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E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Dies ist eine Diskussion zu E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 19:14
Boardneuling
 
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E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Hallo zusammen.

Folgender fiktiver Fall:

A setzt einen Artikel geraucht (Marktwert ca. 400,-) bei E-Bay mit Startpreis 1,- € und Sofort Kaufen 1,- € ein.


Im Artikeltext wird eindeutig auf eine Kaufoption hingewiesen für 399,- €
Angebot von Privat.


B ersteigert den Artikel und besteht auf den Kauf zu 1,- €


Verkäufer A will vom Kauf zurücktreten.

Käufer B besteht eindeutig auf Erfüllung und hat gezahlt.


Welche Mööglichkeiten hat A zurückzutreten? (Schaden melden? Verlust melden?)

Kann B auch im Schadensfall, etc. auf Erfüllung bestehen?
Schadensersatz Forderung?

Schöne Grüße,

MH
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 22:20
V.I.P.
 
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Zitat:
Zitat von mh77
A setzt einen Artikel geraucht (Marktwert ca. 400,-) bei E-Bay mit Startpreis 1,- € und Sofort Kaufen 1,- € ein.
Na ja, wenn der Artikel schon geraucht wurde (vermutlich handelte es sich also um Zigarren), dürfte 1 € auch noch zu viel sein.

Aber mal im Ernst: Wieso bietet man etwas für 1 € an, wenn man zu dem Preis gar nicht verkaufen will?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 23:01
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Schau doch mal dort in den Hilfeoptionen nach! Dort steht, was man machen muss, wenn man sich mit der Eingabe geirrt hat....
__________________
Man kann nicht alles wissen!


Eine Bewertung wäre toll!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 08:20
Boardneuling
 
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Na ja - angenommen man will eine Kaufoption einstellen - Sofortkauf Preis 1,- der endgültige Preis steht im Artikeltext.


Lt. EBay AGB ist eine Preisangabe im Text verboten und ungültig.
Man kann als Verkäufer von Ebay ausgeschlossen werden.

Aber - ist also rechtlich die Auktion (= Kaufvertrag) ungültig, oder nur die Preisangabe ansich?


Was passiert, wenn der Artikel "auf ein Mal" beschädigt/entwedet wurde?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 14:08
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Zitat:
Zitat von mh77
Hallo zusammen.

Folgender fiktiver Fall:

A setzt einen Artikel geraucht (Marktwert ca. 400,-) bei E-Bay mit Startpreis 1,- € und Sofort Kaufen 1,- € ein.


Im Artikeltext wird eindeutig auf eine Kaufoption hingewiesen für 399,- €
Angebot von Privat.


B ersteigert den Artikel und besteht auf den Kauf zu 1,- €


Verkäufer A will vom Kauf zurücktreten.

Käufer B besteht eindeutig auf Erfüllung und hat gezahlt.


Welche Mööglichkeiten hat A zurückzutreten? (Schaden melden? Verlust melden?)

Kann B auch im Schadensfall, etc. auf Erfüllung bestehen?
Schadensersatz Forderung?

Schöne Grüße,

MH
Den Artikel wird A ..... für 1€ aus meiner Sicht herausgeben müssen.
A will mit dem Sofortkauf weitere Gebote ausschließen, um letztendlich den für ihn akzeptabel Preis zu erlangen.
Im Sofortkauf legt man den Preis fest, der immer höher sein sollte, als die reguläre Versteigerung.
__________________
Es kann immer nur um Meinungen und Diskussionen gehen, keine Rechtsberatung, dafür ist ein Anwalt zuständig.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 14:16
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Auch dann, wenn A den Vertrag wegen Irtum anfechtet? (wie gesagt, Privatkauf)
Was ist wenn A behauptet, den Artikel "verloren" zu haben?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 15:14
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Zitat:
Zitat von mh77
Auch dann, wenn A den Vertrag wegen Irtum anfechtet? (wie gesagt, Privatkauf)
Was ist wenn A behauptet, den Artikel "verloren" zu haben?
Ich gehe mal davon aus, A hat die Auktion als Privatverkauf in der Beschreibung ausgegeben, abgesehen davon - ist dies irrelavant, die Eingabe ist ausschlaggebend.

Behauptet A nun der Artikel sei verloren gegangen, könnte B annehmen, man will ihn täuschen, betrügen. Vermutlich hat A oder B gleich nach Auktion, zwecks Irrtum und Klärung Kontakt aufgenommen.
Wie will A nun das plötzliche Abhandenkommen erklären?

Wäre ich z.B. B .... würde ich dies möglicherweise als versuchten Betrug ansehen.
__________________
Es kann immer nur um Meinungen und Diskussionen gehen, keine Rechtsberatung, dafür ist ein Anwalt zuständig.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 15:32
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Gäbe es einen gangbaren Weg, den Kaufvertrag anzufechten, oder ist dies wirklich 100% wasserdicht, obwohl der höhere Preis in der Artikelbeschreibung steht?

Ist die Beschreibung nicht teil des Kaufvertrages?

Lt. Ebay wäre das eine ungültige Angabe - ist somit nicht der Kaufvertrag ungültig?
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 15:33
Forum-Interessierte(r)
 
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Zitat:
Zitat von mh77
Auch dann, wenn A den Vertrag wegen Irtum anfechtet? (wie gesagt, Privatkauf)
Wenn sich A vertippt hat liegt ein Erklärungsirrtum vor. Wobei es schwer werden dürfte zu beweisen, dass man 399 schreiben wollte aber auf Grund eines Tippfehlers nur eine 1 eingegeben hat.
Eventuell kann er es auch über einen Inhaltsirrtum versuchen das halte ich aber für schwieriger. "Sofort Kaufen für 1 €" lässt mMn wenig Spielraum für Interpretationen.

Sollte eine Anfechtung dennoch durchkommen, wäre die Wirkung gemäß § 142 BGB Nichtigkeit.
Allerdings muss der Anfechtende einen etwaigen Schaden des Vertragspartners ersetzen, § 122 BGB.

Verträge sind übrigens auch zwischen Privatleuten einzuhalten. Es kann sich nicht jeder nach belieben von Verträgen lösen. Und eine ungültige (weil versteckte) Preisangabe ändert daran natürlich nichts.

Zitat:
Zitat von mh77
Was ist wenn A behauptet, den Artikel "verloren" zu haben?
Ohne das genau geprüft zu haben würde ich behaupten, dass sich A damit auf dünnes Eis begibt. Für mich stinkt das geradezu nach Betrug.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 21:07
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AW: E-Bay Sofortkauf Preis 1,- deutlich unter Wert - Erfüllung?

Genau, Irrtum wäre möglich, wenn man statt 100 € nur 1 € eingegeben hat, aber hier ist ein Irrtum sehr unwahrscheinlich!
Gibt es keine Möglichkeit, sich zu einigen?
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