ändern eines Spiels innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 23:04
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Editor zum Ändern eines Spiels

Hallo,

mich würde interessieren wie die Rechtslage bei folgendem Fall aussähe:

Angenommen, jemand programmiert ein Programm, mit dem man bestimmte Daten eines bestimmten Computerspiels ändern kann, z.B. Grafiken und Texte, die im Spiel angezeigt werden. Einige, nicht alle, dieser Daten können auch mit dem zum Spiel gehörenden Editor geändert werden. Um die Daten im Spiel verwenden zu können, ändert das Programm bestimmte Spieldateien, in denen diese gespeichert sind, teilweise binär kodiert, teilweise als Text. Die Kodierung musste der Programmierer durch eine Art Reverse Engineering "knacken". Das Programm kann man also als sowas ähnliches wie einen "Mod-Editor" bezeichnen.

Mal weiter angenommen, das Spiel ist relativ alt, ca. Mitte der 90er Jahre, aber nicht als Freeware freigegeben. Die Softwarefirma, die das Spiel herausgebracht hat, gibt es nicht mehr wegen Insolvenz. Die Rechte an ihren Titeln standen nach der Insolvenz zum Verkauf, der Käufer ist aber unbekannt.

Wie ist nun die Rechtslage, wenn der Programmierer dieses Programm in einer Fan-Community zum Download zur Verfügung stellt? Und die Folgen für den Programmierer, wenn ein eventueller Rechteinhaber etwas dagegen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 22:57
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Hallo!

Die Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten, weil es verschiedene Arten des "Moddens" gibt. Wenn die lizenzrechtliche Seite also nicht zu klären ist, dann sollte man lieber die Finger davon lassen, da jeder Eingriff in den Sourcecode eine Urheberrechtsverletzung darstellt/darstellen kann. Ein "normales" Addon zu erstellen ist hingegen legal.

No-CD/No-DVD Cracks sind auch "Modding"-Programme. Da stellt sich die Frage doch auch nicht ob es legal oder illegal ist (... falls jetzt irregeleitete U16 mitlesen: es IST illegal diese zur Anwendung zu bringen!)
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 11:28
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Danke für die Antwort, Pete76! Was heißt denn "normales" Addon?
Würde folgendes die Sache vereinfachen bzw. ändern?
  1. Mit dem Programm kann keine Änderung "am Spiel selbst", also am Spielverlauf vorgenommen werden. Es wird nur verändert was der Spieler sieht, also eben Grafiken und Texte. (Ich denke nicht dass das einen Unterschied macht da darauf ja auch Rechte bestehen.) Und wie gesagt kann das meiste auch mit dem Editor des Spiels gemacht werden, das Programm geht nur noch ein Stück weiter (man kann damit mehr ändern als mit dem Editor).
  2. In der besagten Fan-Community gibt es das Spiel selbst seit über zwei Jahren als freien Download. Dabei steht ein Hinweis, dass der Rechteinhaber nach gründlicher Recherche nicht ermittelt werden konnte und sich melden soll, damit das Spiel vom Server genommen werden kann. Bis jetzt scheint sich noch niemand gemeldet zu haben.

Angenommen, der Programmierer stellt sein Programm, analog zum Spiel, "auf Verdacht" in der Community zur Verfügung und es taucht ein Rechteinhaber auf. Wäre es dann damit getan, das Programm vom Server zu nehmen oder könnte auch beispielsweise eine Klage folgen?

Und gibt es eine Möglichkeit, den Rechteinhaber zu ermitteln? So etwas wie eine zentrale Stelle, wie das Patentamt, die Auskunft geben können?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 12:25
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Hallo!

Tja - ein normales Add-on - was ist schon normal, nech. Ein normales Addon ist ein Zusatzprogramm, welches ich zum Hauptprogramm installiere. Zum Beispiel ein zusätzliches Flugzeug im Flugsimulator oder neue Levels in einem Rollenspiel. Ich gestehe, dass ich kein ITler bin und es da vllt einen fachlicheren Ausdruck gibt, der besser passt.

Die Art, wie die Community mit dem Spiel umgeht, finde ich persönlich zwar angemessen, jedoch ist die rechtliche Seite dadurch nicht unbedingt gedeckelt. Gleiches gilt dann auch für die Veränderung des Editors. Der Hersteller hat einen Editor zur Verfügung gestellt und das kann man dahingehend auslegen, dass er einen Editor wollte, dieser aber nur den vorliegednen Rahmen ausfüllen soll. Man kann natürlich theoretisch mit dem Editor so verfahren, wie mit dem Spiel und ihn auf blauen Dunst ins Netz stellen.

Ob und in welchem Umfange bei der Wahrnehmung der Rechte des Inhabers Kosten in Form von Abmahnungen usw. entstehen können, vermag ich so nicht zu sagen. Die Verbreitung der Software im großen Umfange könnte durchaus Ansprüche erwachsen lassen.

Auskunft könnte man unter Umständen beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten (DPMA - im Internet ist die kostenlose Recherche möglich). Aber da es sich um einen Spieltitel und daher nicht unbedingt um einen Markennamen handelt, könnte es sein, dass die Recherche nichts ergibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 08:59
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Zitat:
Zitat von Trelawney
Angenommen, jemand programmiert ein Programm, mit dem man bestimmte Daten eines bestimmten Computerspiels ändern kann ... Die Kodierung musste der Programmierer durch eine Art Reverse Engineering "knacken".
Unter den Voraussetzungen des § 69e UrhG darf ein Programmcode "entschlüsselt" werden, wenn dies für die Herstellung eines Programms nötig ist, das mit dem analysierten Programm harmonieren soll:

§ 69e UrhG
Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
(2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,
2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,
3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.

.........

Der zur Verwendung eines Computerprogramms ( z.B. eines Computerspiels ) Befugte darf das Spiel (nur) unter den Voraussetzungen des § 69c UrhG zustimmungsfrei umarbeiten.

----> Wenn ein Computerspieler sein Programm zustimmungsfrei umarbeiten darf, dann kann er dies auch mittels eines "Hilfsprogramms" bewerkstelligen; zur Erstellung solcher Umarbeitungsprogramme darf das Programm im Rahmen des Notwendigen erlaubnisfrei decodiert werden, und das Hilfsprogramm darf dann erlaubnisfrei vermarktet werden.

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  #6 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 10:10
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

@once
Wow, super Beitrag! Gäbe einen Blauen von mir, wenn es nicht hieße, dass ich dir erst neulich einen gegeben hätte und deshalb erst Blaue an andere verteilen müsste.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #7 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 10:50
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

@once
Sehr schön Wie immer!

Ich sehe hier nur noch die Hürde der Interoperabilität im Hinblick auf den direkten Eingriff in die Software. Denn nach Deinem Beitrag ist dies dann im vorliegenden Fall nicht gestattet, da der "Modder" weder Lizenznehmer noch anderweitig berechtigt. Zudem wird der Code des Spiels im Spiel selbst geändert und nicht um eine Kompatibilität nach Außen - also Interoperabilität - zu erreichen. Und erstreckt sich das dann nicht zwangsläufig auf das Programm, das diesen Vorgang ermöglicht. Wir hätten sonst das Problem, dass das Herstellen von Cracks legal wäre - was aber ja nicht passen kann. Hast Du zufällig einen Kommentar zur Hand der "Interoperabilität" definiert (habe keinen hier).

VG,

Peter
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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 16:25
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Vielen Dank, once, dein Beitrag trifft das Problem ziemlich gut. Ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich (als Jura-Laie) alles richtig verstanden habe. Womit ich noch Probleme habe (zielt glaube ich in die gleiche Richtung wie Pete76):
Ist mit Interoperabilität auch das Ändern des Original-Spiels gemeint? Jeder Besitzer des Spiels ist doch Lizenznehmer, oder? Das würde ja bedeuten dass jeder Mods von jedem Spiel erstellen darf, das er rechtmäßig erworben hat. Kann das sein? Vielleicht ja nur zum privaten Gebrauch ohne Verbreitung des Mods? In dem Fall wäre das im Ausgangspost beschriebene Programm wohl unbedenklich, da man es für etwas benutzt, was erlaubt ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 18:12
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Zitat:
Zitat von Pete76
Zudem wird der Code des Spiels im Spiel selbst geändert und nicht um eine Kompatibilität nach Außen - also Interoperabilität - zu erreichen.
Vermutlich ginge es tatsächlich über den Begriff der Interoperabilität zwischen Computerprogrammen hinaus, wenn darunter auch die Änderung des ProgrammCodes des einen durch das andere Programm fallen würde.

Zitat:
Angenommen, jemand programmiert ein Programm, mit dem man bestimmte Daten eines bestimmten Computerspiels ändern kann, z.B. Grafiken und Texte, die im Spiel angezeigt werden.
Möglicherweise handelt es sich bei den fraglichen DATEN tatsächlich nicht um Computerprogramme im Sinne von § 69a UrhG, sondern eben nur um zur Verarbeitung durch das Programm bestimmte Inhalte.

Diese Inhalte ( Bilder, Texte ) könnten dann ihrerseits urheberrechtlich geschützt sein; allerdings nicht als "Computerprogramm".

Das würde bedeuten: Veränderung der Daten wären zustimmungsfrei zulässig. Jeder Spielebesitzer dürfte also die Bild- und Textdaten ändern, die zur Verarbeitung durch das Computerprogramm vorgesehen sind: in einer Grafikdatei dürfte er somit alle "grünen" Farben durch "rot" ersetzen.

Dagegen würde es eine zustimmungsbedürftige Software-Änderung darstellen, wenn das Computerprogramm so geändert würde, daß DIESSELBEN Ausgangsdaten ( z.B. Bilddateien mit "roten" Farbinformationen) nach der Änderung in anderer Weise verarbeitet würden ( etwa indem sie als "blau" wiedergegeben würden. )

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  #10 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 13:06
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AW: Editor zum Ändern eines Spiels

Zitat:
Zitat von once
Möglicherweise handelt es sich bei den fraglichen DATEN tatsächlich nicht um Computerprogramme im Sinne von § 69a UrhG, sondern eben nur um zur Verarbeitung durch das Programm bestimmte Inhalte.
Davon gehe ich aus. Wie das Spiel intern arbeitet wissen natürlich nur die Entwickler. Die Dateien, die durch das fragliche Programm geändert werden, machen aber den Eindruck einer reinen Datenbasis, die vom Spiel eingelesen und verarbeitet wird.

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, würden sehr wahrscheinlich für den Programmierer keine negativen Auswirkungen entstehen, wenn er sein Programm der Community zur Verfügung stellt, obwohl die Codierung von bestimmten Dateien eigentlich unbekannt ist und zunächst "geknackt" werden musste (das gilt übrigens auch für die Grafik-Dateien, sind also keine jpg, png etc.).
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