Dies ist eine Diskussion zu Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben mal angenommen Person A ist in nem Forum angemeldet schreibt dort ab und an mal eckt nicht an. Nun kam es zu nem Streit mit Person B wobei in dem letzen Beitrag Person A diese beleidigt. Nun besteht ja die Möglichkeit das Person A Person B wegen Beleidigung anzeigen möchte. Person B kennt die Forenbetreiber recht gut sind befreundet. Wie läuft diese Sache ab dazu fragen. 1. Kann die Polizei aufgrund der Anzeige von Person B sofort selbst tätig werden sprich Namen und Adresse ermitteln anhand der IP oder macht das die Staatsanwaltschaft? 2. Ist es Foren wo kein Geld bezahlt werden muss überhaupt gestattet IP zu speichern? 3. Gibt es irgendwelche besonderen Straftaten wo und nur dann die Daten ermittelt werden dürfen und wäre da Beleidigung mit inbegriffen? Vielen Dank für Hilfreiche Antworten Gruß ImRechtSein |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Hallo ImRechtSein, heißt Du mit Vornamen zufällig Nur Manchmal? ![]() Zitat:
![]() Wer wen? 1)beleidigt? 2)anzeigen? Zitat:
Deine aktuelle IP-Adresse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht Deine eigene und ständige IP-Adresse. Gespeichert werden aber sehr häufig alle Verbinungsdaten. Eine Rückverfolgung bis zu dem Rechner, wo die Beleidigung eingetippt wurde, ist normalerweise möglich, aber schwierig. Kann aber anstrengend werden, wenn der Server in China, Rumänien, ... steht oder noch irgendwelche Proxyserver verwendet wurden. Da wäre noch zu berücksichtigen, dass andere Länder manchmal andere Sitten (und Gesetze) haben. Dazu kriegst Du aber eher beim CCC eine kompetente Auskunft. Zitat:
Sonst ist aber die Mühe meist so groß, dass "das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat" dagegen eher bescheiden ausfallen wird.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Hi, danke für Antwort. Ne es wird keine Geld von irgendeiner Bank gesaugt. Solche Leute die das drauf haben stellen nicht diese Fragen in einem Forum. Die wissen das selbst gut genug nur so viel dazu. Es ist auch nicht sicher ob eine Anzeige überhaupt gestellt wird es war nur rein fiktiv und theorethisch diesesmal tatsächlich !!! Gruß ImRechtSein |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Ich bin der Meinung, dass der Forenbetreiber die IP-Adresse nicht an das Beleidigungsopfer herausgeben darf. Nach einer Anzeige kann sich die Staatsanwaltschaft aber die IP-Adresse herausgeben lassen. |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Zitat:
Er könnte aber leicht (und muss vielleicht sogar) nachprüfen, ob eine strafbare Handlung in seinem Forum geschehen ist, und diese dann sogar selbst anzeigen, wobei er sicherlich auch alle Daten mitliefern würde, die zum Täter führen könnten. Kannst Du ja hier mal am Betreiber des Juraforums testen, wie er reagiert. Statt einer Beleidigung solltest Du aber was anderes "ausfressen", sonst entspinnt sich daraus zunächst eine ewige Debatte, ob sich Personen, die sich mangels Klarnamen gar nicht kennen, überhaupt gegenseitig beleidigen können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Zitat:
Aber dazu müsste man auch erstmal abschließend die sehr umstrittene Frage klären, ob IP-Adressen für einen "normalen Websitebetreiber" überhaupt personenbezogene Daten darstellen. Schon die Herausgabe von IPs an Behörden ist nicht so klar geregelt. § 14 Abs. 2 TMG sagt, dass Bestandsdaten herausgegeben werden müssen - an zuständige Stellen. Aber wenn IPs personenbezogen sind, sind es eher keine Bestands sondern Verkehrsdaten. Zitat:
Zitat:
Aber ist auch egal, weil er nach dem TMG (§§ 8 ff oder so) eh nicht nach Rechtsverletzungen suchen muss. |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Hi, also nun habe ich selbst durch Recherche einige Anwaltsantworten zu genau dem Thema gefunden und da schreiben 3 von 2 das es Internetforen verboten ist IP zu speichern wenn diese nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden sollen. Das ist bei diesem Forum 100 % ig nicht der Fall. Naja und desweiteren habe ich zu dem Thema gegoogelt und herausgefunden das mein Provider nur 7 Tage lang IP speichert. Ob ich das allerdings glauben soll das die nach 7 Tagen 100 % nicht mehr zuzuordnen sind wage ich grob zu bezweifeln. Es handelt sich hierbei um nen Prepaid Surfstick und eine dynamische IP. In dem Sinne Gruß ImRechtSein |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Moin, mal als kleines Beispiel: Vor gut 2 Monaten postete ein User einen Bericht in einem juristischem Forum. Keine 5 Wochen später erfuhr dieser durch die Polizei von seinem Ermittlungsverfahren (Versuch eines Verbrechen. Aufgrund seines Postes wurde "ein Bezug zur Tat" vorgeworfen, dieser User wurde durch die IP-Adresse ausfindig gemacht.
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Hi, ja ich habe auch den Antworten der Anwälte keinen Glauben geschenkt. Ich gebe auch auf solche Löschgeschichten nix. Wenn ein Arzt zu nem toten Menschen kommt der seit 15 min ohne Herzschlag ist dann kann er Ihn nicht wieder zum Leben erwecken!!! Sollte eine IP gelöscht sein denke ich allerdings das diese schon IRGENDWIE auffindbar ist. Gruß ImRechtSein |
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| AW: Dürfen Internetforen IP Adressen herausgeben Zitat:
sind dessen eigentum, er darf sie jederzeit nutzen, indem er sie z.b. veröffentlicht, und er darf auch deine IP einem freund geben. Zitat:
die reihenfolge ist folgende: - es liegt ein strafantrag gegen jemanden vor, der z.b. beleidigendes gesagt hat. - die staatsanwaltschaft prüft den vorwurf und leitet ein verfahren ein. - die staatsanwaltschaft bittet den forenbetreiber die IP herauszugeben. - die staatsanwaltschaft beantragt beim richter einen vollstreckungsbeschluss gegen den forenbetreiber, falls der sich weigern sollte mitzuspielen. - die staatsanwaltschaft beantragt beim richter, dass sie den provider zur herausgabe des anschlusses zwingen darf. - der provider wird auf grund dieses beschlusses die telefonnummer herausgeben. Zitat:
das dauerhafte speichern der verbindungsdaten ist strang genommen verboten, aber ganz ohne die verbindungsdaten auch irgendwo zu speichern würde das forum ja nicht funktionieren. Zitat:
ein staatsanwalt, der wegen beleidung einen nutzer feststellen lässt, hätte meines erachtens erheblich einen an der waffel. möglich ist es aber. bei aufruf zu gewaltstraftaten oder bei massenbetrugsaktionen ist der weg allerdings viel kürzer. da ruft dann schon die polizei beim techniker vom provider an, und dann haben die nach 3 sekunden ganz unbürokratisch deine telefonnummer und machen sich auf den weg zu dir. bei kreditkartenbetrug, kinderpornos oder nazipropaganda kommen oft sogar die strafanzeigen direkt vom hoster (dessen techniker natürlich inoffiziell auch kontakt zu den technikern von einwahlprovidern haben. ich kenne provider in frankfurt für die polizei oder hostingfirmen in ausnahmefällen sogar deren komplette nutzerliste online abfragen können) |
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