Dies ist eine Diskussion zu E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Folgender fiktiver Fall: A setzt einen Artikel geraucht (Marktwert ca. 400,-) bei E-Bay mit Startpreis 1,- und Sofort Kaufen 1,- ein. Im Artikeltext wird eindeutig auf eine Kaufoption hingewiesen für 399,- Angebot von Privat. B ersteigert den Artikel und besteht auf den Kauf zu 1,- Verkäufer A will vom Kauf zurücktreten. Käufer B besteht eindeutig auf Erfüllung und hat gezahlt. Welche Mööglichkeiten hat A zurückzutreten? (Schaden melden? Verlust melden?) Kann B auch im Schadensfall, etc. auf Erfüllung bestehen? Schadensersatz Forderung? Schöne Grüße, MH |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Zitat:
Aber mal im Ernst: Wieso bietet man etwas für 1 an, wenn man zu dem Preis gar nicht verkaufen will? |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Schau doch mal dort in den Hilfeoptionen nach! Dort steht, was man machen muss, wenn man sich mit der Eingabe geirrt hat....
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Na ja - angenommen man will eine Kaufoption einstellen - Sofortkauf Preis 1,- der endgültige Preis steht im Artikeltext. Lt. EBay AGB ist eine Preisangabe im Text verboten und ungültig. Man kann als Verkäufer von Ebay ausgeschlossen werden. Aber - ist also rechtlich die Auktion (= Kaufvertrag) ungültig, oder nur die Preisangabe ansich? Was passiert, wenn der Artikel "auf ein Mal" beschädigt/entwedet wurde? |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Zitat:
A will mit dem Sofortkauf weitere Gebote ausschließen, um letztendlich den für ihn akzeptabel Preis zu erlangen. Im Sofortkauf legt man den Preis fest, der immer höher sein sollte, als die reguläre Versteigerung.
__________________ Es kann immer nur um Meinungen und Diskussionen gehen, keine Rechtsberatung, dafür ist ein Anwalt zuständig. |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Auch dann, wenn A den Vertrag wegen Irtum anfechtet? (wie gesagt, Privatkauf) Was ist wenn A behauptet, den Artikel "verloren" zu haben? |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Zitat:
Behauptet A nun der Artikel sei verloren gegangen, könnte B annehmen, man will ihn täuschen, betrügen. Vermutlich hat A oder B gleich nach Auktion, zwecks Irrtum und Klärung Kontakt aufgenommen. Wie will A nun das plötzliche Abhandenkommen erklären? Wäre ich z.B. B .... würde ich dies möglicherweise als versuchten Betrug ansehen.
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Gäbe es einen gangbaren Weg, den Kaufvertrag anzufechten, oder ist dies wirklich 100% wasserdicht, obwohl der höhere Preis in der Artikelbeschreibung steht? Ist die Beschreibung nicht teil des Kaufvertrages? Lt. Ebay wäre das eine ungültige Angabe - ist somit nicht der Kaufvertrag ungültig? |
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Zitat:
Eventuell kann er es auch über einen Inhaltsirrtum versuchen das halte ich aber für schwieriger. "Sofort Kaufen für 1 " lässt mMn wenig Spielraum für Interpretationen. Sollte eine Anfechtung dennoch durchkommen, wäre die Wirkung gemäß § 142 BGB Nichtigkeit. Allerdings muss der Anfechtende einen etwaigen Schaden des Vertragspartners ersetzen, § 122 BGB. Verträge sind übrigens auch zwischen Privatleuten einzuhalten. Es kann sich nicht jeder nach belieben von Verträgen lösen. Und eine ungültige (weil versteckte) Preisangabe ändert daran natürlich nichts. Zitat:
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| AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? Genau, Irrtum wäre möglich, wenn man statt 100 nur 1 eingegeben hat, aber hier ist ein Irrtum sehr unwahrscheinlich! Gibt es keine Möglichkeit, sich zu einigen?
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