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Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Dies ist eine Diskussion zu Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 08:28
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Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Hallo zusammen,

mal angenommen Person A ist in nem Forum angemeldet schreibt dort ab und an mal eckt nicht an. Nun kam es zu nem Streit mit Person B wobei in dem letzen Beitrag Person A diese beleidigt.

Nun besteht ja die Möglichkeit das Person A Person B wegen Beleidigung anzeigen möchte. Person B kennt die Forenbetreiber recht gut sind befreundet.

Wie läuft diese Sache ab dazu fragen.

1. Kann die Polizei aufgrund der Anzeige von Person B sofort selbst tätig werden sprich Namen und Adresse ermitteln anhand der IP oder macht das die Staatsanwaltschaft?

2. Ist es Foren wo kein Geld bezahlt werden muss überhaupt gestattet IP zu speichern?

3. Gibt es irgendwelche besonderen Straftaten wo und nur dann die Daten ermittelt werden dürfen und wäre da Beleidigung mit inbegriffen?

Vielen Dank für Hilfreiche Antworten

Gruß

ImRechtSein
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 14:33
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Hallo ImRechtSein, heißt Du mit Vornamen zufällig Nur Manchmal?

Zitat:
Zitat von ImRechtSein Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mal angenommen Person A ist in nem Forum angemeldet schreibt dort ab und an mal eckt nicht an. Nun kam es zu nem Streit mit Person B wobei in dem letzen Beitrag Person A diese beleidigt.

Nun besteht ja die Möglichkeit das Person A Person B wegen Beleidigung anzeigen möchte. Person B kennt die Forenbetreiber recht gut sind befreundet.

Wie läuft diese Sache ab dazu fragen.

1. Kann die Polizei aufgrund der Anzeige von Person B sofort selbst tätig werden sprich Namen und Adresse ermitteln anhand der IP oder macht das die Staatsanwaltschaft?
Verstehe nur Bahnhof:
Wer wen?
1)beleidigt?
2)anzeigen?

Zitat:
Zitat von ImRechtSein Beitrag anzeigen
2. Ist es Foren wo kein Geld bezahlt werden muss überhaupt gestattet IP zu speichern?
Ob das Forum Geld kostet oder nicht, dürfte relativ egal sein. Aber
Deine aktuelle IP-Adresse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht Deine eigene und ständige IP-Adresse. Gespeichert werden aber sehr häufig alle Verbinungsdaten. Eine Rückverfolgung bis zu dem Rechner, wo die Beleidigung eingetippt wurde, ist normalerweise möglich, aber schwierig. Kann aber anstrengend werden, wenn der Server in China, Rumänien, ... steht oder noch irgendwelche Proxyserver verwendet wurden. Da wäre noch zu berücksichtigen, dass andere Länder manchmal andere Sitten (und Gesetze) haben.
Dazu kriegst Du aber eher beim CCC eine kompetente Auskunft.

Zitat:
Zitat von ImRechtSein Beitrag anzeigen
3. Gibt es irgendwelche besonderen Straftaten wo und nur dann die Daten ermittelt werden dürfen und wäre da Beleidigung mit inbegriffen?
Wenn Du jetzt hinreichend glaubwürdig terroristische Anschläge ankündigst, wird die Mühle sicher anlaufen, und wenn Du der Deutschen Bank oder der Bank of China das Geld in merkbarem Umfang wegsaugst, werden die Dich auch ohne deutsche Polizei finden.
Sonst ist aber die Mühe meist so groß, dass "das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat" dagegen eher bescheiden ausfallen wird.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 16:08
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Hi,

danke für Antwort. Ne es wird keine Geld von irgendeiner Bank gesaugt. Solche Leute die das drauf haben stellen nicht diese Fragen in einem Forum. Die wissen das selbst gut genug nur so viel dazu.

Es ist auch nicht sicher ob eine Anzeige überhaupt gestellt wird es war nur rein fiktiv und theorethisch diesesmal tatsächlich !!!

Gruß

ImRechtSein
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 08:49
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Ich bin der Meinung, dass der Forenbetreiber die IP-Adresse nicht an das Beleidigungsopfer herausgeben darf.

Nach einer Anzeige kann sich die Staatsanwaltschaft aber die IP-Adresse herausgeben lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 18:52
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, dass der Forenbetreiber die IP-Adresse nicht an das Beleidigungsopfer herausgeben darf.
Hast Du dazu Quellen/Paragraphen? Ich glaub nicht, dass Du da Recht hast. Fraglich wäre aber, ob sich der Forenbetreiber überhaupt die Mühe macht (machen muss), die IP mitzuspeichern und dann den Sorgen seiner unglücklichen User nachgeht.
Er könnte aber leicht (und muss vielleicht sogar) nachprüfen, ob eine strafbare Handlung in seinem Forum geschehen ist, und diese dann sogar selbst anzeigen, wobei er sicherlich auch alle Daten mitliefern würde, die zum Täter führen könnten.
Kannst Du ja hier mal am Betreiber des Juraforums testen, wie er reagiert. Statt einer Beleidigung solltest Du aber was anderes "ausfressen", sonst entspinnt sich daraus zunächst eine ewige Debatte, ob sich Personen, die sich mangels Klarnamen gar nicht kennen, überhaupt gegenseitig beleidigen können.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 19:39
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Hast Du dazu Quellen/Paragraphen? Ich glaub nicht, dass Du da Recht hast.
Wir müssten einen Paragraphen finden, der die Herausgabe erlaubt, da das Datenschutzrecht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt darstellt. Man darf also nur das, was auch so im Gesetz steht - alles andere ist mit personenbezogenen Daten verboten.

Aber dazu müsste man auch erstmal abschließend die sehr umstrittene Frage klären, ob IP-Adressen für einen "normalen Websitebetreiber" überhaupt personenbezogene Daten darstellen.

Schon die Herausgabe von IPs an Behörden ist nicht so klar geregelt. § 14 Abs. 2 TMG sagt, dass Bestandsdaten herausgegeben werden müssen - an zuständige Stellen. Aber wenn IPs personenbezogen sind, sind es eher keine Bestands sondern Verkehrsdaten.


Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Fraglich wäre aber, ob sich der Forenbetreiber überhaupt die Mühe macht (machen muss), die IP mitzuspeichern und dann den Sorgen seiner unglücklichen User nachgeht.
Wenn es personenbezogene Daten sind, ist es eher so, dass er die IPs überhaupt nicht speichern darf, solange er keine EInwilligung des Users hat oder konkrete Anhaltspunkte hat, dass der User ihn abzocken will.


Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Er könnte aber leicht (und muss vielleicht sogar) nachprüfen, ob eine strafbare Handlung in seinem Forum geschehen ist, und diese dann sogar selbst anzeigen, wobei er sicherlich auch alle Daten mitliefern würde, die zum Täter führen könnten.
Bei Beleidigungen mag das noch leicht sein, aber z.B: in Urheberrechtssachen ist es dem Betreiber kaum möglich eine strafbare Handlung einfach so zu erkennen.

Aber ist auch egal, weil er nach dem TMG (§§ 8 ff oder so) eh nicht nach Rechtsverletzungen suchen muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:30
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Hi,

also nun habe ich selbst durch Recherche einige Anwaltsantworten zu genau dem Thema gefunden und da schreiben 3 von 2 das es Internetforen verboten ist IP zu speichern wenn diese nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden sollen.

Das ist bei diesem Forum 100 % ig nicht der Fall.

Naja und desweiteren habe ich zu dem Thema gegoogelt und herausgefunden das mein Provider nur 7 Tage lang IP speichert. Ob ich das allerdings glauben soll das die nach 7 Tagen 100 % nicht mehr zuzuordnen sind wage ich grob zu bezweifeln. Es handelt sich hierbei um nen Prepaid Surfstick und eine dynamische IP.

In dem Sinne

Gruß

ImRechtSein
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 21:40
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Moin,
mal als kleines Beispiel:
Vor gut 2 Monaten postete ein User einen Bericht in einem juristischem Forum.
Keine 5 Wochen später erfuhr dieser durch die Polizei von seinem Ermittlungsverfahren (Versuch eines Verbrechen.
Aufgrund seines Postes wurde "ein Bezug zur Tat" vorgeworfen, dieser User wurde durch die IP-Adresse ausfindig gemacht.
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #9 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 08:54
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Hi,

ja ich habe auch den Antworten der Anwälte keinen Glauben geschenkt. Ich gebe auch auf solche Löschgeschichten nix. Wenn ein Arzt zu nem toten Menschen kommt der seit 15 min ohne Herzschlag ist dann kann er Ihn nicht wieder zum Leben erwecken!!! Sollte eine IP gelöscht sein denke ich allerdings das diese schon IRGENDWIE auffindbar ist.

Gruß

ImRechtSein
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  #10 (permalink)  
Alt 05.01.2011, 02:48
110 110 ist offline
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AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben

Zitat:
Nun besteht ja die Möglichkeit das Person A Person B wegen
Beleidigung anzeigen möchte. Person B kennt die Forenbetreiber
recht gut sind befreundet.
gespeicherte verbindungsdaten auf dem server des forenbetreibers
sind dessen eigentum, er darf sie jederzeit nutzen, indem er sie z.b.
veröffentlicht, und er darf auch deine IP einem freund geben.

Zitat:
1. Kann die Polizei aufgrund der Anzeige von Person B sofort selbst tätig
werden sprich Namen und Adresse ermitteln anhand der IP oder macht das
die Staatsanwaltschaft?
SA oder polizei ist nicht die frage, im regelfall macht das aber ein SA.

die reihenfolge ist folgende:

- es liegt ein strafantrag gegen jemanden vor, der z.b. beleidigendes gesagt hat.

- die staatsanwaltschaft prüft den vorwurf und leitet ein verfahren ein.

- die staatsanwaltschaft bittet den forenbetreiber die IP herauszugeben.

- die staatsanwaltschaft beantragt beim richter einen vollstreckungsbeschluss
gegen den forenbetreiber, falls der sich weigern sollte mitzuspielen.

- die staatsanwaltschaft beantragt beim richter, dass sie den provider zur
herausgabe des anschlusses zwingen darf.

- der provider wird auf grund dieses beschlusses die telefonnummer herausgeben.


Zitat:
2. Ist es Foren wo kein Geld bezahlt werden muss überhaupt gestattet IP zu speichern?
die frage ist wie lange man sie speichert.
das dauerhafte speichern der verbindungsdaten ist strang genommen verboten,
aber ganz ohne die verbindungsdaten auch irgendwo zu speichern würde das
forum ja nicht funktionieren.

Zitat:
3. Gibt es irgendwelche besonderen Straftaten wo und nur dann die Daten ermittelt werden dürfen und wäre da Beleidigung mit inbegriffen?

ein staatsanwalt, der wegen beleidung einen nutzer feststellen lässt, hätte
meines erachtens erheblich einen an der waffel. möglich ist es aber.

bei aufruf zu gewaltstraftaten oder bei massenbetrugsaktionen ist der weg
allerdings viel kürzer. da ruft dann schon die polizei beim techniker vom
provider an, und dann haben die nach 3 sekunden ganz unbürokratisch
deine telefonnummer und machen sich auf den weg zu dir.

bei kreditkartenbetrug, kinderpornos oder nazipropaganda kommen oft
sogar die strafanzeigen direkt vom hoster (dessen techniker natürlich
inoffiziell auch kontakt zu den technikern von einwahlprovidern haben.
ich kenne provider in frankfurt für die polizei oder hostingfirmen in
ausnahmefällen sogar deren komplette nutzerliste online abfragen können)
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