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Domainregistrierung - wer haftet? Der Inhaber oder im Impressum benannter?

Dies ist eine Diskussion zu Domainregistrierung - wer haftet? Der Inhaber oder im Impressum benannter? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 18:21
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Domainregistrierung - wer haftet? Der Inhaber oder im Impressum benannter?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

Folgender fiktiver Fall:
Angenommen Person D ist freiberufliche Designerin, dazu gehört auch Gestaltung von Websites. Person D möchte um den Kunden lästige und teils überflüssige Server- und Domainbestellungen zu ersparen, selbst Domain im Auftrag von Kunden aber auf ihren eigenen Namen (Person D) bestellen und diese auf ihren bereits vorhandenen, Server platzieren?

Ist dieses Vorgehen unbedenklich, bzw. wer ist für den Inhalt verantwortlich? Derjenige, der im Impresum steht, oder auf den die Domain registriert ist?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 05:26
V.I.P.
 
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AW: Domainregistrierung - wer haftet? Der Inhaber oder im Impressum benannter?

Normalerweise wird der für die Inhalte Verantwortliche im Impressum genannt laut Telemediengesetz.
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Ist der das nicht wirklich, sondern nur ein Strohmann, dann haftet eben auch der Hintermann,

sowie natürlich alle, die schuld sind am Veröffentlichten.

Das kann auch die Sekretärin sein, aber bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Chef. Ansonsten kann man die Verantwortlichkeiten differenziert absprechen wie in jedem Betrieb. Bei Zeitungen gibt es auch
Herausgeber
Verleger
Chefredakteur
Redakteur
Metteur
Drucker.
Die sind alle irgendwie verantwortlich.

Telemediendgesetz "Abschnitt 3 Verantwortlichkeit" ist da auch lesenswert.

Gruß aus Berlin, Gerd
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