Dies ist eine Diskussion zu Editor zum Ändern eines Spiels innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Editor zum Ändern eines Spiels mich würde interessieren wie die Rechtslage bei folgendem Fall aussähe: Angenommen, jemand programmiert ein Programm, mit dem man bestimmte Daten eines bestimmten Computerspiels ändern kann, z.B. Grafiken und Texte, die im Spiel angezeigt werden. Einige, nicht alle, dieser Daten können auch mit dem zum Spiel gehörenden Editor geändert werden. Um die Daten im Spiel verwenden zu können, ändert das Programm bestimmte Spieldateien, in denen diese gespeichert sind, teilweise binär kodiert, teilweise als Text. Die Kodierung musste der Programmierer durch eine Art Reverse Engineering "knacken". Das Programm kann man also als sowas ähnliches wie einen "Mod-Editor" bezeichnen. Mal weiter angenommen, das Spiel ist relativ alt, ca. Mitte der 90er Jahre, aber nicht als Freeware freigegeben. Die Softwarefirma, die das Spiel herausgebracht hat, gibt es nicht mehr wegen Insolvenz. Die Rechte an ihren Titeln standen nach der Insolvenz zum Verkauf, der Käufer ist aber unbekannt. Wie ist nun die Rechtslage, wenn der Programmierer dieses Programm in einer Fan-Community zum Download zur Verfügung stellt? Und die Folgen für den Programmierer, wenn ein eventueller Rechteinhaber etwas dagegen hat? |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Hallo! Die Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten, weil es verschiedene Arten des "Moddens" gibt. Wenn die lizenzrechtliche Seite also nicht zu klären ist, dann sollte man lieber die Finger davon lassen, da jeder Eingriff in den Sourcecode eine Urheberrechtsverletzung darstellt/darstellen kann. Ein "normales" Addon zu erstellen ist hingegen legal. No-CD/No-DVD Cracks sind auch "Modding"-Programme. Da stellt sich die Frage doch auch nicht ob es legal oder illegal ist (... falls jetzt irregeleitete U16 mitlesen: es IST illegal diese zur Anwendung zu bringen!)
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Danke für die Antwort, Pete76! Was heißt denn "normales" Addon? Würde folgendes die Sache vereinfachen bzw. ändern?
Angenommen, der Programmierer stellt sein Programm, analog zum Spiel, "auf Verdacht" in der Community zur Verfügung und es taucht ein Rechteinhaber auf. Wäre es dann damit getan, das Programm vom Server zu nehmen oder könnte auch beispielsweise eine Klage folgen? Und gibt es eine Möglichkeit, den Rechteinhaber zu ermitteln? So etwas wie eine zentrale Stelle, wie das Patentamt, die Auskunft geben können? |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Hallo! Tja - ein normales Add-on - was ist schon normal, nech. Ein normales Addon ist ein Zusatzprogramm, welches ich zum Hauptprogramm installiere. Zum Beispiel ein zusätzliches Flugzeug im Flugsimulator oder neue Levels in einem Rollenspiel. Ich gestehe, dass ich kein ITler bin und es da vllt einen fachlicheren Ausdruck gibt, der besser passt. Die Art, wie die Community mit dem Spiel umgeht, finde ich persönlich zwar angemessen, jedoch ist die rechtliche Seite dadurch nicht unbedingt gedeckelt. Gleiches gilt dann auch für die Veränderung des Editors. Der Hersteller hat einen Editor zur Verfügung gestellt und das kann man dahingehend auslegen, dass er einen Editor wollte, dieser aber nur den vorliegednen Rahmen ausfüllen soll. Man kann natürlich theoretisch mit dem Editor so verfahren, wie mit dem Spiel und ihn auf blauen Dunst ins Netz stellen. Ob und in welchem Umfange bei der Wahrnehmung der Rechte des Inhabers Kosten in Form von Abmahnungen usw. entstehen können, vermag ich so nicht zu sagen. Die Verbreitung der Software im großen Umfange könnte durchaus Ansprüche erwachsen lassen. Auskunft könnte man unter Umständen beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten (DPMA - im Internet ist die kostenlose Recherche möglich). Aber da es sich um einen Spieltitel und daher nicht unbedingt um einen Markennamen handelt, könnte es sein, dass die Recherche nichts ergibt.
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Zitat:
§ 69e UrhG Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen; 2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht; 3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind. (2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht 1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden, 2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist, 3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden. (3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt. ......... Der zur Verwendung eines Computerprogramms ( z.B. eines Computerspiels ) Befugte darf das Spiel (nur) unter den Voraussetzungen des § 69c UrhG zustimmungsfrei umarbeiten. ----> Wenn ein Computerspieler sein Programm zustimmungsfrei umarbeiten darf, dann kann er dies auch mittels eines "Hilfsprogramms" bewerkstelligen; zur Erstellung solcher Umarbeitungsprogramme darf das Programm im Rahmen des Notwendigen erlaubnisfrei decodiert werden, und das Hilfsprogramm darf dann erlaubnisfrei vermarktet werden. 11 |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels @once Wow, super Beitrag! Gäbe einen Blauen von mir, wenn es nicht hieße, dass ich dir erst neulich einen gegeben hätte und deshalb erst Blaue an andere verteilen müsste. Also dann liebe Grüße Siobhan |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels @once Sehr schön Wie immer! Ich sehe hier nur noch die Hürde der Interoperabilität im Hinblick auf den direkten Eingriff in die Software. Denn nach Deinem Beitrag ist dies dann im vorliegenden Fall nicht gestattet, da der "Modder" weder Lizenznehmer noch anderweitig berechtigt. Zudem wird der Code des Spiels im Spiel selbst geändert und nicht um eine Kompatibilität nach Außen - also Interoperabilität - zu erreichen. Und erstreckt sich das dann nicht zwangsläufig auf das Programm, das diesen Vorgang ermöglicht. Wir hätten sonst das Problem, dass das Herstellen von Cracks legal wäre - was aber ja nicht passen kann. Hast Du zufällig einen Kommentar zur Hand der "Interoperabilität" definiert (habe keinen hier). VG, Peter
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Vielen Dank, once, dein Beitrag trifft das Problem ziemlich gut. Ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich (als Jura-Laie) alles richtig verstanden habe. Womit ich noch Probleme habe (zielt glaube ich in die gleiche Richtung wie Pete76): Ist mit Interoperabilität auch das Ändern des Original-Spiels gemeint? Jeder Besitzer des Spiels ist doch Lizenznehmer, oder? Das würde ja bedeuten dass jeder Mods von jedem Spiel erstellen darf, das er rechtmäßig erworben hat. Kann das sein? Vielleicht ja nur zum privaten Gebrauch ohne Verbreitung des Mods? In dem Fall wäre das im Ausgangspost beschriebene Programm wohl unbedenklich, da man es für etwas benutzt, was erlaubt ist. |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Zitat:
Zitat:
Diese Inhalte ( Bilder, Texte ) könnten dann ihrerseits urheberrechtlich geschützt sein; allerdings nicht als "Computerprogramm". Das würde bedeuten: Veränderung der Daten wären zustimmungsfrei zulässig. Jeder Spielebesitzer dürfte also die Bild- und Textdaten ändern, die zur Verarbeitung durch das Computerprogramm vorgesehen sind: in einer Grafikdatei dürfte er somit alle "grünen" Farben durch "rot" ersetzen. Dagegen würde es eine zustimmungsbedürftige Software-Änderung darstellen, wenn das Computerprogramm so geändert würde, daß DIESSELBEN Ausgangsdaten ( z.B. Bilddateien mit "roten" Farbinformationen) nach der Änderung in anderer Weise verarbeitet würden ( etwa indem sie als "blau" wiedergegeben würden. ) 11 |
| |||
| AW: Editor zum Ändern eines Spiels Zitat:
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, würden sehr wahrscheinlich für den Programmierer keine negativen Auswirkungen entstehen, wenn er sein Programm der Community zur Verfügung stellt, obwohl die Codierung von bestimmten Dateien eigentlich unbekannt ist und zunächst "geknackt" werden musste (das gilt übrigens auch für die Grafik-Dateien, sind also keine jpg, png etc.). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Howy Jacobs appointed as Senior Editor of EMBO reports | Nachrichten: Wissenschaft | 31.03.2009 12:00 |
| Christian Koeberl, Impaktforscher der Universität Wien, wird Editor des "Bulletin of the Geological Society of America" | Nachrichten: Wissenschaft | 05.01.2009 10:00 |
| Auslesen von Daten eines Spiels durch Tool | Computerrecht / EDV-Recht | 03.03.2008 11:55 |
| Handschrift eines jüdischen Purim-Spiels in Mainzer Martinus-Bibliothek wiederentdeckt | Nachrichten: Wissenschaft | 28.08.2007 12:00 |
| Eigene freie Version eines kommerziellen Spiels erlaubt? | Internetrecht | 22.04.2006 11:31 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios